Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 8335
Eingetragen
1.3.2002
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauSonstiger Tiefbau a. n. g. (ohne Bau von Industrieanlagen)Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
der Betrieb eines Erdbauunternehmens einschließlich Lieferung und Einbau der benötigten Materialien, jedoch keine Hochbauarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Winkler
seit 18.6.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

63928 Eichenbühl, Bürgstadter Straße 9
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Winkler Erdbau GmbH

Eichenbühl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 3.543,00 4.608,00
I. Sachanlagen 3.543,00 4.608,00
C. Umlaufvermögen 42.993,62 48.075,28
I. Vorräte 5.277,00 8.084,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.070,88 9.615,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 17.645,74 30.375,58
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.067,00 1.121,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 48.603,62 66.304,28

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.917,20 45.157,99
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 20.157,99 16.523,39
III. Jahresüberschuss 1.259,21 3.634,60
B. Rückstellungen 5.474,56 6.943,12
C. Verbindlichkeiten 9.211,86 14.203,17
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.211,86 14.203,17
Bilanzsumme, Summe Passiva 48.603,62 66.304,28

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB).

Zum 1.1.2010 wurde auf den Anpassungszeitpunkt für den Rechtsübergang keine BilMoG-Eröffnungsbilanz erstellt.

Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt, da die Buchführung des Geschäftsjahres mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet wurde.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.


Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Wertberichtigungen waren im zu betrachtenden Zeitraum nicht zu berücksichtigen.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum des Einelunternehmens Konrad Winkler.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und dem Verpachtungsunternehmen Konrad Winkler als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und dem Verpachtungsunternehmen Konrad Winkler als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von EUR 12.500,00 wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige bzw. ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Winkler Konrad Geschäftsführer einzeln, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit
Winkler Andreas Geschäftsführer einzeln, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit


Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.


Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 28.11.2011.


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