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AF Integrated Vision Systems Holding GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 18.12.2015 bis zum 30.04.2016Bilanz zum 30. April 2016AF Integrated Vision Systems Holding GmbH, BerlinAKTIVA
Anhang für die Zeit vom 18. Dezember 2015 bis zum 30. April 2016der AF Integrated Vision Systems Holding GmbH, BerlinAllgemeine Angaben Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Rumpf-Geschäftsjahr vom 18. Dezember 2015 bis zum 30. April 2016 wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Ergänzend waren die einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren des § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Absatz 1 HGB für den Anhang wurde weitgehend Gebrauch gemacht. Nach § 267a HGB ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Auf die Erstellung eines Anlagenspiegels wurde nach § 247a Nummer 1 HGB verzichtet Erläuterung zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen / Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen handelt es sich ausschließlich um Darlehensforderungen gegen ein Unternehmen sowie anteilige Zinsen bis zum 30. April 2016; das Darlehen wird mit 4 % p.a. verzinst. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten haben € 3.570,00 eine Restlautzeit von einem Jahr sowie € 13.750.000,00 von mehr als fünf Jahren. Bei dem Betrag in Höhe von € 13.750.000,00 handelt es sich um von der Gesellschaft im Berichtszeitraum begebene Genussrechte. Der Genussrechtsinhaber erhält eine gewinnabhängige Vergütung in Höhe von 78,84 % des Jahresüberschusses oder Jahresfehlbetrages. Es wurde die Nachrangigkeit der Genussrechte vereinbart. Die Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte gesichert. Unter den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten aus Steuern und keine im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Sonstige Angaben Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung Im Rumpf-Geschäftsjahr vom 18. Dezember 2015 bis zum 30. April 2016 waren als Geschäftsführer bestellt:
Sie sind gemeinschaftlich vertretungsberechtigt und nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Prokuren waren nicht erteilt. Name und Sitz des Mutterunternehmens Gesellschafter sind:
Mitarbeiter Die Gesellschaft hat während des Rumpf-Geschäftsjahres keine Mitarbeiter beschäftigt. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den im Rumpf-Geschäftsjahr erwirtschafteten Jahresfehlbetrag in voller Höhe (€ 477.506,80) auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 6. März 2017 AF lntegrated Vision Systems Holding GmbH Dr. Christoph Schröder Richard Markus |
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