BRAFA Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Klaus Zimmermann seit 3.8.2022 | Geschäftsführer |
Christoph Wilhelm Alfred Brandts seit 24.7.2019 | Geschäftsführer |
Roger Brandts seit 22.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbHEigenbeteiligung | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbHMönchengladbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Bilanz zum 31. März 2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Mönchengladbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mönchengladbach (HRB 5838). II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. In Bezug auf die Rechnungslegung der Gesellschaft für die Berichtsperiode waren die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 (2) HGB maßgebend. Die Gesellschaft macht bezüglich der Berichterstattung im Anhang von den Befreiungen der §§ 276, 288 HGB teilweise Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der im Geschäftsjahr vom 01.04.2023 - 31.03.2024 planmäßig vorgenommenen Abschreibungen (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bewertet worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren, bei ERP-Software bis zu fünf Jahren), bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer (Nutzungsdauer zwischen drei und 17 Jahren) linear abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde die Sofortabschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG gewählt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ermittelt. Es werden Abschläge nach dem saisonalen Alter der Vorräte vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen zehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. IV. Angaben zur Bilanz A. Anlagevermögen Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist einschließlich der Angaben der im Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen im Bruttoanlagespiegel dargestellt (Seite 4). Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten des Anlagevermögens aktiviert. ANLAGENSPIEGEL zum 31. März 2024Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH, Mönchengladbach
B. Angaben zum Anteilsbesitz gem. § 285 Nr. 11 HGB
Ausgewiesen wird jeweils das 100-prozentige Eigenkapital und Ergebnis. C. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen den Personalbereich (T€ 3.945), Jahresabschluss und Prüfungskosten (T€ 36), sowie übrige ungewisse Verbindlichkeiten (T€ 889). D. Verbindlichkeiten Die Zusammensetzung und die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: Verbindlichkeitenspiegel zum 31. März 2024
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 500.286,12 enthalten. E. Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte derivative Finanzinstrumente
F. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen Miet- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von TEUR 1.471. Die Laufzeiten stellen sich wie folgt dar:
G. Haftungsverhältnisse Die Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH hat gegenüber der Fynch-Hatton Retail GmbH betragsmäßig beschränkte Bürgschaften in Höhe von T€ 1.619 gewährt. Dabei entfällt ein Bürgschaftsbetrag in Höhe von T€ 844 auf Darlehen zur Finanzierung von Anlagevermögen, T€ 275 auf Mietkautionsbürgschaften und T€ 500 auf einen Kontokorrentkredit. Wir schätzen die Wahrscheinlichkeit, aus den vorgenannten Haftungsverhältnissen in Anspruch genommen zu werden derzeit als gering ein. Die Fynch-Hatton Retail GmbH hat eine drei Jahresplanung erstellt, nach welcher Sie in den Geschäftsjahren 2024/2025 wieder positive Jahresergebnisse und Cash-Flows erzielen wird. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen T€ 285 für Ausgleichsverpflichtungen an Handelsvertreter nach § 89b HGB enthalten. VI. Sonstige Angaben Abweichend zum Vorjahr wurden kreditorische Debitoren in Höhe von T€ 1.132 (Vj. T€ 779) in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Effekte aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von T€ 497 enthalten. Die Geschäftsführung wurde von Herrn Mathias Eckert, Herrn Christoph Brandts, Herrn Roger Brandts (alles Kaufleute) und Herrn Frank Zimmermann (Steuerberater) wahrgenommen. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 71 (Vj.: 56) Arbeitnehmer beschäftigt. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 2.232 T€ zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 9.083 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
