Sparkasse Freising Moosburg

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRA 76699
Vorher
Sparkasse Freising
Eingetragen
15.9.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betrieb aller banküblichen Geschäfte und örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Sparkassenordnung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Dr. Langauer
seit 22.5.2023
Vorstandsmitglied
Manuela Radspieler
seit 14.7.2022
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Freising Moosburg

Freising und Moosburg a. d. Isar, Landkreis Freising (vormals: Freising )

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Freising Moosburg

Sitz Freising und Moosburg a.d. Isar
eingetragen beim Amtsgericht München
Handelsregister-Nr. HRA 76699

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 18.591.910,93 15.810
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 20.927.877,16 23.263
39.519.788,09 39.073
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 212.508.008,95 349.002
b) andere Forderungen 11.969.073,11 17.234
224.477.082,06 366.236
4. Forderungen an Kunden 1.798.264.674,22 1.862.199
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.187.244.324,90 EUR (1.216.307)
Kommunalkredite 46.247.734,39 EUR (39.815)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 20.391.261,16 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 20.391.261,16 EUR (0)
bb) von anderen Emittenten 309.981.009,03 306.852
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 162.588.723,47 EUR (162.865)
330.372.270,19 306.852
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
330.372.270,19 306.852
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 230.633.410,85 226.564
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 33.643.551,49 33.277
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 643.721,80 EUR (644)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 7.336.302,14 8.322
darunter: Treuhandkredite 7.336.302,14 EUR (8.322)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 118.585,00 14
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
118.585,00 14
12. Sachanlagen 24.749.121,87 26.280
13. Sonstige Vermögensgegenstände 9.053.542,22 9.597
14. Rechnungsabgrenzungsposten 981.520,82 943
Summe der Aktiva 2.699.149.848,95 2.879.356

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 32.940,53 79
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 175.283.087,82 232.567
175.316.028,35 232.646
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 254.997.234,16 346.411
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 11.035.256,49 12.266
266.032.490,65 358.676
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.678.325.916,58 1.902.546
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 213.416.776,70 45.676
1.891.742.693,28 1.948.223
2.157.775.183,93 2.306.899
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter: Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 7.336.302,14 8.322
darunter: Treuhandkredite 7.336.302,14 EUR (8.322)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.530.735,00 666
6. Rechnungsabgrenzungsposten 412.441,67 381
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23.918.059,00 24.237
b) Steuerrückstellungen 6.163.256,80 1.969
c) andere Rückstellungen 9.698.541,82 11.205
39.779.857,62 37.410
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 143.100.000,00 121.100
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 172.423.382,08 171.769
172.423.382,08 171.769
d) Bilanzgewinn 1.475.918,16 162
173.899.300,24 171.931
Summe der Passiva 2.699.149.848,95 2.879.356
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 199.574.402,78 186.118
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
199.574.402,78 186.118
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 74.985.431,88 86.751
74.985.431,88 86.751

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 48.635.089,06 32.351
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (220)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 1.854,87 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 4.572.470,49 2.850
53.207.559,55 35.200
2. Zinsaufwendungen 8.877.369,98 1.267
darunter: abgesetzte positive Zinsen 26.304,81 EUR (1.123)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 8.056,14 EUR (7)
44.330.189,57 33.933
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 5.689.336,30 4.570
b) Beteiligungen 1.534.918,71 957
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
7.224.255,01 5.527
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 20.366.000,24 21.211
6. Provisionsaufwendungen 969.222,54 1.192
19.396.777,70 20.019
7. Nettoertrag des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 4.297.155,79 3.005
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 107.142,97 EUR (166)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 27.009,39 EUR (1)
9. (weggefallen)
75.248.378,07 62.484
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 18.973.042,25 18.536
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5.302.850,57 5.710
darunter: für Altersversorgung 1.762.177,47 EUR (2.268)
24.275.892,82 24.246
b) andere Verwaltungsaufwendungen 11.379.542,89 11.512
35.655.435,71 35.758
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.661.202,20 2.083
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.878.859,41 2.165
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 3.676,23 EUR (10)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 314.220,22 EUR (836)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.605.416,66 15.605
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
4.605.416,66 15.605
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 2.211.633,23 1.286
2.211.633,23 1.286
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 22.000.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 11.659.097,32 8.159
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 667.983,50 2.749
22. Außerordentliches Ergebnis 667.983,50 2.749
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 8.936.287,63 5.159
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 86.935,31 89
9.023.222,94 5.248
25. Jahresüberschuss 1.967.890,88 162
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.967.890,88 162
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.967.890,88 162
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 491.972,72 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
491.972,72 0
29. Bilanzgewinn 1.475.918,16 162

ANHANG

Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

In Ausübung des Wahlrechtes nach § 11 Satz 3 RechKredV enthalten die zu Posten oder Unterposten der Bilanz nach Restlaufzeiten gegliederten Beträge keine anteiligen Zinsen. Das jeweilige Wahlrecht zur Aufrechnung gemäß § 340f Abs. 3 HGB und § 340c Abs. 2 HGB wurde in Anspruch genommen.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Sonderregelungen (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt.

Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir Pauschalwertberichtigungen nach den Grundsätzen der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS BFA 7 auf den latent gefährdeten Forderungsbestand gebildet. Dabei wurde die Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten geschätzt.

Wertpapiere

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagebestands werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Börsenkursen bzw. Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Anteile an einem Investmentvermögen, die als Sondervermögen ausgestaltet sind, werden, soweit kein Börsen- oder Marktpreis vorliegt, mit dem Rücknahmepreis ggf. abzüglich Illiquiditätsabschlag bewertet.

Immobilienfonds ohne unmittelbarer Veräußerungsabsicht werden zu Wiederbeschaffungskosten bewertet. Besteht eine Veräußerungsabsicht, werden diese Bestände zu Verkaufspreisen bewertet.

Beteiligungen

Beteiligungen werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. In 2008 erfolgte bei neu erworbenen beweglichen Vermögensgegenständen der Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibung auf der Grundlage der von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen. Bis 2009 erworbene oder selbst erstellte Gebäude werden planmäßig mit den höchsten steuerlich zulässigen Sätzen abgeschrieben. Ab 2010 angeschaffte oder selbst erstellte Gebäude werden linear über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren abgeschrieben. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Vermögensgegenständen über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist und handelt es sich dabei um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 Euro ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst.

Die in der Vergangenheit vorgenommenen steuerlichen Abschreibungen i.S.d. § 254 HGB a.F. werden vollständig fortgeführt.

Geringwertige Vermögensgegenstände von über 250 Euro bis 800 Euro ohne Umsatzsteuer werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Die Abkehr von der Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Vermögensgegenstände erfolgte in 2022 zur Angleichung der Bewertungsmethoden nach Fusion.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen dem Erfüllungs- und dem Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen und zeitanteilig erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Soweit erforderlich werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt keine Abzinsung. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst.

