Care Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bodo Niehoff seit 15.1.2024 | Geschäftsführer |
Tanja Heeke seit 6.11.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
apetito Leasing GmbHRheineJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023AKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer Die apetito Leasing GmbH, Rheine, wird im Handelsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter der Handelsregisternummer HR B 11745 geführt. Die apetito Leasing GmbH als Leasinggesellschaft ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG. Die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegt vor. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und §§ 340 ff. HGB in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Aufgrund von § 340 a Abs. 1 HGB können keine größenabhängigen Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Deshalb wurden die für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB geltenden Regelungen beachtet. Aufgrund der Anwendung der Regelungen des KWG erfolgte der Ausweis in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften unter Anwendung der in § 2 Abs. 1 RechKredV vorgeschriebenen Formblätter. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt. Die §§ 28 bis 33 der RechKredV wurden berücksichtigt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Leasingerträge und -aufwendungen sowie Abschreibungen auf das Leasingvermögen unter jeweils gesonderten Positionen erfasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertungen wurden unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen. Die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kunden sind zum Nennwert oder ggf. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen und unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder ggf. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sowie die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die anderen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Das Eigenkapital entspricht den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorgaben und wird zum Nennwert bilanziert. III. Erläuterungen zur Bilanz In den Bilanzposten sind folgende Beträge enthalten, die das Leasinggeschäft betreffen:
Restlaufzeitengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in folgender Höhe (T€):
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage dem Anhang beigefügt ist. Die im Rahmen der Tätigkeit genutzten Grundstücke und Gebäude sind angemietet. Die Sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die anderen Rückstellungen betreffen ausschließlich Rückstellungen für den Verwaltungsbereich. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft betreibt ihr Geschäft in Deutschland, die Leasingerträge und die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen auf das Inland. Angabe der wichtigsten Einzelbeträge: Die Leasingaufwendungen umfassen laufende Service-Aufwendungen für das Leasingvermögen. Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen betreffen im Wesentlichen Auslagerungskosten und Rechts- und Beratungsaufwendungen. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen betreffen ausschließlich das Leasinggeschäft. V. Sonstige Angaben Die jährlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Auslagerungsverträgen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 18. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt für (T€):