Mönchengladbach, den 28. Juni 2024 Roger Brandts Frank Zimmermann Christoph Brandts Mathias Eckert Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/20241. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell Im Jahr 1998 gründet Roger Brandts in Anlehnung an den Abenteurer Denys Finch Hatton aus dem Oscar - prämierten Film ,Jenseits von Afrika', die Marke Fynch-Hatton. Die Fynch-Hatton Textilhandelsgesellschaft mbH mit Firmensitz in Mönchengladbach ist ein dynamisch wachsendes Unternehmen der Textilbranche. Der Vertrieb erfolgt mittlerweile in über 50 Länder mit über 2.200 Verkaufspunkten. Fynch-Hatton steht für einen casualsportiven Look, der vom Zeitgeist und der Leidenschaft für die Produkte geprägt ist. Qualität ist im Sinne der von uns gelebten "Sustainability" nicht nur am Produkt erkennbar, sondern soll in der gesamten Supply-Chain sichtbar sein. Wir haben langfristige Lieferantenbeziehungen und kennen die Produktionen persönlich von "innen". Wir garantieren, dass Aufträge nicht an Subunternehmen weitergegeben werden und dass "Human Rights" vor allem stehen. Gute Arbeitsbedingungen, Sicherheit, der Ausschluss von "Harmful Substances" und soziale Aspekte sind in unseren Produktionen gegeben. Darüber hinaus achten wir darauf, dass alle Werke BSCI geprüft sind und unserem Code of Conduct unterliegen. * Alle Werke halten sich an das europäische "Schadstoff-Recht" => Stichwort: "Reach-Verordnung" (EG Nr. 1907/2006). Wir produzieren keine Wegwerf-Textilien - die Retourenquote aufgrund von Qualitätsfehlern tendiert Richtung "0". Eingesetzte Garne sind Qualitätsgarne, wie zum Beispiel SUPIMA oder auch organic cotton Garne. Darüber hinaus stehen wir als inhabergeführtes Unternehmen für einen fairen Umgang mit unseren Partnern . * Seit dem Kalenderjahr 2023 wird eine Zweigniederlassung in Salzburg, Österreich betrieben. 1.2 Produkt und Qualität Unser hoher Anspruch an das Material für unsere Produkte zeigt sich darin, dass wir überwiegend Naturfasern verwenden. Eine Qualität, die wir besonders hervorheben möchten, ist die Supima Baumwolle, gerne auch das Kaschmir unter den Baumwollarten genannt und nur aus Amerika zu beziehen. Supima ist eine lizensierte Handelsmarke, die ihre Lizenzen nur an ausgewählte Partner vergibt. Für uns ein großes Kompliment, diesen Rohstoff in unseren Produkten einsetzen zu dürfen. Supima ist deutlich widerstandsfähiger als herkömmliche Baumwolle und garantiert, dass die Ware formstabiler ist und dauerhaft ihre brillante Farbe behält. Unser Sortiment umfasst die folgenden Produkte:
Bei der Herstellung unserer Produkte stehen Professionalität und Präzision im Vordergrund. So produzieren wir beispielsweise unsere Pullover 'fully fashioned', das heißt, jedes Teil wird auf Form gestrickt. Danach wird alles von Hand verkettelt und versäubert. Wir bieten einen gleichbleibend hohen Standard und damit die Gewissheit, immer das Richtige zu kaufen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage Die gesamtwirtschaftliche Lage war im Geschäftsjahr 2023/2024 weiterhin angespannt. Beeinflusst wurde dies durch erhöhte Inflationsraten, die im zweiten Halbjahr 2023 leicht rückgängig waren. Um der Inflation entgegenzuwirken, beließen die Zentralbanken die Leitzinsen bisher auf einem restriktiven Niveau. Einen ersten kleinen Schritt unternahm die Europäische Zentralbank im Juni 2024, in dem sie den Leitzins um 0,25 % auf 4,25 % senkte. Geopolitisch nahmen die Spannungen weiter zu. Neben dem Krieg Russlands gegen die Ukraine, entflammte im zweiten Halbjahr 2023 erneut der Konflikt zwischen der Hamas und Israel in Gaza. Durch Angriffe der Huthi-Rebellen auf Containerschiffe im Suez-Kanal, meiden Reedereien diesen nun vermehrt und nehmen den Umweg um das Kap von Afrika in Kauf. Dies hat zur Folge, dass sich die Transitzeiten deutlich erhöhen und in der weiteren Folge, zu höheren Kosten führt. Die Gefahr, dass Lieferketten ins Stocken geraten oder unterbrochen werden wächst hierdurch. In der Konsequenz muss erneut mit einer steigenden Inflation gerechnet werden. Das globale Bruttoinlandsprodukt wuchs im Jahr 2023 mit 3,2 % etwas geringer, nachdem es im Jahr 2022 um 3,5 % gewachsen war. Während das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 % gesunken ist, ist es in den USA im gleichen Zeitraum um 2,5 % gewachsen. Gemäß einer im April 2024 veröffentlichten ifo Konjunkturumfrage, rechnet ein Großteil der darin befragten deutschen Unternehmen mit einer bevorstehenden Krise, wohingegen im Vorjahr eher mit einer Abkühlung der Konjunktur gerechnet wurde. Die Bundesregierung rechnet für das Jahr 2024 mit einem leichten Anstieg und damit, dass die Wirtschaft um 0,3 % wachsen könnte. Begründet wird dies mit einem steigenden Konsumverhalten der Verbraucher bei konsumnahen Dienstleistern sowie im Einzelhandel. Im Euroraum als auch in der EU stieg das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,4 %, was im Vergleich zum Vorjahr 3,0 % geringer ist. Das chinesische Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2023 auf 5,2 % und übertraf das Vorjahr somit um 2,3 %. Erste Prognosen gehen davon aus, dass das Wachstum in China kontinuierlich nachlassen wird. Für 2024 wird ein Wachstum von 4,3 % und für 2025 von 4,0 % prognostiziert. 