Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 2462
Eingetragen
7.3.1983
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Einzelhandel mit Fliesen, Kachelöfen sowie der dazugehörige Bedarf. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Sybille Hawel
seit 18.6.2014
Geschäftsführer
Achim Hawel
seit 5.7.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

97904 Dorfprozelten, An der Hohl 6
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fliesen-Center Hawel GmbH

Bürgstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 33.018,00 16.826,00
I. Sachanlagen 32.318,00 16.126,00
II. Finanzanlagen 700,00 700,00
B. Umlaufvermögen 193.030,33 260.428,52
I. Vorräte 51.100,00 47.693,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.955,60 186.953,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.974,73 25.781,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.062,63 9.478,89
Bilanzsumme, Summe Aktiva 235.110,96 286.733,41

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 105.862,99 95.507,40
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 69.942,81 78.237,39
III. Jahresüberschuss 10.355,59 -8.294,58
B. Rückstellungen 76.515,49 129.970,00
C. Verbindlichkeiten 52.732,48 61.256,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.070,32 40.071,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 235.110,96 286.733,41

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (Art. 67 VIII 2 EGHGB).

Zum 1.1.2010 wurde auf den Anpassungszeitpunkt für den Rechtsübergang keine BilMoG-Eröffnungsbilanz erstellt.

Der Bilanzzusammenhang ist gewahrt, da die Buchführung des Geschäftsjahres mit den Schlussbilanzwerten des Vorjahres eröffnet wurde.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

mmaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.


Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 S.1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.564,59 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 5,15%
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00%
zugrunde gelegte Sterbetafel Richttafeln 2005 G, Klaus Heubeck

Das Anwartschaftsbarwertverfahren wurde gewählt, weil die Verwendung dieser Methode zu einer betriebswirtschaftlich angemessenen Darstellung der Verpflichtung des Bilanzierenden führt.

Aufgrund der Neubewertung der laufenden Pensionen war eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich. Der Zuführungsbetrag wurde zum 01.01.2010 komplett der Pensionsrückstellung zugerechnet.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit dieser Verpflichtung verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Pensionen Euro 140.226,00
Buchwert der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 Euro 140.226,00
Unterdeckung zum 31.12.2010 Euro 0,00
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände Euro 70.187,05
beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände Euro 70.187,05
verrechnete Aufwendungen Euro 6.868,00
verrechnete Erträge Euro 1.231,35

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige bzw. ergänzende Angaben

Das Unternehmen ist mit mindestens 1/5 an folgenden Unternehmen beteiligt:

Name Sitz Anteil Eigenkapital gesamt Ergebnis
Hawel & Hawel GbR Bürgstadt 70% 36.407,03 27.348,17

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Hawel Manfred Geschäftsführer allein, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit
Hawel Achim Geschäftsführer nur in Verbindung mit einem Prokuristen, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 69.942,81
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR 10.355,59
Summe EUR 80.298,40

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 80.298,40
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR 0,00

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Der Jahresabschluss 2010 wurde festgestellt am 15.09.2011.

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