Stationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Finova Feinschneidtechnik GmbH
Am Weidenbroich 24, 42897 Remscheid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Felix Christian Reichardt seit 16.12.2025 | Geschäftsführer |
Christian Sänger seit 21.6.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Reichardt AG | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Finova Feinschneidtechnik GmbHRemscheidJahresabschluss zum 31.12.2023Amtsgericht Wuppertal, HRB 11720Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Geschäftsmodell Die Finova Feinschneidtechnik GmbH fertigt Großserien von hochpräzisen Metallteilen im Feinschneidverfahren und veredelt diese bis zur einbaufertigen Baugruppe. Mit über 60 Jahren Erfahrung ist Finova Spezialist für das Feinschneidverfahren, die weiteren Veredlungsprozesse und die Entwicklung der artikelspezifischen Werkzeuge und Vorrichtungen. Dieses Know-how setzt Finova ein, um ihren Kunden Bauteile und Baugruppen mit wirtschaftlichem und technischem Mehrwert zu bieten. Unsere Kunden sind zum einen Automobilhersteller und deren Zulieferer weltweit. Die Produkte fließen zum Beispiel in automobile Schließsysteme, PKW-Getriebe, Motoren und Sitzstrukturen. Zum anderen liefern wir Produkte für den Non-Automotive-Sektor wie zum Beispiel die Handwerkzeugindustrie, Haushaltsgeräte, den Anlagenbau und andere industrielle Anwendungen. 2. Umsatz und Ergebnis Im Geschäftsjahr 2023 beträgt der Umsatz 22.459 TEUR, der damit unter dem Niveau des Vorjahres liegt. Unter Berücksichtigung einer Bestandsveränderung in Höhe von -1.069 TEUR ergibt sich eine Gesamtleistung von 21.390 TEUR für das Geschäftsjahr. Der Materialaufwand liegt mit 64,3 % der Gesamtleistung prozentual über dem des Vorjahres. Die Erhöhung resultiert aus der Verarbeitung von hochpreisigerem Material und veränderten Bezugspreisen. Absolut wenden wir im Geschäftsjahr 13.752 TEUR für Rohmaterial, Hilfs- und Betriebsstoffe und Fremdleistungen auf. Im Berichtszeitraum liegt der Rohertrag bei 7.639 TEUR. Zusammen mit 2.705 TEUR sonstigen betrieblichen Erträgen ergibt sich ein Rohergebnis von 10.344 TEUR, was 48,3 % der Gesamtleistung entspricht. Der Personalaufwand ist durch Personaleinstellung absolut gesehen gestiegen und liegt mit einer Quote von 30,9 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Betriebskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 482 TEUR höher ausgefallen. Dies ist im Wesentlichen auf die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern zurückzuführen. Bei den Vertriebskosten sind höhere Aufwendungen für Sonderfahrten angefallen, sodass sich diese Kostenposition um 236 TEUR im Vergleich zum Jahr 2022 erhöht hat. In Summe erhöht sich der betriebliche Aufwand auf 9.663 TEUR. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen und des Finanzergebnisses ergibt sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern in Höhe von -199 TEUR. Wie im letztjährigen Lagebericht prognostiziert liegt unser operatives Ergebnis deutlich unter dem Vorjahresergebnis, da im diesjährigen Ergebnis ein außergewöhnlicher einmaliger Ertrag von TEUR 2.665 enthalten ist. 3. Finanzierung und Investitionen Aufgrund des kleineren Jahresfehlbetrages hat sich der Cash Flow im engeren Sinn im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit verschlechterte sich von 899 TEUR auf 797 TEUR. Der Mittelabfluss durch Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen betrug 229 TEUR. Es ergab sich durch Tilgungen und Zinszahlungen ein negativer Cash Flow aus Finanzierungstätigkeiten von 496 TEUR. Im Saldo verbesserte sich der Finanzmittelbestand von 599 TEUR auf 670 TEUR. 4. Personal Im Jahresdurchschnitt wurden 109 Mitarbeiter beschäftigt. Somit wurden 4 Mitarbeiter mehr beschäftigt als 2022. 