2.2 Branchenentwicklung Rückblickend war das Jahr 2023 für die Bekleidungsindustrie ein durchwachsenes Jahr. Während Anfang des Jahres, unter anderem durch die Aufhebung aller COVID-19-Maßnahmen, noch Optimismus herrschte, trübte sich die Stimmung im weiteren Verlauf des Jahres durch makroökonomische und geopolitische Unsicherheiten zunehmend ein. So sank der durchschnittliche Auftragsbestand in der Branche von 3,3 auf 2,6 Monate. Betrachtet man hingegen den stationären Modehandel, so konnte dieser seine Umsätze im Vergleich zum Vorjahr um 6% steigern. Trotz steigender Umsätze nahm die Anzahl an Insolvenzen in der Branche zunimmt. Allein im Jahr 2023 mussten laut dem Fachmagazin TextilWirtschaft mehr als 150 Unternehmen Insolvenz anmelden, darunter auch namenhafte Häuser wie die Peek & Cloppenburg KG oder Galeria Karstadt Kaufhof. Beide, für die Branche wichtige, Unternehmen können jedoch fortgeführt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sieht die Gründe in der steigenden Zahl an Insolvenzen unter anderem als Nachholeffekt der Corona-Pandemie. Gemäß einer jährlich erhobenen Studie von The Business of Fashion und McKinsey&Company, welche im November 2023 veröffentlicht wurde, belief sich das Umsatzwachstum der globalen Bekleidungsindustrie im Jahr 2023 auf 2 % bis 4 %, was dem Vorjahresniveau entspricht. Bei der Ermittlung der Werte fand das Luxussegment keine Berücksichtigung. Im weiteren Verlauf der Studie gibt es einen Ausblick auf die nahe Zukunft und darauf welche Themen für die Branche wichtig werden können. Allem voran steht das Thema GenAl (generative künstliche Intelligenz). Folgt man der Studie, so kann durch den Einsatz dieser Technologie im Bereich Design und Produktentwicklung bis zu 25% der Wertschöpfung erzeugt werden. Die Produktentwicklung kann zeitlich deutlich beschleunigt werden, aber auch das Erstellen von Prototypen kann hierdurch entfallen, was zudem Ressourcen einspart. Fynch-Hatton unternimmt bereits erste Versuche mit Hilfe der neuen Techniken an der Entwicklung von Kollektionen zu arbeiten. Ein weiteres Themenfeld ist der Wandel weg vom Performance Marketing hin zum Brand Marketing. Während in der Vergangenheit meist das reine Produkt beworben wurde, um damit Abverkaufszahlen zu steigern, geht der Weg nun hin zur Schaffung bzw. Stärkung des Images einer Marke. Ziel wird es sein, den Verbraucher dahinzubringen, sich mit der Marke zu identifizieren und eine loyale Bindung aufzubauen. Durch die gewonnene Loyalität und das Vertrauen in die Marke, können Werbeausgaben, bspw. auf Social Media-Kanälen, langfristig reduziert werden und die Rentabilität erhöht werden. Auch die nach der COVID-19-Pandemie steigende Reiselust hat Auswirkungen auf die Modebranche. Im Verlauf der Studie geht McKinsey darauf ein, dass das Niveau an Urlaubsreisen das Niveau von 2019 um 10 % übertreffen wird. Infolgedessen steigt die Nachfrage nach urlaubsbezogener Kleidung an. Ein weiteres Thema, das die Branche beeinflusst und verändert ist die Klimakrise und der Weg hin zur Nachhaltigkeit, verbunden mit der Reduzierung von Emissionen und Abfällen. 2.3 Geschäftsverlauf und Lage Der Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2023/2024 ist, trotz der vorherrschenden Krisen, als positiv zu bezeichnen. Die Gesellschaft hat, im Vergleich zu den Vorjahren, wieder ein sehr gutes Umsatzwachstum im Berichtsjahr erwirtschaftet. Das unternehmerische Handeln konzentrierte sich auf folgende Schwerpunkte:
Bei einer gegenüber dem Vorjahr um 3,8 % Punkte verbesserten Materialaufwandsquote von 61,8 % war ein Umsatzanstieg von TEUR 2.859 zu verzeichnen. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg von 4,7 %. Die Entwicklung im Geschäftsjahr führte zu einem im Vorjahresvergleich um TEUR 574 erhöhten Jahresergebnis von TEUR 2.232 (Vj.: TEUR 1.659). 2.3.1 Vermögenslage und Kapitalstruktur In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. März 2024 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. März 2023 gegenübergestellt. Vermögenslage und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen in TEUR für die beiden Abschlussstichtage 31. März 2024 und 31. März 2023.
