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ATA Auto Technik Ansbach GmbHLiquidiert
91522 Ansbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Uhlmann seit 14.2.2022 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ATA Auto Technik Ansbach GmbHAnsbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2020ATA Auto Technik Ansbach GmbH A) Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der ATA Auto Technik Ansbach GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die ATA GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. B) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Die Vorräte und der Bestand an Waren wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. niedrigeren Teilwert berücksichtigt, gemäß § 255 Abs. 1 und Abs. 2 HGB sowie gemäß § 6 Abs.1 a Nr. 2 EStG. 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 3. Für erkennbare Risiken wurden gemäß § 249 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB entsprechende Rückstellungen gebildet unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme und kaufmännischer Beurteilung, in Höhe des voraussichtlichen Aufwandes. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a ESTG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. ESTG ist nicht erforderlich, weil die voraussichtliche Laufzeit der gebildete Rückstellungsbeträge weniger als 12 Monate beträgt. C) Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 1. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 2. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen nicht. 3. Die Rückstellungen betreffen Jahresabschlusskosten sowie Steuerrückstellungen. 4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren lagen nicht vor. D) Sonstige Angaben Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Thomas Uhlmann geführt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB abgabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Ansbach, den 03.02.2022 Thomas Uhlmann Geschäftsführer
Ansbach, den 03. Februar 2022 gez. Thomas Uhlmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Februar 2022 |
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