Zur Geschäftsführerin war im Berichtsjahr Frau Tanja Heeke, (Head of Financial Operations, Treasury & Risk apetito AG), Ibbenbüren, bestellt. Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Rheine, den 15. März 2024 Die Geschäftsführung Lagebericht 20231. Grundlage des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell und Organisationsstruktur Die apetito Leasing GmbH ist ein 50/50 Joint Venture der apetito AG und der apetito Catering B.V. & Co. KG und gehört der apetito-Gruppe an. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2017 zunächst unter der Firmierung apetito Service GmbH gegründet und nach Erlaubniserteilung der BaFin zur Tätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut im Jahr 2018 umfirmiert in apetito Leasing GmbH. Die Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut, da sie als Leasinggeber im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG) tätigt ist. Die Gesellschaft tätigt erlaubnispflichtige Geschäfte im Sinne des § 32 KWG. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leasingdienstleistungen für Gesellschaften der apetito-Gruppe sowie deren Kunden in Deutschland. Die Leasingverhältnisse betreffen insbesondere Küchen- und Gerätetechnik für die Lagerung sowie Zu- und Aufbereitung von Mahlzeiten. Grundlage der Geschäftstätigkeit bilden Nutzungsvereinbarungen mit den Kunden. 1.2 Ziele und Strategien Die Gesellschafter apetito AG und apetito catering B.V. & Co. KG haben die Gesellschaft gegründet, um die marktseitigen Anforderungen ihrer Kunden bedienen zu können. Die apetito Gruppe bietet passgenaue Verpflegungslösungen in Form von tiefkühlfrischen Menüs, Systemen sowie Catering-Dienstleistungen für die Gemeinschafts- und Individualverpflegung im In- und Ausland an. Dabei stehen Ernährungslösungen in den Bereichen Care, Betriebsverpflegung, Individualverpflegung und Kids & Schools im Fokus. Das gemeinsame Interesse beider Gruppenunternehmen liegt darin, Kunden für das angebotene Verpflegungssystem zu gewinnen und deshalb - als eine Art Zwischenziel - dem Kunden auch zu helfen, das Equipment für das avisierte Verpflegungssystem zu beschaffen um damit beim Kunden überhaupt erst die Möglichkeit zu schaffen, die jeweilige Hauptleistung des Gruppenunternehmens zu allokieren. Die apetito Leasing GmbH übernimmt ausschließlich Finanzierungsdienstleistungen für Kunden in Deutschland. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im vergangenen Jahr hat sich die Weltwirtschaft stabilisiert und eine weitere Erholung von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gezeigt. Das globale Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im vergangenen Jahr um 3,1 Prozent gewachsen, was auf eine Kombination aus gestiegenen Konsumausgaben, Investitionen und Handel zurückzuführen ist. (Quelle: Wachstum des weltweiten BIP bis 2024 | Statista) Die letzten Jahre haben die Weltwirtschaft hart getroffen - Kriege, Inflation, Pandemie - für 2024 sieht der Internationale Währungsfonds (IWF) wieder bessere Zeiten, wenn auch nur langsam. So liegt auch die Prognose für das globale Wachstum bei 3,1 Prozent. Damit liegt es auch weiterhin unter dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2019 (+3,8 Prozent). Als Gründe für die leicht positive Prognose nannten die IWF-Experten vor allem die weniger steigende Inflation in weiten Teilen der Welt. So verringert sich auch der Druck auf die Länder, der vornehmlich durch die Zinserhöhungen ausgelöst wurde. Somit bekämen Notenbanken wieder mehr Spielraum, um ihre Geldpolitik zu lockern. (Quelle: IWF: Weltwirtschaft bessert sich - Deutschland steht vor leichtem Wachstum (msn.com)) Die globale Inflation wird laut IWF voraussichtlich von 8,7 Prozent im Jahr 2022 auf 6,9 Prozent im Jahr 2023 und 5,8 Prozent im Jahr 2024 sinken. Sie läge damit weiter über dem Niveau der Jahre 2017 bis 2019 (3,5 Prozent). Allerdings gibt es nach Ansicht des IWF nach wie vor große Ungewissheiten - darunter die Gefahr eines bedeutenden Klimaereignisses, einer großen Cyberattacke oder einer weiteren Eskalation des russischen Krieges in der Ukraine durch den Einsatz von Atomwaffen. (Quellen: Infografik: IWF-Prognose: Deutschland ist Konjunktur-Schlusslicht | Statista). Für die Eurozone prognostiziert die Europäische Zentralbank (EZB) ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,6 Prozent in diesem Jahr - im Oktober 2023 hatten die Experten noch ein Wachstum von 0,9 Prozent vorhergesagt. In Deutschland soll das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 um nur 0,5 Prozent wachsen und setzt damit die