Rückstellungen für Pensionen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Sie wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 317 TEUR. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,40 % bzw. 1,00 % (ohne Karrieretrend) und Rentensteigerungen von jährlich 2,40 % unterstellt. Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Diskontsatz erst zum Ende der Periode ändern. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes bzw. Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden saldiert mit dem Aufzinsungsergebnis im sonstigen betrieblichen Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Für die Verpflichtung zur Leistung von Beihilfen an Pensionäre und aktive Mitarbeiter für die Zeit ihres Ruhestandes in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen wird eine Rückstellung gebildet. Der Bemessung wird die aktuelle Sterbetafel des BMF (Bundesministerium der Finanzen) zur Bewertung einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gemäß § 14 Abs. 1 BewG und die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB für die Ermittlung des Abzinsungssatzes zugrunde gelegt. Bei dieser sowie allen übrigen wesentlichen Rückstellungen wird die Änderung des Verpflichtungsumfangs bei der Aufzinsung unterjährig berücksichtigt. Die Erfolge aus Änderungen des Abzinsungssatzes werden im Falle von Rückstellungen für Bankprodukte im Zinsbereich, ansonsten unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Die Erfolge aus Zinseffekten einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch die Aufwendungen zur Rückstellungsdotierung ausgewiesen werden. Auch bei der Ermittlung der Aufzinsungserfolge dieser Rückstellungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Wir wenden die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Im Geschäftsjahr wurde eine weitere Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB vorgenommen.

Derivative Finanzinstrumente

Die zur Steuerung der globalen Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswaps wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt gemäß § 256a i.V.m. 340h HGB. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten und der am Bilanzstichtag nicht abgewickelten Kassageschäfte erfolgte generell mit dem Kassamittelkurs. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktivseite

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an die eigene Girozentrale 10.803 31.609
Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt: Posten 3 b) andere Forderungen
- bis drei Monate 50 49
- mehr als drei Monate bis ein Jahr --- ---
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 10.000 10.000
- mehr als fünf Jahre --- ---

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 9.940 10.020

Die Forderungen gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

bis drei Monate 35.990 35.434
mehr als drei Monate bis ein Jahr 119.776 144.880
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 429.938 464.148
mehr als fünf Jahre 1.156.214 1.178.333
mit unbestimmter Laufzeit 56.057 39.127

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Im folgenden Geschäftsjahr fällige Wertpapiere 65.983 66.964
- Börsenfähige Wertpapiere (ohne antizipative Zinsen), davon sind 327.651 305.435
- börsennotiert 278.006 240.235
- nicht börsennotiert 49.645 65.200

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Börsenfähige Wertpapiere, davon sind 7.017 7.017
- börsennotiert --- ---
- nicht börsennotiert 7.017 7.017

Anteile an Investmentvermögen

An folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10% der Anteile:

Bezeichnung des Investmentvermögens Marktwert
TEUR
Buchwert
TEUR
Differenz Marktwert zu Buchwert
TEUR
Ertragsausschüttungen für das Geschäftsjahr
TEUR
Rentenfonds (international) Bay. - Invest SPFR -Corp -Fonds 58.093 58.093 --- 1.482
Gemischte Fonds Bay. - Invest SPFR -Fonds 100.568 97.440 3.128 1.298

Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor.

Posten 7: Beteiligungen

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen. Die Unternehmen weisen nach den letzten uns vorliegenden Jahresabschlüssen Eigenkapital und Ergebnis wie folgt aus:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des Geschäftsjahres
TEUR
Deka Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG, 0,187 1.859.741 ---
Neuhardenberg (31.12.2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, 0,120 697.089 51.994
Bad Homburg v.d. Höhe (30.09.2022) (2021/2022)
LBS-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 0,930 474.303 ---
München (31.12.2022)
VBG Versicherungsbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, 0,836 1.330.461 ---
München (30.06.2023)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG, 0,123 3.285.298 ---
Neuhardenberg (31.12.2022)

Darüber hinaus ist die Sparkasse Freising Moosburg an folgenden Unternehmen beteiligt, die keinen Jahresabschluss offenzulegen haben:

Name und Sitz der Gesellschaft Höhe des Kapitalanteils
%
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital I) 0,930
Sparkassenverband Bayern Körperschaft des öffentlichen Rechts, München (Stammkapital II) 1,410

Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die Sachanlagen entfallen mit 9.541 TEUR auf Grundstücke und Bauten, die von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzt werden, und mit 892 TEUR auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Barsicherheiten für die Bankenabgabe des Restrukturierungsfonds in Höhe von 28 TEUR (im Vorjahr 28 TEUR) bilanziert.

Die Sparkasse hält als unbeschränkt haftende Gesellschafterin Anteile an der DKE-GbR, Berlin.

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 1 TEUR (im Vorjahr 1 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten mit ihrem Erfüllungsbetrag, soweit dieser höher ist als der Ausgabebetrag.

Latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz und außerbilanzieller Korrekturen bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren und Rückstellungen. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,956 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlags). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet. Verlustvorträge, die zu einer Steuerentlastung führen und kompensatorisch in die Berechnung der latenten Steuern einzubeziehen sind, bestehen nicht.

Entwicklung des Anlagevermögens

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in EUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 413.004,11 88.227.242,31 50,00
Zugänge 120.000,00 115.279,92 ---
Abgänge 4.656,47 72.705,11 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 528.347,64 88.269.817,12 50,00
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 399.304,11 61.947.313,16 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 15.115,00 1.646.087,20 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 4.656,47 72.705,11 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 409.762,64 63.520.695,25 ---
Buchwerte Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 118.585,00 24.749.121,87 50,00
Stand am 31.12. des Vorjahres 13.700,00 26.279.929,15 50,00
Bilanzposten Buchwert 31.12.2022 *)
TEUR
Nettoveränderungen
TEUR
Buchwert 31.12.2023 *)
TEUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 52.073 81.980 134.053
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 73.481 1.620 75.101
Beteiligungen 33.277 367 33.644

*) ohne antizipative Zinsen und sonstige Abgrenzungen

Passivseite

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 154.823 193.199
- durch eigene Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten 173.771 200.159

Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:

Posten 1 b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

bis drei Monate 26.118 35.702
mehr als drei Monate bis ein Jahr 12.662 34.042
mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 50.076 74.823
mehr als fünf Jahre 86.020 88.420

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten: 31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 3.014 2.817
Die Verbindlichkeiten gliedern sich nach ihren Restlaufzeiten wie folgt:
Posten 2 a ab) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten
- bis drei Monate 167 97
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 10.204 11.059
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 626 1.084
- mehr als fünf Jahre 37 26
Posten 2 b bb) andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
- bis drei Monate 58.963 2.321
- mehr als drei Monate bis ein Jahr 93.457 1.748
- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 60.262 41.382
- mehr als fünf Jahre 691 226

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält 95 TEUR (im Vorjahr 111 TEUR) Unterschiedsbetrag aus dem Ansatz von Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennbetrag, soweit dieser höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten ist und Zinscharakter hat.

