African
Social Business Plus e.G.
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Rückständige Einzahlungen auf
Geschäftsanteile |
400,00 |
400,00 |
| B.
Anlagevermögen |
674.555,06 |
661.347,99 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
172,00 |
630,00 |
| III.
Finanzanlagen |
674.382,06 |
660.716,99 |
| C.
Umlaufvermögen |
44.825,53 |
77.085,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.464,88 |
56.242,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.360,65 |
20.843,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
719.780,59 |
738.833,66 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
315.728,37 |
314.488,66 |
| I.
Geschäftsguthaben |
311.916,99 |
311.916,99 |
| II.
Ergebnisrücklagen |
1.519,47 |
946,61 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.291,91 |
1.625,06 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
348.800,00 |
348.800,00 |
| C.
Rückstellungen |
23.546,37 |
15.652,18 |
| D.
Verbindlichkeiten |
31.705,85 |
59.892,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
719.780,59 |
738.833,66 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember
2014 der African Social Business
Plus e.G. wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
sowie für Genossenschaften (§§ 336 ff. HGB)
erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Genossenschaft im
Sinne des § 267 Absatz 1
HGB auf. Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 Absatz 1 HGB
wurden in Anspruch genommen. Auf die Erstellung
eines Lageberichts wurde gemäß § 264
Absatz 1 Satz 4 HGB verzichtet.
II. Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanzund
Ertragslage. Zusätzliche Angaben
gemäß § 264 Absatz 2 Satz 2 HGB sind nicht
erforderlich.
III. Ausweis und Gliederung
Darstellungsstetigkeit
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen wird weitestgehend
beibehalten (§ 265 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Hinweise zu den Vorjahresbeträgen
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz wurden
aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265
Absatz 2 HGB).
Beziehungen zu Mitgliedern von Organen
Gemäß § 338 Absatz 3 HGB werden
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem
Vorstand und dem Aufsichtsrat im
Anhang angegeben.
Untergliederung und Einfügung neuer Posten
Die Bilanz wurde auf der Passivseite um den Posten
"B. Nachrangdarlehen" erweitert.
Gemäß § 265 Absatz 5 HGB werden die
Posten der Gewinn- und Verlustrechnung nicht weiter
unterteilt.
Davon-Vermerke
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268
Absatz 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach
§ 285 Nr. 1 HGB im Anhang gezeigt.
IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Gemäß § 284 Absatz 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
angegeben.
Das
Anlagevermögen wurde mit Anschaffungskosten
angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige
Abschreibungen
vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten
wurden Anschaffungsnebenkosten,
Anschaffungskostenminderungen sowie
nachträgliche Anschaffungskosten
berücksichtigt.
Die Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände
des Anlagevermögens erfolgen nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Eine Abschreibung auf den niedrigeren
beizulegenden Wert gemäß
§ 253 Absatz 3 HGB brauchte nicht vorgenommen zu
werden.
Die Bewertung der
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte
zum Nominalwert.
Das
Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Nachrangdarlehen wurden als Mezzanine- Finanzierung
zwischen dem Eigen- und Fremdkapital ausgewiesen. Es
handelt
sich dabei um Darlehen, welche mit qualifiziertem
Rangrücktritt ausgestattet sind und mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt werden.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Eine Abzinsung war aufgrund der
Restlaufzeit nicht erforderlich.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
V. Erläuterungen zur Bilanz
Hinweis zur Darstellung des Anlagevermögens
(Anlagengitter)
Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens (§ 268 Absatz 2 HGB)
wurde vom Wahlrecht
Gebrauch gemacht, das Anlagengitter außerhalb
der Bilanz im Anhang darzustellen.
Beziehungen zu Mitgliedern von Organen
Es bestehen Forderungen gegen Aufsichtsratsmitglieder
in Höhe von 0,00 Euro (Vj: 0,00).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber dem Vorstand i.H.v. 41.290,02
Euro (Vj: 34.257,66 Euro)
enthalten.
Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Angaben zu Geschäftsguthaben
Der auf ausscheidende Mitglieder entfallende Betrag
der Geschäftsguthaben beträgt 7.000,00 Euro (Vj:
37.200,00 Euro).
Herr Jéróme Dodji Fiayiwo hat
Geschäftsanteile in Höhe von Euro 7000,00
gekauft.
Nachrangdarlehen
Die investierenden Mitglieder haben der
Genossenschaft Darlehen mit qualifiziertem
Rangrücktritt gewährt.
Angaben zu Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten,
Pfandrechten oder ähnlichen Rechten
Die Nachrangdarlehen haben eine Restlaufzeit von
über einem Jahr bis zu 5 Jahren.
Sämtliche übrige Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
VI. Sonstige Angaben
Treuhandvermögen
Die African Social Business Plus e.G. hält
treuhänderisch eine Darlehensforderung ggü. der
Kopeme Group in Togo, die auf den
Kreditlinienvertrag vom 01.04.2011 angerechnet wird.
Die Treuhandverbindlichkeit gegenüber den
beigetretenen Treugebern
beträgt insgesamt 700.000,00 Euro; zum
31.12.2013 wurden bereits Darlehen in Höhe von Euro
256.000,00 ausgereicht.
Angaben über die Mitglieder
Mitglieder Geschäftsanteile
Geschäftsguthaben Haftsummen
01.01.2014 34 311.916,99 311.916,99 0
31.12.2014 32 311.916,99 311.916,99 0
Die Anteile der ausgeschiedenen Mitglieder wurde von
einem bestehenden Mitglied übernommen.
Angaben über den Vorstand
Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr von nachfolgend aufgeführtem
Vorstand vertreten:
Sebastian Wenzel, Unternehmer, Hamburg
(1.1.-31.12.2014)
Jéróme Dodji Fiayiwo, Unternehmer, Togo
(1.1.-31.12.2014)
Angaben über den Aufsichtsrat
Gemäß § 9 Abs. 1 GenG in Verbindung
mit § 36 GenG und 13 B der Satzung besteht der
Aufsichtsrat seit 15.11.2013 aus
folgenden Mitgliedern:
Vorsitzender Hans Mutzbauer,
Geschäftsführer, Traufkirchen
Thorsten Becker,Geschäftsführer, Hamburg
Donata Predic, Kulturmanagerin, Hamburg
Angaben über den zuständigen
Prüfungsverband
Die African Social Business Plus e.G. ist Mitglied im
Prüfungsverband der deutschen Verkehrs-,
Dienstleistungs- und
Konsumgenossenschaft e.V., Gotenstraße 17,
20097 Hamburg.
Hamburg im November 2015
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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