5. Organisation Nach den weitreichenden Veränderungen der Organisation in der Vergangenheit wurden im Jahr 2023 die Bereiche Vertrieb und Einkauf gestärkt. Darüber hinaus gab es zu der Mitte des Jahres einen Geschäftsführerwechsel. Der Fokus lag weiter auf den Optimierungen der Prozesse, um eine höhere Effizienz zu etablieren. 6. Chancen und Risiken In Deutschland nimmt die Anzahl der Elektroautos auf den Straßen stetig zu. Sowohl die Politik als auch die Automobilindustrie haben in den letzten Jahren verstärkt auf den Ausstieg aus der Verbrennungstechnologie und den Übergang zu Elektromotoren gesetzt. Die EU hat 2023 beschlossen, dass ab 2035 keine neuen Benzin- und Dieselautos mehr zugelassen werden dürfen, mit Ausnahme von E-Fuels. Der Bedarf an Teilen verändert sich und führt zu einem stetig sinkenden Bedarf an Feinschneidteilen für Autos. Aufgrund unserer derzeitigen Produktionsschwerpunkte bleibt das Risiko der Abhängigkeit von der Automobilindustrie weiterhin bestehen. Um dem entgegenzuwirken, ist eine Diversifizierung des Portfolios und der Ausbau des Non-Automotive-Sektors erforderlich. Chance sehen wir durchaus in anderen Branchen, in denen ebenfalls, wie in der Automobilindustrie, hohe Stückzahlen benötigt werden. Hierauf sind die Vertriebstätigkeiten fokussiert worden. Auch im Jahr 2023 erlebten wir auf der Beschaffungsseite eine angespannte Marktlage, welche auf die weiterhin hohe Inflation von 5,3 % im Jahresdurchschnitt zurückzuführen ist. 7. Ausblick Anfang 2024 gingen die Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland deutlich zurück, nachdem die Bundesregierung die staatliche Förderung, den Umweltbonus, eingestellt hatte. Dadurch rückte das Ziel, bis 2030 insgesamt 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen zu haben, in weite Ferne. Hieraus ergeben sich bei der Produktion einiger Bauteile für den Verbrennungsmotor Laufzeitverlängerungen und Volumenerhöhungen, die zukünftig zu höheren als den bisher erwarteten Umsätzen führen werden. Dennoch wird das Jahr 2024 durch verstärkte Vertriebstätigkeiten geprägt sein, um weitere Märkte zu erreichen und die Deckungsbeiträge unserer bestehenden Artikel zu verbessern. Mit Wirkung vom 01.07.2024 ist bei uns ein Gesellschafterwechsel eingetreten. Die Firma Callista Asset Management 19 GmbH erwarb von der Firma Mendritzki Holding GmbH & Co. KG deren 100-prozentige Beteiligung an unserer Gesellschaft. Unsere neue Gesellschafterin verstärkte in diesem Zusammenhang die Geschäftsführung und sorgte über den Weg des Factoring für eine wesentliche Verbesserung der Liquiditätslage. Wir unternehmen gegenwärtig auf allen betrieblichen Ebenen des Unternehmens Anstrengungen, um die Ertragskraft der Finova Feinschneidtechnik GmbH deutlich zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass unsere neue Gesellschafterin einen etwaigen operativen Verlust des Geschäftsjahres 2024 sowie den zum 31.12.2023 bestehenden Fehlbetrag an Eigenkapital durch Forderungsverzichte gegenüber unserer Gesellschaft in einem Umfang ausgleichen wird, dass die Firma Finova Feinschneidtechnik GmbH zum 31.12.2024 ein positives Eigenkapital ausweisen wird.