Mehrere Posten betreffende Angaben

Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 9.361 TEUR und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 9.021 TEUR.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN UNTER DEM BILANZSTRICH

Posten 1: Eventualverbindlichkeiten

Hinsichtlich der unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen sind bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses keine Erkenntnisse und Informationen bekannt geworden, die eine Inanspruchnahme daraus erwarten lassen. Bei unseren Kreditgewährungen werden in diesem Posten für Kreditnehmer übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen der Kunden im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Auch haben sich in den letzten Jahren nur unbedeutende Ansprüche Dritter ergeben. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Rückgriffsforderungen, Regress- oder Erstattungsansprüche.

Posten 2: Andere Verpflichtungen

Wir gehen derzeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind nach den Erkenntnissen der Sparkasse keine akut ausfallgefährdeten Kredite enthalten.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Posten 5: Provisionserträge - Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Kredite).

Posten 8: Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten "Sonstige betriebliche Erträge" der Gewinn- und Verlustrechnung enthält im Wesentlichen ordentliche Grundstückserträge (40 %) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von rund 35 %.

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner für den 24.06.2024 vorgesehenen Sitzung feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Ausschüttungssperre

Am Abschlussstichtag bestehen gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB (Unterschiedsbetrag aus der Berechnung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre) ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von 317 TEUR.

Die Ausschüttungssperre wirkt nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Beeinflussung des Jahresergebnisses durch steuerrechtliche Vorschriften

Die Sparkasse Freising Moosburg fällt aufgrund der Nichterreichung der Umsatzerlösgrenze des § 1 MinStG nicht in den Anwendungsbereich der Mindestbesteuerung.

SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Die Arten und der Umfang derivativer Finanzinstrumente, bezogen auf die Nominalwerte der zu Grunde liegenden Referenzwerte, sind in folgender Aufstellung zusammengestellt:

Derivative Finanzinstrumente Nominalbeträge
nach Restlaufzeiten
- in TEUR - Bis 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre Insgesamt
Zinsrisiken
Zinsswaps 20.000 60.000 40.000 120.000
Davon Handelsgeschäfte --- --- --- ---
Davon Deckungsgeschäfte --- --- --- ---

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente

- in TEUR - Nominalbeträge Zeitwert positiv Zeitwert negativ Buchwert Bilanzausweis
Zinsrisiken
Zinsswaps 1 120.000 10.120 --- --- ---

1 Zinsswaps mit einem positiven Marktwert von 10.120 TEUR dienen der Steuerung des globalen Zinsänderungsrisikos und wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen. Daher sind sie nicht gesondert zu bewerten.

Die beizulegenden Zeitwerte der Derivate stellen den Marktwert dar.

Für Zinsswaps werden die beizulegenden Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode ermittelt. Dabei finden die Diskontierungskurven zum Bilanzstichtag Verwendung, die den Veröffentlichungen Refinitivs entnommen werden.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Freising Moosburg Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK).

Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz 3,75 % und Zusatzbeitrag 4%) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 16.603 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.298 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 21.791 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1% und unter Anwendung der aus den Heubeck-Richttafeln RT 2005 G abgeleiteten Richttafeln RTZV-P ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Gesamtbezüge des Vorstandes und des Verwaltungsrates

Den Mitgliedern des Vorstandes wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 960 TEUR gewährt.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 173 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 580 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31.12.2023 9.049 TEUR.

Kreditgewährungen an Vorstand und Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte zum 31.12.2023 Kredite an Mitglieder des Vorstandes in Höhe von 295 TEUR und an Mitglieder des Verwaltungsrates in Höhe von 2.313 TEUR gewährt.

Honorare für den Abschlussprüfer

Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern ist gemäß § 22 SpkO sowie § 340k HGB gesetzlicher Abschlussprüfer unseres Jahresabschlusses. Im Geschäftsjahr wurden für den Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

TEUR
- für Abschlussprüfungsleistungen 195
- für andere Bestätigungsleistungen 36

Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen entfallen im Wesentlichen auf vom Abschlussprüfer erbrachte Leistungen gemäß § 89 Wertpapierhandelsgesetz.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzender: Petz Helmut Landrat des Landkreises Freising
Stellvertretende Vorsitzende: -beratend- Eschenbacher Tobias Oberbürgermeister der Stadt Freising
Dollinger Josef 1. Bürgermeister der Stadt Moosburg a. d. Isar
Mitglieder: Habermeyer Karl Sebastian selbständiger Architekt
Stegmair Johann Bürgermeister der Gemeinde Hohenkammer a.D.
Beck-Baumann Andrea Geschäftsführerin der Baumann & Sohn GmbH Bauunternehmung
Fiedler Reinhard selbständiger Architekt
Schwaiger Rudolf selbständiger Rechtsanwalt
Geiger Dr. Peter promovierter Immobilienökonom
Meinelt Anita Stellvertretende Landrätin des Landkreises Freising, Mitglied des Kreistags des Landkreises Freising
Kieninger Ludwig Geschäftsführender Gesellschafter der Kieninger Maler GmbH
Heinz Otto Geschäftsführender Gesellschafter der Heinz GmbH

Vorstand

Vorsitzender: Kirsch Johann (bis 31.01.2024)
Langauer Dr. Michael (ab 01.02.2024)
Mitglieder: Radspieler Manuela
Felsner-Peifer Andrea (bis 31.01.2023)
Langauer Dr. Michael (von 01.05.2023 bis 31.01.2024)

Mitarbeiter / -innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt: 2023
Vollzeitkräfte 188
Teilzeit- und Ultimokräfte 161
349
Auszubildende 28
Insgesamt 377

 

Freising, den 28.03.2024

Sparkasse Freising Moosburg

Vorstand

(Dr. Michael Langauer) (Manuela Radspieler)
Vorstandsvorsitzender Vorstandsmitglied

 

Moosburg, den 22.04.2024

Sparkasse Freising Moosburg

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Helmut Petz, Landrat des Landkreises Freising

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Freising Moosburg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Freising Moosburg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Freising Moosburg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 75.248 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 284.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 10.991 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 8.936 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Freising Moosburg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Lagebericht für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Freising Moosburg

Aufgrund der Anpassungen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen an die neuen Anforderungen für die Risikotragfähigkeit wurde das Gebot der Darstellungsstetigkeit im Risikobericht zulässigerweise durchbrochen.

