Starsower
System Technik GmbH
Mirow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
59.967,00 |
75.718,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
59.960,00 |
75.712,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.797.934,47 |
2.618.862,54 |
| I.
Vorräte |
1.478.369,30 |
1.945.443,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
144.136,39 |
160.145,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.428,78 |
513.274,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
778,23 |
1.167,39 |
| Summe
Aktiva |
1.858.679,70 |
2.695.747,93 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
372.618,77 |
397.390,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
372.390,38 |
367.962,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.771,61 |
-4.428,22 |
| B.
Rückstellungen |
158.228,00 |
101.014,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.284.346,47 |
2.153.857,09 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.486,46 |
43.486,46 |
| Summe
Passiva |
1.858.679,70 |
2.695.747,93 |
Anhang
1. 1. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Starsower System Technik
GmbH zum 31.12.2021 wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie - Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs.1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB) und bei
der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
1. 2. Gesellschaftsidentifikation laut
Registergericht
Firma: Starsower System Technik GmbH
Sitz: 17252 Mirow OT Strasow
Eintragung: HRB 6370
Registergericht: Neubrandenburg
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2. 1. Allgemeine Angaben
2. 1. 1. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr.2 HGB) ausgegangen.
2. 1. 2. Abweichungen beim Aufbau und bei der
Gliederung von Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
Soweit im Geschäftsjahr hinsichtlich der im
Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde
dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit gemäß
§ 265 Abs.1 HGB durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
2. 2. Erläuterungen zur Bilanz
Die
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit ihren
Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten gem. § 255 Abs.2 HGB bewertet.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
bewertet.
Die
Kassen- und Bankbestände sind mit dem Nominalwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. sonstige Angaben
3. 1. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag folgende
| Verbindlichkeiten: |
222.837,47 EUR |
3. 2. Mitglieder der Geschäftsführung und
des Aufsichtsrates/Beirates
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herrn Horst Roller, 17252 Schwarz, OT Buschhof
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 29.12.2022. |