schwache ökonomische Entwicklung des Jahres 2023 weiter fort. Im kommenden Jahr soll die Wirtschaft in Deutschland dann um nur 0,6 Prozent wachsen - das sind 0,1 Prozentpunkte weniger als zuvor erwartet. (Quellen: EZB - Volkswirte senken Konjunkturprognosen für die Eurozone (msn.com) und Konjunktur: IWF erwartet 2024 nur 0,5 Prozent Wachstum für Deutschland (handelsblatt.com)) Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2023 um 5,9 Prozent gegenüber 2022 erhöht. Nach Angaben des Statistisches Bundesamtes (Destatis) fiel die Inflationsrate für das Jahr 2023 damit geringer aus als in den vorangegangenen Jahren. So hatte sie im Jahr 2022 noch bei +6,9 Prozent gelegen. Die Jahresteuerungsrate lag unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 - besonders Nahrungsmittel erfuhren 2023 einen extremen Preisanstieg. Im Dezember 2023 lag die Inflationsrate - gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat - bei +3,7 Prozent. Sie verstärkte sich damit zum Jahresende noch einmal, nachdem sie in den vorangegangenen Monaten rückläufig gewesen war. Auch wenn diese Preiserhöhungen nicht vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurden, wurden für sie besonders Energie und Nahrungsmittel spürbar teurer. (Quelle: Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de). 2.2. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Mitte Januar 2024 stellte die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) ihre Jahresschätzung für 2023 vor. Dieser Bericht macht deutlich, dass ein weiter hohes Preisniveau, große wirtschaftliche Unsicherheiten und deutlich verschlechterte Standortfaktoren im Jahr 2023 für einen realen Umsatzverlust der Industrie sorgten. Dennoch stieg der Umsatz im Vergleich zum schwierigen Jahr 2022 um 6,5 Prozent auf 232,7 Milliarden. Das Inlandsgeschäft legte dabei um 7,8 Prozent zu, während das Auslandsgeschäft um 4,1 Prozent anstieg. Die Verkaufspreise stiegen im vergangenen Jahr weiter und legten im Inland um voraussichtlich 8,9 Prozent zu und im Ausland um 4,8 Prozent. (Quelle: BVE - BVE-Jahresschätzung 2023: Verschlechterte Standortfaktoren lassen realen Umsatz sinken (bve-online.de)). Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke in Deutschland um 12,4 Prozent. Vor allem die Erzeugerpreise nehmen hier Einfluss. Nahrungsmittelgruppen wie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+14,7 %) oder Gemüse (+13,3 %) wurden 2023 überdurchschnittlich teurer. (Quelle: Inflationsrate im Jahr 2023 bei +5,9 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de)) Hinzu kamen weitere Belastungen durch erhebliche Kostensteigerungen bei Logistik und Transport, Verpackungsmaterial sowie zusätzliche Bürokratieanforderungen, die Ressourcen in den Unternehmen binden. Diese Kostensteigerungen spiegelten sich nur teilweise in den von den Herstellern erzielten Verkaufspreisen beim Handel wider. Der Blick in die Zukunft fällt pessimistisch aus. Laut GfK bleibt die Konsumstimmung weiterhin auf einem niedrigen Niveau. So lag der GfK-Konsumindex im Januar 2024 bei einem Wert von -25,4 Punkten. Die Prognose für Februar 2024 verzeichnet einen noch deutlicheren Rückgang mit Blick auf das Konsumklima und die Konsumstimmung. Jedoch verbessern sich laut GfK-Konsumklimastudie die Indikatoren für die Einkommensaussichten, die Konjunkturerwartung sowie die Anschaffungsneigung. (Quelle: BVE - BVE-Jahresschätzung 2023: Verschlechterte Standortfaktoren lassen realen Umsatz sinken (bve-online.de) und GfK-Konsumklima-Index 2024 | Statista). In der Ernährungsindustrie erwirtschaften 5.991 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 218,5 Mrd. Euro. Mit über 637.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. (Quelle: BVE - BVE-Konjunkturreport Ernährungsindustrie 01/24: Export mit Absatzminus im Oktober (bve-online.dehttps://www.bve-online.de/presse/pressemitteilungen/pm-080223-bve-konjunkturreport-februar). Mit Blick auf das weitere Anhalten der Konsumneigung wieder der weiteren Stabilisierung der Außer-Haus-Märkte nach den herausfordernden Vorjahren gehen Experten auch für 2023 von einer Steigerung beim Absatz der Tiefkühlkost (TK). 