KliFoCenter
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.710,00 |
8.653,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.710,00 |
8.653,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
312.839,93 |
189.122,34 |
| I.
Vorräte |
216.463,12 |
85.866,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.063,42 |
40.689,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60.313,39 |
62.566,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
180,00 |
180,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
318.729,93 |
197.955,34 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
145.753,75 |
141.425,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
120.753,75 |
116.425,77 |
| davon
Gewinnvortrag |
116.425,77 |
121.420,16 |
| B.
Rückstellungen |
166.804,48 |
41.646,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.171,70 |
14.882,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.171,70 |
14.882,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
318.729,93 |
197.955,34 |
Anhang
Bezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31. Dezember 2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2019 der Gesellschaft machen wir
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende
Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bis einschließlich 2016 wurden die abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 bis zu je EUR 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der unter
Berücksichtigung einer Nutzungsdauer von 5 Jahren
linear abgeschrieben wird.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu
Selbstkosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
bewertet.
Die Ermittlung der Anschaffungskosten erfolgte auf
Basis der tatsächlichen Selbstkosten.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Dr. Dr. Herbert Höfeler, Essen,
- Herr Dr. Thomas Horacek, Dortmund
Essen, den 23. November 2020
Die Geschäftsführer
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Gez. Dr. Dr.
Höfeler
Gez. Dr. Horacek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.11.2020 festgestellt.
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