Salm
Industrieservice GmbH
Dieburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
154.125,00 |
192.017,00 |
| I.
Sachanlagen |
154.125,00 |
192.017,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
381.175,92 |
383.850,84 |
| I.
Vorräte |
4.957,63 |
8.111,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
76.016,33 |
115.467,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
16.068,94 |
20.083,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
300.201,96 |
260.272,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.275,03 |
395,10 |
| Summe
Aktiva |
541.575,95 |
576.262,94 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
423.501,18 |
442.686,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
564,59 |
564,59 |
| III.
Gewinnvortrag |
382.121,90 |
353.832,17 |
| IV.
Jahresüberschuss |
15.814,69 |
63.289,73 |
| B.
Rückstellungen |
62.642,28 |
61.860,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.432,49 |
71.715,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
21.126,96 |
26.854,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
34.305,53 |
44.861,09 |
| Summe
Passiva |
541.575,95 |
576.262,94 |
Anhang
zur Bilanz 2019
I. Allgemeines
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer GmbH
geführt. Sie ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Gegenstand des Unternehmens sind die Montage, der
Anlagenbau und die mechanische Fertigung, die
Zerspannungstechnik, der Handel mit Maschinen und
Ersatzteilen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des
Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck
Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen
gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.
Das Stammkapital beträgt 25.000,00 € und
ist in voller Höhe eingezahlt.
Am Bilanzstichtag waren am Stammkapital beteiligt:
Herr Walter Salm 25.000,00 €.
Geschäftsführer ist:
Herr Walter Salm
Er ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Unternehmen wird in angemieteten Räumen
betrieben.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
IV. Sonstiges
Im Wirtschaftjahr 2019 wurden durchschnittlich 8
Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben über die Ergebnisverwendung entfallen nach
§ 325 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz BGB.
Dieburg, den 20. November 2020
gez. Walter Salm
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 20.11.2020
festgestellt.
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