FILTECH EUROPE GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jin Woo Lee seit 16.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FilTech Europe GmbHMainzJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAngabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierung und Bewertung entsprechen den allgemeinen und den besonderen, für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften geltenden, Vorschriften des HBG. Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Einfluss auf Vermögens-, Ertrags- und FinanzlageNicht relevant. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die HerstellungskostenNicht relevant. Grundlagen für die Umrechnung in Euro/DMNicht relevant. Abweichung von der DarstellungstetigkeitNicht relevant. Änderungen von SchätzungenNicht relevant. Angabe und Begründung bei Abweichung von der einheitlichen BewertungNicht relevant. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDer Gesellschafter hat der GmbH € 19.368,93 (Vorjahr € 17.596,77) zur Verfügung gestellt. Erläuterung größerer Beträge in Sonst. VG, nach dem Bilanzstichtag entstandenNicht relevant. Erläuterung der "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erw. des Geschäftsbetriebes"Nicht relevant. Abschreibungen auf Anlagevermögen und Aufw. f. Ingangs. und Erw. des GeschäftsbetriebesVon der Befreiungsvorschrift des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Aufnahme Unterschiedsbetrag (Damnum/Disagio) in aktive RechnungsabgrenzungspostenNicht relevant. Bildung steuerlicher Abschreibungen, getrennt nach Anlage- und UmlaufvermögenVon der Befreiungsvorschrift des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener Gewinnvortrag/VerlustvortragNicht relevant. Sonstige Rückstellungen, nicht unerheblicher Umfang, nicht gesondert ausgewiesenNicht relevant. Aufgliederung der VerbindlichkeitenAlle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr (Vorjahr: ebenso). Außerplanmäßige Abschreibungen beim Anlagevermögen und beim Umlaufvermögen zur Vorwegnahme künftiger WertschwankungenVon der Befreiungsvorschrift des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Ergebnisbeeinflussung steuerl. Wertansätze für Abschreibungen und SonderpostenVon der Befreiungsvorschrift des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Steuerrechtliche AbschreibungenVon der Befreiungsvorschrift des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Entwicklung vom Jahrsüberschuss/-fehlbetrag zum Bilanzgewinn/BilanzverlustVon der Befreiungsvorschrift des § 326 HGB wird Gebrauch gemacht. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenNicht relevant. Angaben über Genussrechte, Rechte aus Besserungsscheinen und ähnliche RechteNicht relevant. Angabe aller Mitglieder des GeschäftsführungsorgansZur Geschäftsführung ist der Alleingesellschafter, Herr Jin Woon Lee, berufen. |
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