VIUS
Projekt GmbH
Poseritz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
168,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
168,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
655.335,70 |
390.845,32 |
| I.
Vorräte |
625.384,09 |
325.684,86 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.113,05 |
4.240,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.838,56 |
60.919,72 |
| Aktiva |
655.336,70 |
391.013,32 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.319,27 |
46.983,84 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.983,84 |
44.187,69 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
27.664,57 |
22.203,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.600,00 |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
633.417,43 |
341.029,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
283.247,43 |
329.029,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
350.170,00 |
12.000,00 |
| Passiva |
655.336,70 |
391.013,32 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der VIUS
Projekt GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB
und nach den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB)
aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
geänderten Vorschriften des HGB angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Gesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit
gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der
Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßem
Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs.7 HGB im Anhang
angegeben.
II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen
dem nicht entgegenstanden.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des
vorhergehenden Jahres überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen
wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von
der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort
in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem.
HGB zulässig, beibehalten worden.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt: Torsten Schäfer
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß
§ 245 HGB:
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Poseritz, den 01. April 2022
Torsten Schäfer, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2022 festgestellt.
|