Das Anlagevermögen beträgt unter Berücksichtigung der Abschreibungen sowie der Zugänge und Abgänge zum Stichtag TEUR 3.338 und fällt im Vergleich zum Vorjahr um 10,6 % höher aus. Ein Großteil der Investitionen wurde im Bereich Marketing und dem Markenauftritt getätigt. Die Finanzanlagen sind leicht gesunken, da die Tochtergesellschaft, die Fynch-Hatton Retail GmbH - mit einem positiven Jahresergebnis weiterhin das Intercompany-Darlehen zurückzahlt. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im Berichtszeitraum um 11,8 % auf TEUR 21.637 gesunken. In der Hauptsache liegt dies an einem niedrigeren Warenbestand zum Stichtag. Der Bestand an sogenannter NOS-Ware wurde abgebaut. Das Eigenkapital hat sich von TEUR 9.173 auf TEUR 11.406 erhöht. Bei einer um TEUR 186 reduzierten Bilanzsumme ist die Eigenkapitalquote von 32,5 % auf 40,7 % gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil des kurz- und mittelfristigem Fremdkapitals gesunken. Innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten haben weiterhin die Kreditinstitute den größten Anteil. Die Betrachtung der Verbindlichkeiten (außer Rückstellungen) nach Gläubigergruppen zeigt jedoch einen deutlichen Rückgang in der Beanspruchung der Kreditinstitute. Nach wie vor sind die Kreditinstitute Hauptgläubiger des Unternehmens. 2.3.2 Finanzlage Die Finanzlage wird als gut eingeschätzt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Jahresüberschuss zuzüglich Abschreibungen) beträgt im Berichtsjahr TEUR 2.501 (Vj.: TEUR 1.990). Mit den Zahlungsmittelzuflüssen aus der operativen Geschäftstätigkeit sowie aus den Kreditlinien können die notwendigen Investitionen finanziert und Zahlungen an Kapitalgeber bedient werden. 2.3.3 Ertragslage Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Geschäftsjahre 2023/2024 und 2022/2023 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen.
