Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 20608
Vorher
Ingenieurbüro Röper GmbH
Eingetragen
6.12.2004
Branche
Bauträger für WohngebäudeBauträger für andere Gebäude und BauwerkeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Planung, Beratung, Verwaltung, Projektentwicklung und Trägerschaft von Erschließungs-, Bau- und Immobilienprojekten, sowie Handel mit bzw. die Vermittlung von entsprechenden Dienstleistungen, Grundstücken, Immobilien und Finanzierungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Torsten Schäfer
seit 29.9.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
RUGIA GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

VIUS Projekt GmbH

Poseritz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 168,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 168,00
B. Umlaufvermögen 655.335,70 390.845,32
I. Vorräte 625.384,09 325.684,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.113,05 4.240,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 25.838,56 60.919,72
Aktiva 655.336,70 391.013,32

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 19.319,27 46.983,84
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 21.983,84 44.187,69
III. Jahresfehlbetrag 27.664,57 22.203,85
B. Rückstellungen 2.600,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 633.417,43 341.029,48
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 283.247,43 329.029,48
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 350.170,00 12.000,00
Passiva 655.336,70 391.013,32

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der VIUS Projekt GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242ff. HGB und nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) aufgestellt. Im Berichtsjahr wurden die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB angewandt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen
erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang
angegeben.

II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegenstanden.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorhergehenden Jahres überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen
wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort
in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem.
HGB zulässig, beibehalten worden.

C. Sonstige Angaben

Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt: Torsten Schäfer

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Poseritz, den 01. April 2022

Torsten Schäfer, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2022 festgestellt.

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