Metallbau
Greil GmbH
Röttenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.909,50 |
68.446,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,50 |
4,50 |
| II.
Sachanlagen |
55.905,00 |
68.442,16 |
| B.
Umlaufvermögen |
668.448,15 |
784.597,65 |
| I.
Vorräte |
191.596,46 |
278.424,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.619,41 |
89.030,70 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
412.232,28 |
417.142,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.523,39 |
10.121,81 |
| Aktiva |
733.881,04 |
863.166,12 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.592,46 |
71.096,08 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
42.027,87 |
45.531,49 |
| B.
Rückstellungen |
450.278,90 |
452.666,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
216.009,68 |
339.403,14 |
| Passiva |
733.881,04 |
863.166,12 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Metallbau Greil GmbH hat ihren Sitz in
Röttenbach. Sie ist im Handelsregister am Amtsgericht
Nürnberg unter B 8922 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften
(§§ 242 ff. und §§ 264 ff.
HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Ansatz- und
Bewertungsgrundsätze aufgestellt.
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer (ein bis drei Jahre), bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bewertet.
Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten
und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.Abnutzbare Sachanlagen werden
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Technische Anlagen und Maschinen werden auf drei bis
zehn Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung auf drei bis acht Jahre
abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen abnutzbaren Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu
einem Betrag von EUR 800,00 wurden in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
wurden mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken,
die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit
ergeben, wurden durch Abwertung berücksichtigt.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und
unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach
Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die
angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs-
und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung,
ferner angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs
des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist. Zur verlustfreien Bewertung sind auf
Einzelermittlungen beruhende Abwertungen vorgenommen
worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Zur Bewertung der Pensionsrückstellung hat die
Gesellschaft zum Bilanzstichtag ein
versicherungsmathematisches Gutachten nach der sog.
"PUC-Methode" (Projected Unit Credit-Method) erstellen
lassen. Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe
der Pensionsverspflichtungen aus der zum Bilanzstichtag
erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung
zukünftiger Gehaltssteigerungen. Der ermittelte Betrag
wird pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzins
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Laufzeit von 15
Jahren ergibt. Es wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus
dem Jahr 2018 verwendet.
Die Berechnung der Pensionsrückstellungen
gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der
Zürich Beteiligungs-AG zum Bilanzstichtag weist eine
planmäßige Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr
2021 in Höhe von EUR 12.890,00 aus und basiert auf
folgenden Parametern:
Bewertungsmethode: PUC-Methode Zinssatz der
Deutschen Bundesbank: 1,87 %
Rententrend: 2,00 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit: 0,00 %
Biometrischer Parameter: Richttafel 2018G nach
Dr. Klaus Heubeck
Gem. § 253 Abs. 6 HGB in der Fassung vom 16.
März 2016 ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem
Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Jahren anzugeben.
Bewertung Pensionsrückstellung nach
Maßgabe 10 Jahre 302.902 EUR Bewertung
Pensionsrückstellung nach Maßgabe 7
Jahre 334.017 EUR
Unterschiedsbetrag - 31.115 EUR
Der Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
EUR 806,45 (V.EUR 782,59).
Passiva
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.564,59
(V.EUR 25.564,59).
Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beläuft sich
auf EUR 45.531,49 (V.EUR 74.562,78).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 0,00 (V.EUR 0,00).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Zum 31. Dezember 2021 bestehen Avalverpflichtungen in
Höhe von EUR 149.914,24 (V.EUR 179.909,72).
Für Verpflichtungen betreffend die
Altersversorgung bestehen Haftungsverhältnisse in
Höhe von EUR 20.461,00 (V.EUR 19.569,00).
Aus den bestehenden Miet- und Leasingverträgen
ergeben sich für den Zeitraum bis 31. Dezember 2022
sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR
87.025 (V.EUR 87.025).
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6.
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis 2021 auf
neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
VI.
Unterschrift gemäß § 245 HGB
Röttenbach, 14.
Dezember 2022
………………………………………
Metallbau Greil GmbH
gez.
Richard Greil
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2023
festgestellt.
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