Grundlagen der Sparkasse und Geschäftsmodell

Die Sparkasse Freising Moosburg (im Folgenden: Sparkasse) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Freising und Moosburg a.d. Isar. Träger der Sparkasse ist der Zweckverband Sparkasse Freising Moosburg a.d. Isar. Mitglieder des Sparkassenzweckverbandes sind der Landkreis Freising, die Stadt Freising und die Stadt Moosburg a.d. Isar. Grundsätzlich betreibt die Sparkasse alle banküblichen Geschäfte, soweit es das bayerische Sparkassengesetz und die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen oder die Satzung der Sparkasse vorsehen. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand, bestehend aus dem Vorstandsvorsitzenden und zum Berichtsjahresende zwei Vorstandsmitgliedern, leitet die Sparkasse in eigener Verantwortung, vertritt sie und führt ihre Geschäfte. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien für die Geschäfte der Sparkasse und überwacht den Vorstand. Die Sparkasse ist Mitglied des Sparkassenverbandes Bayern und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband angeschlossen. Sie haftet mit den anderen bayerischen Sparkassen gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Sparkassenverbandes Bayern für die Verbindlichkeiten des Sparkassenverbandes Bayern. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Bayern und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der SparkassenFinanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse unterliegt dem Regionalprinzip. Dabei steht im Vordergrund, auf Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorrangig im Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und alle Bevölkerungskreise, die Wirtschaft und die öffentliche Hand ausreichend mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen zu versorgen. Zum 31. Dezember 2023 unterhält die Sparkasse eine Hauptstelle, eine Niederlassung, elf Geschäftsstellen und 16 SB-Geschäftsstellen in ihrem Geschäftsgebiet.

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogenen Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war von hoher Inflation geprägt, was die Kaufkraft der Einkommen sowie den Konsum schwächte. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich, wohingegen der Euroraum gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs erzielte (Quelle: DSGV).

In Deutschland kostete die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation ebenfalls Kaufkraft. Die Nominaleinkommensentwicklung zog erst zeitlich verzögert nach. Somit war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 % (Quelle: DSGV).

Investitionen und Bautätigkeit in Deutschland wurden durch das erhöhte Zinsniveau infolge hoher Inflationsraten stark gebremst. Zunächst wurde noch der gute Auftragsbestand bei begonnenen Projekten abgearbeitet. Doch das Angehen neuer Projekte kam fast völlig zum Erliegen. Die Bauinvestitionen sanken preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau (Quelle: DSGV).

Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung blieb der deutsche Arbeitsmarkt 2023 robust. Die Arbeitslosenquote hat sich trotz hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht (Quelle: DSGV).

Das Jahr 2023 war für die bayerische Wirtschaft ein Jahr der Stagnation. Eine Rezession konnte - im Gegensatz zur deutschen Wirtschaft - jedoch vermieden werden. Das BIP im Freistaat dürfte sich in etwa auf Vorjahresniveau eingependelt haben. Der bayerische Arbeitsmarkt hat im Jahr 2023 erneut Stabilität bewiesen. Die Arbeitslosenquote im Freistaat war mit 3,4 % im Jahresdurchschnitt 2023 erneut die niedrigste unter allen Bundesländern. Im Landkreis Freising liegt sie bei 2,8 % (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Der Landkreis Freising ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort und zählt zu den zukunftsfähigsten und wirtschaftskräftigsten Standorten Deutschlands. Der Kreis Freising hat seit Jahrzehnten eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in ganz Deutschland. Der Wirtschaftsstruktur des Standorts ist geprägt durch eine gesunde Mischung aus leistungsfähigen Handwerksbetrieben, innovativem Mittelstand und weltweit agierenden Großunternehmen. Gewerbebetrieben und Unternehmen wird hier ein Netzwerk günstiger Standortfaktoren geboten. Die Stadt Freising und der südliche Landkreis zählen zum engeren Verdichtungsraum München. Der Norden des Landkreises ist eher ländlich geprägt, zählt aber trotzdem zum Einzugsgebiet bzw. Ballungsraum München. Bereits seit vielen Jahren ist die Region München eine Wachstumsregion. Nach der Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes wächst die Bevölkerung im Landkreis Freising bis 2042 um 7,4 %. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entwickelt sich in der Region München seit Jahren ebenfalls positiv. Die Wirtschaftsstärke der Region bleibt weiterhin auf hohem Niveau. Die Kaufkraft je Einwohner liegt über dem bayerischen Durchschnitt. Die Sparkasse bleibt in ihrem Geschäftsgebiet Marktführerin.

Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Der Satz der Einlagefazilität erreichte zum Jahresende 4 % (Quelle: DSGV).

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennziffern stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Geschäftsverlauf: Entwicklung des Kundenkreditgeschäfts / Kundeneinlagen

Vermögenslage: Eigenmittelausstattung

Finanzlage: LCR und die Survival Period

Ertragslage: Betriebsergebnis vor Bewertung, Betriebsergebnis nach Bewertung, Cost-Income-Ratio (CIR), Provisionsertrag und Verwaltungsaufwand

Geschäftsverlauf

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass angesichts der gesamtwirtschaftlichen Prognosen beim Kundenkreditvolumen ein leichtes Wachstum und bei den Kundeneinlagen ein leichter Anstieg erwartet wird. Die prognostizierten Erwartungen zum Geschäftsverlauf haben sich sowohl beim Kundenkreditvolumen als auch bei den Kundeneinlagen nicht erfüllt.

Die Bilanzsumme sank im Jahr 2023 auf 2.699,1 Mio. EUR. Der Rückgang von 180,3 Mio. EUR oder 6,3 % im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die verminderten Kundeneinlagen zurückzuführen. Aufgrund des Zuwachses beim Avalgeschäft von 13,5 Mio.EUR bzw. 7,3 % entwickelte sich das Geschäftsvolumen mit einer Verminderung von 166,8 Mio. EUR bzw. 5,4 % etwas freundlicher. Das Geschäftsvolumen betrug zum Berichtsjahresende 2.898,7 Mio. EUR.

In Folge der Zinsentwicklung und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung war ein Rückgang der Kreditnachfrage zu beobachten. Als Folge hieraus reduzierten sich die Forderungen an Kunden nach Abzug der Wertberichtigungen und der Vorsorgereserven nach § 340f HGB gegenüber dem Vorjahr um 63,9 Mio. EUR (-3,4 %) auf 1.798,3 Mio. EUR. Die Veränderungen sind im Wesentlichen auf die sinkende Nachfrage nach Wohnungsbaukrediten aber auch nach gewerblichen Finanzierungen bzw. auf einen geringeren Liquiditätsbedarf bei Unternehmen zurückzuführen.

Die Eigenanlagen (Forderungen an Kreditinstitute, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere) der Sparkasse reduzierten sich um 114,2 Mio. EUR auf 785,5 Mio. EUR (-12,7 %). Diese Entwicklung ist auf Liquiditätsabflüsse durch die Verminderung von Kundeneinlagen zurückzuführen.

Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten war ein Rückgang um 57,3 Mio. EUR auf 175,3 Mio. EUR (-24,6 %) zu verzeichnen, was in einer Rückzahlung von befristeten Einlagen und der Fälligkeit einer GLRG-III-Anlage begründet liegt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden reduzierten sich deutlich um 149,1 Mio. EUR auf 2.157,8 Mio. EUR (-6,5 %). Während die Spareinlagen mit 266,1 Mio. EUR um 92,6 Mio. EUR (-25,8%) unter dem Vorjahresniveau liegen, weisen die anderen Verbindlichkeiten mit 1.891,7 Mio. EUR einen Rückgang von 56,5 Mio. EUR oder 2,9 % auf. Diese Entwicklung ist getrieben von den täglich fälligen Verbindlichkeiten, die sich um 224,2 Mio. EUR (-11,8 %) von 1.902,5 Mio. EUR auf 1.678,3 Mio. EUR vermindert haben. Dagegen sind bei den Sparkassenbriefen und den befristeten und sonstige Einlagen Anstiege um 125,5 Mio. EUR auf 169,4 Mio. EUR bzw. um 42,2 Mio. EUR auf 44,0 Mio. EUR verzeichnen. Der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrifft insbesondere Einlagen von Privatpersonen.

Die Sparten des Dienstleistungs- und Verbundgeschäftes haben sich insgesamt positiv entwickelt. Im Wertpapiergeschäft (Kurswerte) und bei der Vermittlung von Immobilien konnten gute Zuwachsraten verzeichnet werden. Auch das Bauspargeschäft (Bausparsumme) entwickelte sich positiv. Dagegen mussten im Leasinggeschäft sowie im Versicherungsgeschäft Rückgänge beim Vertragsvolumen hingenommen werden.

Vermögenslage

In der folgenden Tabelle wird die Bilanzstruktur der Sparkasse dargestellt:

AKTIVA

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
31.12.2023 in % BS 31.12.2022 in % BS
Barreserve 39.520 39.073 1,5 1,4
Forderungen an Kreditinstitute 224.477 366.236 8,3 12,7
Forderungen an Kunden 1.798.265 1.862.199 66,6 64,7
Wertpapiergeschäft 561.006 533.416 20,8 18,5
Beteiligungen 33.643 33.276 1,2 1,1
Immaterielle Anlagewerte u. Sachanlagen 24.868 26.294 0,9 0,9
Sonstiges 17.371 18.862 0,7 0,7
Bilanzsumme (BS) 2.699.150 2.879.356 100,0 100,0
davon Anlagevermögen 267.665 185.124 9,9 6,4

PASSIVA

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
31.12.2023 in % BS 31.12.2022 in % BS
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 175.316 232.647 6,5 8,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.157.775 2.306.899 80,0 80,1
Eigenkapital (inkl. Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 316.999 293.031 11,7 10,2
Sonstiges 49.060 46.779 1,8 1,6
Bilanzsumme (BS) 2.699.150 2.879.356 100,0 100,0

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass wenngleich sich die Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte belastend auf das Ergebnis auswirken könnten, mit einer angemessenen Zuführung zum Eigenkapital (inkl. des Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) gerechnet wird. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass Reserven nach § 340f/g HGB zur Deckung von Bewertungsergebnissen eingesetzt werden müssen. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Vermögenslage wurden übertroffen.

Veränderungen hinsichtlich der Bilanzstruktur ergaben sich aufgrund der Reduzierung der Forderungen an Kreditinstitute. Hier machten sich Liquiditätsabflüsse durch die Verminderung von Kundeneinlagen bemerkbar.

Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Verwendung des Jahresergebnisses wird das Eigenkapital (inkl. des Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB) 317,0 Mio. EUR betragen und steigt damit um 24,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (+8,2 %) an. Der strukturelle Anteil beträgt 11,7% (Vorjahr 10,2%).

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine angemessene aufsichtsrechtliche Eigenmittelbasis. Die Gesamtkapitalquote liegt als Relation der Eigenmittel zum Gesamtrisikobetrag bei 18,20 % (Vorjahr 18,56 %). Die Eigenmittelanforderungen in Höhe von 9,23 %, bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG, wurden im Berichtsjahr jederzeit eingehalten.

Finanzlage

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass sie über ausreichend Liquidität verfügt. Zudem prognostizierte die Sparkasse eine gesicherte Refinanzierung, die Erfüllung der aufsichtsrechtlich geforderten Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio - NSFR) sowie die Einhaltung der Survival Period. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Finanzlage haben sich erfüllt. Die prognostizierten erhöhten Liquiditätsabflüsse aus dem Einlagenbereich kamen zum Tragen.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Zur Überwachung der Zahlungsbereitschaft der Sparkasse dienen kurz- und mittelfristige Finanzpläne, die die fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Zeitraum für die Prognose der Liquiditätsentwicklung beträgt drei Monate. Die eingeräumten Kredit- bzw. Dispositionslinien bei der BayernLB wurden tageweise in Anspruch genommen. Von der Möglichkeit zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank im Rahmen von gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG) wurde Gebrauch gemacht.

Die Mindestquote der Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2015/61 wurde im gesamten Geschäftsjahr eingehalten. Sie lag am Bilanzstichtag mit 204,8 % deutlich über dem Mindestwert von 100 %. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag durchgängig über der aufsichtlichen Mindestquote von 100 %. Sie betrug zum Bilanzstichtag 135,7%. Die Survival Period beträgt zum Bilanzstichtag 17 Monate.

Ertragslage

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt. Dieser beinhaltet eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses der Sparkasse in Relation zur Durchschnittsbilanzsumme. In das danach errechnete Betriebsergebnis vor Bewertung gehen die ordentlichen Erträge aus Zins-, Dienstleistungs- und Handelsgeschäften ein. Zur Ermittlung des Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden.

Die Ertragslage stellt sich auf Basis des Betriebsvergleichs wie folgt dar:

Posten des Betriebsvergleichs 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung
TEUR TEUR TEUR %
Zinsüberschuss 51.534 38.369 13.165 34,3
Provisionsüberschuss 19.331 19.084 247 1,3
Sonstige ordentliche Erträge 2.099 1.818 281 15,5
Gesamtertrag 72.964 59.271 13.693 23,1
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 36.586 37.028 -442 -1,2
- Personalaufwand 24.001 23.875 126 0,5
- andere Verwaltungsaufwendungen 12.585 13.153 -568 -4,3
Sonstige ordentliche Aufwendungen 894 1.101 -207 -18,8
Gesamtaufwand 37.480 38.129 -649 -1,7
Betriebsergebnis vor Bewertung 35.484 21.142 14.342 67,8
Bewertungsergebnis 1 ) -24.515 -14.424 -10.091 70,0
Betriebsergebnis nach Bewertung 10.969 6.718 4.251 63,3
Neutrales Ergebnis -65 -1.397 1.332 -95,3
Ergebnis vor Steuern 10.904 5.321 5.583 104,9
Steuern 8.936 5.159 3.777 73,2
Jahresergebnis 1.968 162 1.806 1.114,8

1) Einschließlich der Zuführung zu den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Im Prognosebericht des letzten Jahres hat die Sparkasse ausgeführt, dass trotz der Folgen des Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundenen Energiekrise in Europa sowie der volatilen Zins- und Kapitalmärkte mit einem deutlich über dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung und einem deutlichen Rückgang der Cost-Income-Ratio zu rechnen ist. Die prognostizierten Erwartungen hinsichtlich der Ertragslage haben sich erfüllt.