2.3. Geschäftsverlauf Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 wurden keine Neuverträge abgeschlossen. Grundsätzlich ist das Interesse der apetito-Kunden an unseren Leasing-Dienstleistungen weiterhin hoch. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gestalten sich jedoch weiterhin schwierig aufgrund der schwachen konjunkturellen Entwicklung in Kombination mit einer weiterhin hohen Inflation. Dies betrifft indirekt auch die apetito Leasing GmbH. 2.4. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.4.1. Ertragslage Die Leasingerträge von T€ 364 (Vorjahr: T€ 335) betreffen 9 Leasingverträge mit Festlaufzeiten zwischen drei und 10 Jahren. Die Abschreibungen auf das Leasingvermögen betrugen im Geschäftsjahr T€ 310 (Vorjahr: T€ 284). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Prüfungs- und Verwaltungskosten der Gesellschaft. Die Gesellschaft hat mit T€ 11 (Vorjahr: T€ 2) ein leicht positives Ergebnis im Rahmen der Erwartungen erzielt. 2.4.2. Finanzlage Das Leasingvermögen ist weiterhin ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Eine externe Finanzierung über Kreditinstitute ist nicht erforderlich. Der Zahlungsmittelbestand stieg im Verlauf des Jahres an auf T€ 715 (Vorjahr: T€ 412) am Stichtag. 2.4.3. Vermögenslage Das Leasingvermögen von T€ 1.876 (Vorjahr: T€ 2.185) betrifft im Wesentlichen Küchen- und Gerätetechnik. Forderungen von T€ 19 (Vorjahr: T€ 28) bestanden gegenüber Kunden aus Leasingraten, diese wurden vollständig im Januar 2024 beglichen. Das Eigenkapital erhöhte sich um den Jahresüberschusses von T€ 11. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 98,1% (Vorjahr: 98,3%). 2.5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Unser nichtfinanzieller Leistungsindikator bemisst sich an der Anzahl der abgeschlossenen Leasingverträge im Geschäftsjahr. Im Jahr 2023 wurden keine neuen Verträge abgeschlossen. 3. Chancen- und Risikobericht 3.1 Chancenbericht Weiterhin sehen wir die Finanzierung von Küchen und großen Küchengeräten für unsere Kunden, die von apetito mit Essen beliefert werden, als einen Mehrwert für unsere Kunden an. Kunden können über die apetito Leasing GmbH die Finanzierung dieser benötigten Küchen entsprechend über einen Leasingansatz finanzieren. Somit hat der Kunde die Chance sein Projekt "Küche oder Kantine" über die apetito aus einer Hand zu bekommen. 3.2. Risikobericht Die apetito Leasing GmbH ist bankenaufsichtsrechtlich als Finanzdienstleistungsinstitut deklariert. Daraus ergibt sich, dass die apetito Leasing GmbH neben Anzeigepflichten insbesondere auch Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsorganisation gemäß § 25 KWG und Anforderungen zur Angemessenheit des Risikomanagements, jeweils unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs der von der Gesellschaft eingegangenen Risiken. Die Gesellschaft geht grundsätzlich nur solche Risiken ein, die kalkulierbar und mit der Geschäfts- und Risikostrategie in Einklang stehen, welche insgesamt sehr risikoavers angesetzt ist. Eine Beurteilung aller maßgeblichen Risiken hat gezeigt, dass alle Risiken im Berichtsjahr als sehr gering eingeschätzt werden. Im vergangenen Geschäftsjahr wurde die apetito Gruppe Opfer eines Ransomware Angriffs. Dieses hatte für die apetito Leasing GmbH keine wesentlichen und nachhaltigen Auswirkungen, da die Schutzmechanismen wirksam waren. 