E.T.U. GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sybille Hawel seit 18.6.2014 | Geschäftsführer |
Achim Hawel seit 5.7.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fliesen-Center Hawel GmbHBürgstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDer Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB). Zum 1.1.2010 wurde auf den Anpassungszeitpunkt für den Rechtsübergang keine BilMoG-Eröffnungsbilanz erstellt. Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt, da die Buchführung des Geschäftsjahres mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet wurde. Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Immaterielle Vermögensgegenständemmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. |
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| Zinssatz | 5,15% |
| erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen | 0,00% |
| zugrunde gelegte Sterbetafel | Richttafeln 2005 G, Klaus Heubeck |
Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt, weil die Verwendung dieser Methode zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtung des Bilanzierenden führt.
Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Der Zuführungsbetrag wurde zum 01.01.2010 komplett der Pensionsrückstellung zugerechnet.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit dieser Verpflichtung verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen wurden folgende Werte ermittelt:
| Erfüllungsbetrag der Pensionen | Euro | 140.226,00 |
| Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 | Euro | 140.226,00 |
| Unterdeckung zum 31.12.2010 | Euro | 0,00 |
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände | Euro | 70.187,05 |
| beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände | Euro | 70.187,05 |
| verrechnete Aufwendungen | Euro | 6.868,00 |
| verrechnete Erträge | Euro | 1.231,35 |
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:
| Name | Sitz | Anteil | Eigenkapital gesamt | Ergebnis |
| Hawel & Hawel GbR | Bürgstadt | 70% | 36.407,03 | 27.348,17 |
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:
Geschäftsführer
| Familienname | Vorname | Berufsbezeichnung | Vertretungsbefugnis |
| Hawel | Manfred | Geschäftsführer | allein, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit |
| Hawel | Achim | Geschäftsführer | nur in Verbindung mit einem Prokuristen, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit |
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
| Gewinnvortrag / Verlustvortrag | EUR | 69.942,81 |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | EUR | 10.355,59 |
| Summe | EUR | 80.298,40 |
wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung an die Gesellschafter | EUR | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnungen | EUR | 80.298,40 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | EUR | 0,00 |
| Verrechnung mit Verlustvortrag | EUR | 0,00 |
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.
Der Jahresabschluss 2010 wurde festgestellt am 15.09.2011.
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