Der Zinsüberschuss ist die bedeutsamste Ertragsquelle im Geschäft der Sparkasse. Dieser verzeichnete einen sehr hohen Anstieg (+34,4 %). Ursächlich hierfür sind die starken Zinsanstiege an den Geld- und Kapitalmärkten, welche sich im Geschäftsjahr sowohl auf das Kundenkreditgeschäft als auch auf das zinsbedingte Eigengeschäft der Sparkasse niedergeschlagen haben.

Der Provisionsüberschuss lag im Jahr 2023 insgesamt über dem Vorjahreswert (+1,3 %). Ursächlich waren im Wesentlichen gestiegene Erlöse aus dem Giroverkehr und dem Wertpapiergeschäft.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen verminderten sich mit einem Rückgang von 1,2 % bzw. 0,4 Mio. EUR moderat. Trotz der gesunkenen Anzahl an beschäftigten Mitarbeitern erhöhte sich tarifbedingt der Personalaufwand um 0,5 %. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr dagegen spürbar gesunken (-4,3 %). Hier wirkte sich das Kostenmanagement der Sparkasse aus.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 1,29 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,56 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Die auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung eingesetzte Cost-Income-Ratio (Verhältnis des aus Personal- und Sachaufwand bestehenden Verwaltungsaufwands zum um den sonstigen ordentlichen Aufwand gekürzten Bruttoertrag) beträgt 50,8 % (Vorjahr 63,7 %).

Das Bewertungsergebnis fiel mit einem negativen Saldo von 24,5 Mio. EUR um 10,1 Mio. EUR deutlich ungünstiger aus als im Vorjahr. Ausschlaggebend für die Ausweishöhe waren maßgeblich die Zuführungen zu den Vorsorgereserven nach § 340f HGB und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g HGB. Zuschreibungen bei den Eigenanlagen dagegen kompensierten zum Teil die negative Ausweishöhe des Bewertungsergebnisses.

Das Betriebsergebnis nach Bewertung liegt mit 0,40 % der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) um 0,17 % der DBS über dem Vorjahreswert.

Das neutrale Ergebnis verbesserte sich um 1,3 Mio. EUR auf einen Saldo von -0,1 Mio. EUR. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus gegenüber dem Vorjahr geringeren außerordentlichen Aufwendungen im Rahmen der Fusion zur Sparkasse Freising Moosburg.

Mit 2,0 Mio. EUR weist die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr ein um 1,8 Mio. EUR höheres Jahresergebnis aus.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,07 %.

Zusammenfassende Beurteilung der Geschäftsentwicklung und der Lage der Sparkasse

Die Sparkasse kann in Anbetracht der Entwicklungen an den Geld- und Kapitalmärkten auf ein gutes Geschäftsjahr 2023 zurückblicken. Unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen sowie branchenspezifischen Entwicklung kann die geschäftliche Entwicklung, die Vermögens- und Finanzlage als zufriedenstellend beurteilt werden. Die Ertragslage hat sich sehr gut entwickelt. Die Eigenkapitalbasis wurde durch den Jahresüberschuss weiter gestärkt.

Risikobericht

Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

wesentliche Risikoarten wesentliche Risikokategorien
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Aktienrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelles Risiko

Zusätzliche Risikoarten bzw. Risikokategorien, die nur in der normativen Perspektive als wesentlich einzustufen sind, wurden nicht identifiziert.

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Zusätzlich erfolgt für die Risikoart Marktpreisrisiko (Risikokategorien Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko, Aktienrisiko, Währungsrisiko) im monatlichen Turnus eine Risikomessung in der ökonomischen Perspektive.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 20,0 16,6 83,1
Eigengeschäft 4,0 3,6 90,0
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 90,0 67,6 75,1
Spreadrisiko 26,0 19,0 73,0
Aktienrisiko 16,0 7,0 43,8
Immobilienrisiko 16,0 12,1 75,5
Währungsrisiko 5,0 0,9 18,4
Beteiligungsrisiko 10,1 8,8 87,3
Operationelles Risiko 13,0 10,3 79,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 200,1 145,9 72,9

Die zuständigen Geschäftsbereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum 01.01.2027. Zur rechtzeitigen Identifizierung eines Kapitalbedarfs, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird bei Bedarf gesondert eingegangen.

Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung an den Vorstand bzw. Verwaltungsrat zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren)

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 wurden 46,8 % der zum Jahresende in Anspruch genommenen Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftliche selbstständige Privatpersonen, sowie 52,5 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen vergeben. Herausragend ist der Anteil der Wohnungsbaukredite mit einem Anteil in Höhe von 64,1 % aller Kredite, wenngleich sich das Volumen in dieser Sparte gegenüber dem Vorjahr reduziert hat.

Zum 31. Dezember 2023 war nahezu das gesamte Bruttokundenkreditvolumen in Höhe von 2.353,2 Mio. EUR im Risikobewertungssystem erfasst. Davon waren 93,88 % der Risikoklasse 1-10 (Ausfallwahrscheinlichkeit ≤ 3,0 %) zugeordnet. Die Anteile der Kredite mit erhöhten Risiken der Risikoklassen 11-15 (Ausfallwahrscheinlichkeiten >4,4 %) betragen 3,36 %. Ein Anteil in Höhe von 1,21 % wird der Risikogruppe 16-18 zugeordnet. Für die Restgröße von 1,55 % der Kundenkredite liegt kein Rating/Scoring vor.

Zum 31. Dezember 2023 zeigt sich folgende Größenklassenstruktur des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG:

Größenklassen Kreditvolumen
Mio. EUR %
0 bis 1 Mio. EUR 1.315,5 55,9
> 1 bis 4 Mio. EUR 516,66 22,0
>4 bis 9 Mio. EUR 277,1 11,8
>9 bis 29,2 Mio. EUR 207,7 8,8
> 29,2 Mio. EUR 36,3 1,5

Die Größenklassenstruktur des Portfolios ist ausgewogen. Im Rahmen der Risikoinventur wurden in der ökonomischen bzw. normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit bzgl. der Konzentrationskriterien Kundenverbund/Einzeladresse, Branche, Land bzw. Sicherheitentyp keine Intra-Risikokonzentration identifiziert (Risikoart Adressenrisiko, Risikokategorie Kundengeschäft).