Über alle Bereiche stieg der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 % auf TEUR 63.191. Das Rohergebnis stieg im Verhältnis noch deutlicher - da die Materialaufwandsquote verbessert wurde - um TEUR 3.378, was einem Anstieg von 16,3 % entspricht. Das im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhte Betriebsergebnis in Höhe von TEUR 3.241 ist im Wesentlichen auf die gestiegenen Umsatzerlöse mit einhergehender Senkung der Materialaufwandsquote zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Erträge, deutlich um TEUR 601 auf TEUR 1.835 gesunken (Vj.: TEUR 2.436). Nach Abzug der Steuern ergibt sich ein um TEUR 573 verbessertes Jahresergebnis in Höhe von TEUR 2.232 (Vj.: TEUR 1.659). Die Entwicklung der Absatzzahlen und die Ertragslage im Allgemeinen bewerten wir angesichts des in der Branche herrschenden Verdrängungswettbewerbs als sehr positiv. 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Zur internen Steuerung dienen im Wesentlichen die folgenden Kennzahlen:
Die Materialaufwandsquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 %-Punkte auf 61,8 % verbessert. Hauptsächliche Treiber hierfür waren das Umsatzwachstum bzw. der Mengeneffekt, die Vergabe von Produktionsaufträgen in zollfreie Länder sowie die intensive Nachverhandlung von Einkaufspreisen. Die Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH hat das Geschäftsjahr 2023/2024 mit einem Umsatzplus von 4,7 % zum Vorjahr abgeschlossen. Der Anteil der Vororder (77,9 %) zur Nachorder (22,1 %) ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (Vorjahr: 74,6 % zu 25,4 %). 2.5 Gesamtaussage Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage schätzen wir als solide und gut ein. Unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist positiv. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1 Chancenbericht Die Marke Fynch-Hatton bzw. das Unternehmen setzt bereits seit der Gründung auf ökologische Produkte und Prozesse. Diese Nachhaltigkeit, welche wir als Unternehmen bereits dauerhaft beachten und leben, rückt nun auch verstärkt in den Fokus unserer Kunden. Viele Marktteilnehmer haben in der Vergangenheit einen deutlich anderen Weg eingeschlagen und müssen dadurch ihr Konzept überdenken und eventuell auch überarbeiten. Durch den Druck des Marktes hin zu einer Nachhaltigkeit eröffnen sich für die Gesellschaft weitere Marktchancen im Bereich des Unternehmenswachstums. Dies betrifft sowohl den nationalen als auch den internationalen Absatzmarkt. In diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, dass es uns möglich sein wird, unsere Rolle als zuverlässiger Partner, der sowohl ökologisch wirtschaftet als auch ein sehr gutes Preis-Leistung-Verhältnis hat, weiter auszubauen. Besondere Chancen sehen wir ebenfalls in der bereits begonnen Ausweitung unseres Produktportfolios. Insbesondere im Bereich der DOB (Damenoberbekleidung) und Jacken erhoffen wir uns ein deutliches Marktwachstum in den nächsten drei Jahren. 3.2 Risikobericht Das im Unternehmen implementierte System zur Risikosteuerung hat das Ziel, frühzeitig und vollständig Risiken zu identifizieren und zu bewerten. Die Risikoüberprüfung hat ergeben, dass zu keinem Zeitpunkt der Fortbestand des Unternehmens gefährdet war und auch für die Zukunft keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. 3.2.1 Marktrisiken Der deutsche und europäische Markt der Bekleidungsindustrie besteht auf der Anbieterseite aus vielen Anbietern. Deshalb besteht seit Jahren ein stetiger Verdrängungswettbewerb um Marktanteile. Aufgrund unseres positiven Marktauftritts und der extrem hohen Qualität unserer Produkte schätzen wir das Risiko, durch Verdrängung spürbare Umsatzverluste zu erleiden, als gering ein. Im Bereich des Einzelhandels in der Textilwirtschaft gibt es in Deutschland eine hohe Konzentration auf wenige Wettbewerber. Entsprechend hoch ist der Umsatzanteil dieser Handelsketten am Gesamtumsatz. Aufgrund unseres guten Preis-/Leistungsverhältnisses, der sehr kundenorientierten Lieferleistung unserer langjährigen Handelskontakte und des Interesses der Kunden an einem ausgewogenen Lieferantenmix schätzen wir das durch die sich fortsetzende Kundenkonzentration möglicherweise entstehende Risiko als eher gering ein. Das Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber unseren Kunden haben wir zum größten Teil durch eine Warenkreditversicherung gedeckt. Um dem Konzentrationsprozess auf der Lieferantenseite entgegenzuwirken, arbeiten wir kontinuierlich an unserer Lieferantenstrategie. 3.2.2 Währungsrisiken Um dem Risiko von Währungsschwankungen entgegenzuwirken, tätigen wir regelmäßig Sicherungsgeschäfte am Terminmarkt mit Fremdwährungen. 