Aqaio
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
955,00 |
2.234,00 |
| I.
Sachanlagen |
955,00 |
2.234,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.027.592,32 |
792.421,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
366.393,82 |
519.889,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
661.198,50 |
272.531,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.243,15 |
0,00 |
| Aktiva |
1.029.790,47 |
794.655,34 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
623.165,11 |
407.664,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
382.664,26 |
147.843,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
215.500,85 |
234.820,28 |
| B.
Rückstellungen |
80.745,47 |
42.957,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
325.879,89 |
344.033,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
325.879,89 |
344.033,89 |
| Passiva |
1.029.790,47 |
794.655,34 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
Aqaio GmbH
München
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Die Aqaio GmbH wurde am 05. August 2019
gegründet und in das Handelsregister des Amtsgerichts
München unter der HRB-Nr. 250809 eingetragen.
Der
Sitz der Gesellschaft ist München.
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, Import
und Export von Hardware, Software und Nutzungslizenzen in
der Informationstechnik. Erbringung und Vermittlung von
Dienstleistungen und Schulungen in der
Informationstechnik. E-Commerce Lösungen und Vertrieb
in diesem Bereich.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter
Anwendung der Vorschriften des HGB
(§§ 238 ff. HGB) und unter Beachtung der
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275
Abs. 2 HGB) gewählt.
Am Abschlussstichtag sind die Merkmale, die zu einer
Klassifizierung als "kleine Kapitalgesellschaft"
führen, gem. § 267 HGB erfüllt.
Bei der Aufstellung wurde von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung
wurden die Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer,
angesetzt.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungskosten des
abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer
angesetzt. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die
Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 4 HGB
bewertet. Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit diese
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach
darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung wurden mit dem Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls umgerechnet. Soweit deren
Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt wurde
dieser zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum
Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Fremdwährungsforderungen und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit über einem Jahr werden am
Bilanzstichtag unter Beachtung des Imparitätsprinzips
zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs (USD
1,0903) umgerechnet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die
sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im
Wesentlichen aus Forderungen L+L
(TEUR 519) sowie Hinterlegungen.
Das
gezeichnete Kapital wurde vollständig
eingezahlt.
Die
Rückstellungen beinhalten Kosten für
Berufsgenossenschaft (TEUR 0,1) sowie eine
Rückstellung für die Erstellung der
Abschlüsse sowie der entsprechenden
Steuererklärungen (TEUR 2).
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
|
Gesamt
Euro
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Euro
|
Restlaufzeit
über 1 Jahr
Euro
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
325.879,89
|
325.879,89
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
1.260,44
|
1.260,44
|
0,00
|
0,00
|
l davon ggü.
Gesellschaftern
EUR 0,00 (EUR 0,00)
|
|
|
|
|
l davon aus Steuern
EUR 1.260,44
|
|
|
|
|
|
327.140,33
|
327.140,33
|
0,00
|
0,00
|
4. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr Herrn Richard Hellmeier.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt.
Es bestanden zum Ende des Geschäftsjahres 2023
keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse und
weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen von
Bedeutung.
Die Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt 4
Mitarbeiter.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag ergeben sich aus
dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Bezüglich der Angaben zum Vorschlag zur
Ergebnisverwendung macht die Gesellschaft von
§288 Abs. 1 Nr. 1 HGB gebrauch.
Angaben zu den Gesamtbezügen der
Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9 a HGB)
Die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
Es sind keine wesentlichen Vorgänge von
besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten, die einen Einfluss auf
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Ort,
Datum Richard
Hellmeier
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet Richard
Hellmeier-Geschäftsführer-
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024
festgestellt.
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