Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 522102
Eingetragen
10.7.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Entwicklung, Fertigung und Lieferung von Kommunikations- und Leitstellensystemen, Applikationen, Peripheriekomponenten und damit zusammenhängende Dienstleistungen für den Sicherheitsbereich. Ferner darf die Gesellschaft andere Unternehmen gleicher Art oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen; sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus alle Geschäfte tätigen, die den Gegenstand des Unternehmens fördern.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

SELKOM GmbH

Muggensturm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

685,00

184,00

II. Sachanlagen

58.416,00

75.552,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

659.753,74

739.126,91

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

22.576,71

29.848,36

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

576.341,44

377.138,83

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

1.317.772,89

1.221.850,10



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

27.000,00

27.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

358.919,38

274.494,67

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

278.800,00

159.424,71

B. Rückstellungen

54.662,00

16.904,87

C. Verbindlichkeiten

598.391,51

744.025,85

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1.317.772,89

1.221.850,10

ANHANG

Der vorliegende Abschluss wurde nach den Vorschriften des HGB aufgestellt.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung unverändert bei Herrn Andreas Szameitat, Herrn Peter Klix und Herrn Udo Brandhuber.

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt unter einem Jahr.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit der Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 261ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Muggensturm, den 19.05.2011

Peter Klix

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.05.2011

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