Risikovorsorgemaßnahmen sind für Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, fällige Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2023
TEUR
Einzelwertberichtigungen 801 1.243 107 44 1.893
Rückstellungen 371 18 23 --- 366
Pauschalwertberichtigungen 1.350 --- 130 --- 1.220
Gesamt 2.522 1.261 260 44 3.479

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Der Bestand der Wertpapiere entfällt im Wesentlichen auf Schuldverschreibungen und Anleihen (327,7 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (213,8 Mio. EUR) sowie sonstige Investmentvermögen (16,8 Mio. EUR). Die von der Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen gemessen an ihren Marktwerten zu 84,3 % über ein Rating zwischen AAA und BBB- und liegen damit im sog. "Investment-Grade". Ein Anteil in Höhe von 1,5 % entfällt auf Wertpapiere im sog. "Non-Investment-Grade", ein Anteil von 14,2 % auf nicht geratete Wertpapiere (incl. Immobilienfonds). Für die in Wertpapierspezialfonds gehaltenen Anlagen bestehen Anlagerichtlinien, die insbesondere das Anlageuniversum, die Volumina für Einzelinvestments sowie bei Rentenfonds die erlaubten Ratingstrukturen definieren. Darüber hinaus wird der Geschäftsumfang durch die vom Vorstand vorgegebene Handelsstrategie begrenzt.

Durch Gleichläufe hinsichtlich bestimmter Kriterien können über verschiedene Risikoarten hinweg sog. Inter-Risikokonzentrationen entstehen. Bei additiver Betrachtung des Adressenrisikos, Beteiligungsrisikos und Marktpreisrisikos (Spread/Aktien) wurde bezüglich des Konzentrationskriteriums Verbund bzw. Einzeladresse eine Kundengruppe als InterRisikokonzentration identifiziert (normative Perspektive). Bei additiver Betrachtung des Adressenrisikos, Beteiligungsrisikos und Marktpreisrisikos (Spread/Aktien) wurde bezüglich des Konzentrationskriteriums Branche die Branche Kreditinstitute als Inter-Risikokonzentration identifiziert (ökonomische Perspektive).

Marktpreisrisiko

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und drei Folgejahren bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis. Je nach Anforderungszweck isolierte Messung des Zinsänderungsrisikos oder Messung des Renditerisikos (Saldo aus Zinsänderungs- und Spreadrisiko).

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk (VaR) auf Basis des Varianz-KovarianzAnsatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -51.499 +53.193
in % der Eigenmittel -17,58% +18,16%

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnung des Renditerisikos (Saldo aus Zinsänderungs- und Spreadrisiko) auf Basis verschiedener Renditeszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD") bzw. "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Durch den Gleichlauf von Risikopositionen innerhalb einer Risikoart bzw. Risikokategorie können IntraRisikokonzentrationen entstehen. Bei der Analyse der Risikoart Marktpreisrisiko, Risikokategorie Spreadrisiko wurde bezüglich des Konzentrationskriteriums Spreadklasse die Spreadklasse "IHS Banken mit dem Ratingbereich A+, A, A-" als Intra-Risikokonzentration identifiziert (ökonomische Perspektive).

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "SimCorp Dimension"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "SimCorp Dimension"

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Währungsrisiko

Das Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt.

Aufgrund der Festlegung, die Diversifikationseffekte innerhalb der Risikoart Marktpreisrisiko (zwischen den Risikokategorien Zinsänderungsrisiko, Spreadrisiko, Aktienrisiko und Währungsrisiko) zu nutzen, wurde auch bewusst für das Währungsrisiko ein Risikolimit definiert, obwohl das Währungsrisiko in der ökonomischen und normativen Perspektive unwesentlich ist.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen. Das Beteiligungsportfolio der Sparkasse besteht aus strategischen Beteiligungen (überwiegend Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe) und Funktionsbeteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Bayern für die Verbundbeteiligungen

In der normativen Perspektive wird die Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen berücksichtigt.

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige qualitative Beurteilung der jeweiligen Beteiligungsunternehmen

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Das Refinanzierungskostenrisiko ist derzeit als nicht wesentliche Risikokategorie eingestuft.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR)

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Identifikation von ggfls. bestehenden Liquiditäts-Risikokonzentrationen (z. B. Konzentrationskriterium: Gegenpartei, Bewertung anhand der Höhe der Gesamtrefinanzierung) im Rahmen der Risikoinventur

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. In dieser Definition ist das Rechtsrisiko enthalten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Jährliche Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank • Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Im Hinblick auf die zwar bestehenden Abhängigkeiten von entscheidenden Prozessen bzw. IT-Anwendungen hinsichtlich einzelner wesentlicher Dienstleister (z. B. Unternehmen des Sparkassenverbundes wie die Finanz Informatik GmbH & Co. KG oder die S-Rating und Risikosysteme GmbH) wurde anlässlich der Risikoinventur aufgrund qualitativer Argumente jedoch keine Risikokonzentration identifiziert.

Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt insgesamt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 72,9% ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Die Risikolage wird insgesamt als angemessen eingestuft.

Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Die folgenden Prognosen zur voraussichtlichen Entwicklung der Sparkasse im nächsten Jahr stellen Einschätzungen dar, welche wir auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen getroffen haben.

Der Prognosezeitraum umfasst das Geschäftsjahr 2024. Unsere Prognosen basieren insbesondere auf der Ergebnisvorschaurechnung (EVR), bei der wir eine seitwärts gerichtete Zinsentwicklung angenommen haben. Nur bei den Spareinlagen und den Geldmarktkonten ist eine wettbewerbsbedingte Konditionserhöhung zur Jahresmitte eingepreist.

Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheit behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrunde liegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

Rahmenbedingungen

Im Januar 2024 wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen jedoch vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Als mittleres Szenario erwarten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 %, wohingegen für den Euroraum 0,8 % prognostiziert werden. 2024 wäre damit das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung. Dabei könnte das Wachstum 2024 vor allem aus einer Zunahme des privaten Konsums generiert werden (Quelle: DSGV).

Die schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben nach Einschätzung der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) 2024 grundsätzlich bestehen. Auch der Faktor "Unsicherheit" stellt demnach eine große Belastung für die Konjunktur im Freistaat dar. Vor allem in energieintensiven Branchen ist darüber hinaus weiterhin mit massivem Kostendruck zu rechnen. Das außenwirtschaftliche Umfeld bleibt unsicher, wodurch exportseitig nur schwache konjunkturelle Impulse zu erwarten sind. Ein Hemmschuh für die bayerische Wirtschaft ist weiterhin das hohe Zinsniveau, das die Investitionsneigung der Unternehmen dämpft und die Bauwirtschaft belastet. Laut vbw Konjunkturprognose soll das bayerische BIP im Jahresdurchschnitt 2024 um maximal 0,3 % wachsen (Quelle: vbw).

Der bayerische Arbeitsmarkt soll sich 2024 weiterhin stabil zeigen und die Konjunktur stützen, wenngleich ein weiterer moderater Anstieg der Arbeitslosigkeit erwartet wird (Quelle: Bayer. Staatsministerium f. Familie, Arbeit und Soziales).