3.2.1 Risikomanagementsystem Auf Basis der durch die Geschäftsführung festgelegten Geschäfts- und Risikostrategie sind die Identifikation, die systematische Erfassung und Analyse, die Beurteilung und Priorisierung sowie die Analyse der Einflüsse und Auswirkungen der Risiken auf das Unternehmen wesentliche Bestandteile des Risikomanagements in der apetito Leasing GmbH. Hieraus abgeleitet können Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung oder Verlagerung von Risiken initiiert werden. Die in der apetito Leasing GmbH etablierten Risikobewertungs- und Steuerungssysteme sowie die Organisation des Risikomanagements orientieren sich an den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) und werden kontinuierlich anhand der betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit und in Orientierung an den aufsichtsrechtlichen Anforderungen weiterentwickelt und stetig verfeinert. Grundlage für die Risikosteuerung ist die Risikotragfähigkeitsberechnung, die unter Berücksichtigung der geringen Komplexität und des geringen Umfangs der apetito Leasing GmbH jährlich durch die Geschäftsleitung erstellt wird und alle wesentlichen Risiken enthält. In unserem Risikomanagementsystem wird Risiko als die Möglichkeit von negativen künftigen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft verstanden. Vor diesem Hintergrund haben wir das Adressenausfallrisiko, operationelle Risiken und Marktpreis- und Liquiditätsrisiken als Schwerpunkte der Risikostrategie identifiziert und diese in unserer Risikotragfähigkeitsberechnung berücksichtigt. Wesentliche risiko- und steuerungsrelevante Informationen werden in regelmäßigen Besprechungen diskutiert, sodass sichergestellt ist, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und fortlaufend gesteuert werden können. 3.2.2 Risikoidentifikation Neben der Berücksichtigung der Risiken aus Berichterstattungen und Kontrollbereichen erfassen die Risikoverantwortlichen der apetito Leasing GmbH mittels einer regelmäßig stattfindenden Risikoinventur im Rahmen des Risikocontrollings alle geschäftsrelevanten und bedeutenden Risiken. Hierfür werden die Einschätzungen der Verantwortlichen sowie weitere relevante Informationen analysiert und aggregiert. Wesentliche Änderungen in der Risikobewertung und neue Risiken werden umgehend an die Geschäftsleitung kommuniziert. Die Einzelrisiken werden durch Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenhöhe im Eintrittsfall verschiedenen Verlustklassen zugeordnet und über Abgrenzung von Risikoarten kategorisiert. Die so erfassten Einzelrisiken werden durch das Risikocontrolling zu einer Risikoinventur verdichtet und es werden Risikogruppen gebildet. Der auf dieser Basis ermittelte Risikobericht ist Bestandteil der Berichterstattung an die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan der apetito Leasing GmbH. Zur fortlaufenden Dokumentation wird ein Risikomanagementtool verwendet, bei dem alle identifizierten Risiken klassifiziert worden sind und mit entsprechenden umzusetzenden Maßnahmen versehen worden sind Die Interne Revision prüft regelmäßig im Rahmen ihres Prüfungsauftrages das Risikomanagement und alle Aktivitäten und Prozesse des Unternehmens. Dabei berichtet direkt an die Geschäftsleitung und das Aufsichtsorgan der apetito Leasing GmbH. Im Folgenden werden die relevanten Risikoarten in aggregierter Form dargelegt, wobei die dargestellte Aufgliederung in Risikokategorien der Darstellung in der Risikotragfähigkeitsrechnung sinngemäß entspricht. Risiken, die den Fortbestand und die Entwicklung der Gesellschaft gefährden könnten, bestehen dabei nicht. 3.2.3 Adressenausfallrisiko Das Adressenausfallrisiko besteht darin, dass Leasingnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit nicht oder nur teilweise nachkommen können und es folglich zu Zahlungsausfällen kommt. Die wesentliche Grundlage für einen Vertragsabschluss bei der apetito Leasing GmbH ist die ausführliche Bonitätsprüfung und -beurteilung eines potenziellen Neukunden vor Vertragsabschluss. Hierzu werden Rating- und Scoring Verfahren eingesetzt, die es erlauben, eine objektivierte Entscheidungsgrundlage für die Leasingvergabe zu liefern. Die Adressenausfallrisiken werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und aktiv gesteuert. Darüber hinaus finden regelmäßige monatliche Überprüfungen der Bonität der Kunden während der Vertragslaufzeit statt. Etwaige negative Veränderungen bei Leasingkunden können somit unmittelbar erkannt werden und es können zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Verschlechterungen eingetreten, die zu einem erhöhten Risiko geführt hätten. 