3.2.3 IT-Risiken Unsere Daten sowie die IT-Infrastruktur werden anhand von aktuellen Sicherheitslösungen vor unbefugtem Zugriff von außen geschützt. Die Serversysteme werden durch kontinuierliche Anpassungen an den modernsten Stand der Technik angepasst, so dass die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit gewährleistet sind. Zusätzliche Absicherungen werden durch Cloud-basierte Applikationen gewährleistet. Durch Schulungen werden unsere Mitarbeiter für die Thematik sensibilisiert. 3.2.4 Länderrisiken Unser Export in diverse Länder ist den politischen Länderrisiken ausgesetzt. Die Gefahren dort sind jedoch nach unserer Ansicht relativ überschaubar, da wir uns im Wesentlichen auf den europäischen Markt beschränken. 3.2.5 Zins- und Liquiditätsrisiken Um das Zins- und Liquiditätsrisiko möglichst gering zu halten, ist die Finanzierung des Unternehmens auf mehreren Säulen basierend. Gewinne werden thesauriert und das Eigenkapital somit gestärkt. Die Laufzeiten von Finanzierungen von Anlagegütern ist maximal so lang, wie die Nutzungsdauer der Anlagegüter im Unternehmen. Das Ziel ist eine stabile Finanzierungsgrundlage sowie eine ausreichende Liquiditätsreserve, um unvorhersehbaren Schwankungen zwischen Ein- und Auszahlungsseite entgegenzuwirken. 3.2.6 Sonstige Risiken Gegen das verbundene Unternehmen Fynch-Hatton Retail GmbH bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von rund TEUR 2.270. Die Fynch-Hatton Retail GmbH weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rd. TEUR 2.306 aus. Im Verlauf der Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 hat die Fynch-Hatton Retail GmbH die von ihr vormals betriebenen Einzelhandelsgeschäfte bis auf das Stammhaus in Mönchengladbach geschlossen. Gleichzeitig wurde das bisherige Vertriebskonzept komplett überarbeitet. Durch eine Ausweitung und Neuorganisation des Onlinegeschäfts in Form von eigenen nationalen und internationalen Onlineshops sowie die Erschließung und Ausweitung von Marktplätzen, ergibt sich auf der Grundlage einer von der im Februar 2024 aktualisierten Planung ein weiteres Wachstumspotenzial in dessen Folge mit einem stetigen Abbau der aufgelaufenen Verlustvorträge und der Verbindlichkeiten gegenüber der Muttergesellschaft gerechnet wird. Auch wenn die die COVID-19-Pandemie offiziell für beendet erklärt wurde, so wird es auch im neuen Geschäftsjahr bei einigen unserer Kunden zu Insolvenzen kommen, die ihren Ursprung in der Pandemie haben. In der Folge ist mit Umsatzeinbußen bzw. Ausfällen zu rechnen. Darüber hinaus gilt es die angespannte Lage am Suez-Kanal zu beobachten. Durch Angriffe der Huthi-Rebellen auf dort verkehrende Containerschiffe, wird der Kanal von den Reedereien aktuell gemieden. Durch die Befahrung der alternativen Route rund um das Kap von Afrika, ergeben sich verlängerte Fahrzeiten und damit verbunden höhere Kosten. Die Gefahr, dass Lieferketten erneut gestört werden könnten, wächst. Insgesamt schauen wir auf eine ausgeglichene Chance- und Risikolage. 4. Prognosebericht Trotz der anhaltenden Krisen erwarten wir einen leichten Anstieg des Absatzes im Vergleich zum Vorjahr. Das größte Chancenpotential sehen wir in der Erweiterung unserer Produktpalette und in der Marktdurchdringung im Export. Aufgrund des anhaltenden Ukraine Krieges werden sinkende Umsätze in Russland und der Ukraine erwartet. Jedoch ist der Anteil der bestehenden Umsätze in diesen beiden Ländern aktuell sehr gering. Wir erwarten eine Ergebnisentwicklung vor Steuern, welche sich leicht unter dem abgeschlossenen Geschäftsjahr orientiert. Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024/2025 einen Umsatz, ähnlich wie im Vorjahr, von ca. TEUR 64.000. Der Forecast, betreffend das abgelaufene Geschäftsjahr, wurde zu Teilen erfüllt. Insgesamt schauen wir überwiegend optimistisch in die Zukunft.
Mönchengladbach, den 28. Juni 2024 Roger Brandts Frank Zimmermann Christoph Brandts Mathias Eckert Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH, Mönchengladbach Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, - bestehend aus der Bilanz zum 31.03.2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fynch-Hatton Textil-Handelsgesellschaft mbH, Mönchengladbach, für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Entgegen § 285 Nr. 9 Buchstabe a) HGB wurden im Anhang die Gesamtbezüge der Geschäftsführer nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mönchengladbach, den 16. Juli 2024 WWS
WIRTZ, WALTER, SCHMITZ GMBH
Matthias Gehlen, Wirtschaftsprüfer Florian Sonfeld, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. März 2024 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 6. September 2024 festgestellt. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Jahresüberschuss mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen. |
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