Chancen und Risiken

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Zu den Risiken gehören dabei vor allem die in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren. Darüber hinaus sehen wir das Risiko, dass sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb verstärkt. Dies würde zu einem Anstieg unseres Zinsaufwands führen. Diverse geopolitischen Spannungen und eine sich weiter als prognostiziert eintrübende Konjunktur können sich negativ auf unsere Ertragslage auswirken. Insbesondere kann dies zu künftigen Wertberichtigungen auf das Kredit- und Wertpapierportfolio führen.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Chancen sehen wir vor allem in einer regeren Nachfrage nach Immobilien, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsertrags führen.

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation stehen wir unseren Kunden im Rahmen unseres öffentlichen Auftrags als verlässlicher Partner auch in schwierigen Zeiten zur Verfügung. Dies bietet nach unserem Selbstverständnis die besten Chancen auf langfristige und im beiderseitigen Interesse erfolgreiche Geschäftsverbindungen mit unseren privaten und gewerblichen Kunden.

Geschäftsentwicklung der Sparkasse

Ausgehend vom Dezember 2023 rechnen wir im Jahr 2024 mit einem leichten Wachstum des Kundenkreditvolumens, das zum Großteil vom Wohnungsbau getragen wird. Wenngleich sich im Einlagengeschäft der über Konditionen geführte Wettbewerb fortsetzt, gehen wir auch bei den Kundeneinlagen vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung von einem leichten Wachstum aus. Dies ist insbesondere auf die prognostizierte Entwicklung bei privaten Anlegern zurückzuführen.

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des gesamten Jahres 2023 erwarten wir dennoch einen spürbaren Rückgang der Durchschnittsbilanzsumme.

Vermögenslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit deutlich niedrigeren Zuführungen zum Eigenkapital (inkl. dem Fonds für allg. Bankrisiken gem. § 340g HGB). Aufgrund unserer angemessen Eigenmittelbasis gehen wir davon aus, dass die Eigenmittelanforderungen bestehend aus den Anforderungen aus Art. 92 CRR sowie § 6c KWG auch im Jahr 2024 jederzeit eingehalten werden kann.

Finanzlage

Nach unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung verfügen wir auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität. Darüber hinaus ist auch die Refinanzierung gesichert. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) und die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) können wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period des kombinierten Stressszenarios - wie in der Liquiditätsstrategie definiert - größer als drei Monate sein. Aufgrund eines steigenden Wettbewerbs im Einlagenbereich können erhöhte Liquiditätsabflüsse nicht ausgeschlossen werden.

Ertragslage

Vor dem Hintergrund der weiterhin hohen Inflation und dem sehr geringen Wirtschaftswachstum rechnen wir mit einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis vor Bewertung.

Ursächlich ist ein Rückgang der Zinsspanne sowie ein deutlich steigender Verwaltungsaufwand. Der Provisionsertrag hingegen verzeichnet einen nur leichten Anstieg.

Wir gehen von einem deutlichen Anstieg der Cost-Income-Ratio aus.

Beim Bewertungsergebnis des Jahres 2024 rechnet die Sparkasse insbesondere aufgrund von Zuschreibungen im Wertpapiergeschäft mit einer leichten Entlastung, welche indes deutlich unter dem positiven Effekt des Vorjahres bleibt. Unter der Maßgabe eines Jahresüberschusses in der Größenordnung des Vorjahres gehen wir von einem deutlich unter dem Vorjahresniveau liegenden Betriebsergebnis nach Bewertung aus.

Gesamtaussage

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind. Insgesamt rechnen wir vor dem Hintergrund der derzeitigen Rahmenbedingungen und der sich daraus voraussichtlich ergebenden Belastungen des Bewertungsergebnisses für das Geschäftsjahr 2024 mit einer Entwicklung der Ertragslage, die deutlich unter dem Vorjahresniveau liegt.

Wir beurteilen unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung der oben dargestellten Rahmenbedingungen insgesamt leicht negativer als im Vorjahr. Wesentliche Einflüsse, die den Geschäftsablauf und das prognostizierte Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024 beeinträchtigen könnten, sind aus heutiger Sicht nicht erkennbar.

 

Freising, den 28.03.2024

Sparkasse Freising Moosburg

Vorstand

Dr. Michael Langauer, Vorstandsvorsitzender

Manuela Radspieler, Vorstandsmitglied

 

Moosburg, den 22.04.2024

Sparkasse Freising Moosburg

Vorsitzender des Verwaltungsrats

Helmut Petz, Landrat des Landkreises Freising

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Freising Moosburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Freising Moosburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Das Risiko für den Abschluss

Die Identifikation eines Wertberichtigungserfordernisses und die Ermittlung einer Einzelwertberichtigung für Kundenforderungen aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft beinhalten wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume, die sich durch die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Kreditnehmers sowie durch die Bewertung von Kreditsicherheiten ergeben. Die Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft hat wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir die Prozesse und Verfahren zur Risikofrüherkennung im risikorelevanten gewerblichen Kundenkreditgeschäft sowie zur ordnungsgemäßen buchhalterischen Erfassung von Einzelwertberichtigungen einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen.

Darüber hinaus führten wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen bestimmter Kreditengagements durch. Die in die Einzelfallprüfung einbezogenen Kreditengagements wurden in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehörten insbesondere Bonitäts- und Besicherungsaspekte. Die ausgewählten Kreditengagements haben wir hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Handhabung des Kreditgeschäfts untersucht und beurteilt, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer zu erwarten ist. Sofern dies nicht zu erwarten ist, haben wir die der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen insbesondere hinsichtlich der Höhe der in Zukunft noch zu erwartenden Zahlungseingänge aus der Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten gewürdigt.

Unsere Schlussfolgerungen

Auf Basis der durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns von der Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen bei der Bewertung der Forderungen an Kunden aus dem risikorelevanten gewerblichen Kreditgeschäft überzeugen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans
(Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO:

Wir sind nach § 22 Abs. 3 der Sparkassenordnung i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen erbracht:

Prüfung des Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäfts

Bestätigung gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG

Verantwortliche Wirtschaftsprüfer

Der verantwortliche Wirtschaftsprüfer für die Prüfung ist Herr Markus Eckhardt.

 

München, den 27. Mai 2024

Prüfungsstelle
des Sparkassenverbandes Bayern

Öttl, Wirtschaftsprüfer

Eckhardt, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat in Erfüllung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben alle wichtigen Vorgänge eingehend behandelt und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt.

Der Verwaltungsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Bayern Kenntnis genommen und den Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit Gewinn- und Verlustrechnung in seiner Sitzung vom 24. Juni 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Entsprechend dem Vorschlag des Vorstandes beschloss der Verwaltungsrat, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Freising, den 24. Juni 2024

Helmut Petz, Vorsitzender des Verwaltungsrates

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