3.2.4 Marktpreisrisiko Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts, der durch Marktpreisänderungen bedingt ist. Das Marktpreisrisiko beinhaltet das Restwertrisiko aus der vorzeitigen Verwertung des jeweiligen Leasingobjekts sowie das Zinsänderungsrisiko. Restwertrisiko Restwertrisiken können daraus resultieren, dass am Ende der Vertragslaufzeit der erzielbare Verkaufserlös des Leasingguts unterhalb des kalkulierten Restwerts liegt. Dieses Risiko entfällt aufgrund vertraglicher Ausgestaltungen in den Leasingverträgen bei der apetito Leasing GmbH. Zinsänderungsrisiko Zinsänderungsrisiken umfassen potenzielle Verluste durch die Veränderung von Marktzinssätzen. Sie können entstehen, wenn eine variable Verzinsung bei Finanzierungsinstrumenten eingesetzt wird. Da die apetito Leasing GmbH ihre Leasingverträge ausschließlich mit festen Zinskonditionen laufzeitgerecht refinanziert, sind Zinsänderungsrisiken weitestgehend minimiert. Steigende Zinssätze, die sich nicht in den Zinsmargen der Leasingkunden widerspiegeln, können sich jedoch negativ auf die Ertragslage auswirken. Eine regelmäßige Überprüfung der Konditionen reduzieren dies Maßgeblich. Entsprechende Anpassungen der Zinssätze aufgrund des Marktgeschehens 2022 wurden umgesetzt. 3.2.5 Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass bestehende Finanzmittelreserven nicht ausreichen, um die finanziellen Verbindlichkeiten der apetito Leasing GmbH bei Fälligkeit zu bedienen. Die apetito Leasing GmbH stellt durch ihre laufende Finanzplanung sicher, dass sowohl unter normalen wie auch unter Stressbedingungen ausreichend Liquidität zur Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht. Dies wird dabei zum einen durch eine festgelegte eiserne Liquiditätsreserve in der Gesellschaft selbst als auch durch die Möglichkeit der kurzfristigen Finanzierungsmöglichkeit durch die beiden Gesellschafter der apetito Leasing GmbH sichergestellt. 3.2.6 Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der insbesondere durch menschliches Verhalten, technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Regulatorische und rechtliche Risiken sind in dieser Definition des operationellen Risikos eingeschlossen. Das systematische Risikomanagement der apetito Leasing GmbH ermöglicht es, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Begrenzung zu ergreifen. Regulatorische und rechtliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut einhergehen, werden durch die Compliance-Funktion und die damit verbundenen Kontroll- und Präventionsmechanismen vermindert. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen operationellen Risiken erkennbar, die unsere Gesellschaft nachhaltig gefährden oder die künftige wirtschaftliche Lage wesentlich beeinträchtigen könnten. Regelmäßige Schulungsmaßnahmen stellen sicher, das regulatorische Rahmenbedingungen regelmäßig auf Änderungen und Anpassungen berücksichtigt werden. 4. Prognosebericht Die apetito Leasing GmbH arbeitet daran, mit mehr Geschäftsvolumen durch zusätzliche Leasingverträge das Ergebnis weiter zu verbessern. Trotz der schwierigen konjunkturellen Entwicklung sehen wir gute Chancen, insbesondere im Vertriebsweg Care neue Kundenverträge abzuschließen und das Ergebnis zu verbessern.
Rheine, 22.März 2024 Die Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die apetito Leasing GmbH, Rheine Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der apetito Leasing GmbH, Rheine, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der apetito Leasing GmbH, Rheine, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, den 22. März 2024 Dr.
von der Hardt & Partner mbB
Dr. Troost, Wirtschaftsprüfer Dr. Mrzyk, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der apetito Leasing GmbH, Rheine, wurde am 9. April 2024 festgesstellt. |
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