Remscheid, den 17.09.2024 gez. Dirk Heers gez. Christian Sänger Bilanz zum 31.12.2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Angaben Die Finova Feinschneidtechnik GmbH hat ihren Sitz in Remscheid und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Wuppertal unter HRB 11720. Wir sind eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Das übrige abnutzbare Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die unter Vorräte ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogenen Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse umfassen die Einzelkosten für Fertigung und Material sowie die aktivierungspflichtigen Teile der Gemeinkosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kredit- und Ausfallrisiko in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen lagen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erstellte Gutachten vor, die auf der Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit-Methode) erstellt worden sind. Dem ermittelten Bilanzwert liegt unter Verwendung der Sterbetafeln 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck ein Rechnungszins von 1,82 % p. a. zugrunde, eine Gehaltsdynamik von 0 % sowie eine Rentendynamik zwischen 0 % und 2 %. Hierbei handelt es sich um den 10-Jahres-Durchschnittszins. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und demjenigen mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz beträgt EUR 9.287,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für Gewinnausschüttungen gesperrt. Die übrigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Entwicklung des Anlagevermögens
2. Latente Steuern Latente Steuern werden unter Ausnutzung des Wahlrechts des § 274 HGB nicht angesetzt. Die aktiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen im Bereich der Pensionsrückstellungen, der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und einer unverzinslichen Darlehensforderung. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Verwendung eines Steuersatzes von 30 %. 3. Rückstellungen Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind in einem Fall durch Vermögensgegenstände in Form von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungsverträgen gesichert. Die Ansprüche dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtung und sind dem Zugriff übriger Gläubiger durch eine Verpfändungserklärung entzogen. Sie wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB im Geschäftsjahr mit der Pensionsverpflichtung verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der entsprechenden Pension beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.246, der Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens beläuft sich auf TEUR 610. Das Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Anspruch genommen. Die Überdeckung beträgt zum 31.12.2023 TEUR 1,2. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen zusammen (Posten über EUR 100.000,00):
4. Verbindlichkeiten
1) Sicherungsübereignung 2) Globalzession *) Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. 5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen in vollem Umfang Verbindlichkeiten gegenüber der Alleingesellschafterin Mendritzki Holding GmbH & Co. KG. 6. Art und Zweck von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasing- und Mieterdarlehensverträgen betragen für die gesamte Restlaufzeit der Verträge TEUR 570,1. 7. Haftungsverhältnisse
Das Haftungsrisiko aus Haftungen für Verbindlichkeiten der Firma Mendritzki Holding GmbH & Co. KG sowie der Firma Reinhold Mendritzki Kaltwalzwerk GmbH & Co. KG wird wegen deren guter Vermögenslage als gering eingeschätzt. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Ertrag aus der Veräußerung des Rechtes auf Erwerb der Betriebsimmobilie in Remscheid, Am Weidenbroich 24, an die Schwestergesellschaft Mendritzki Immobilien GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 2.665 enthalten. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zinserträge von EUR 10.606,85 aus einem verpfändeten Bankguthaben wurden gem. § 246 Abs. 2 HGB mit dem Aufzinsungsaufwand von EUR 17.736,00 aus einer Pensionsrückstellung verrechnet und der Saldo hier ausgewiesen. IV. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer und Bezüge der Geschäftsführer Als Geschäftsführer waren im Berichtsjahr bzw. ist gegenwärtig bestellt: Herr Dipl.-Ing. (FH) Martin Watermann, MBA (bis zum 31.08.2023) Herr Dipl.-Ing. (FH) Christian Sänger (seit dem 01.06.2023) Herr Dirk Heers (seit dem 01.09.2024) Hinsichtlich der Angabepflicht der Geschäftsführer-Gesamtbezüge sowie der Angabepflicht bezüglich der gebildeten Pensionsrückstellungen für und Ruhegeldzahlungen an ehemalige Geschäftsführer wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 2. Mitarbeiterzahl Im Jahresdurchschnitt setzte sich die Belegschaft wie folgt zusammen:
3. Rangrücktritt Zur Beseitigung einer etwaigen materiellen Überschuldung hat die Berichtsfirma mit der Firma Mendritzki Holding GmbH & Co. KG eine Rangrücktritts- und Belassungsvereinbarung getroffen. Danach tritt die Firma Mendritzki Holding GmbH & Co. KG mit ihren Darlehensforderungen gegenüber der Berichtsfirma in dem Umfang und solange hinter sämtliche Forderungen derzeitiger und künftiger Gläubiger der Berichtsfirma, die keinen Rangrücktritt erklärt haben, zurück, wie eine materielle Überschuldung ohne den Rangrücktritt bestehen würde. 4. Konzernverhältnisse Die Gesellschaft ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Mendritzki Holding GmbH & Co. KG, Plettenberg. Die Mendritzki Holding GmbH & Co. KG stellt für den größten Kreis der Unternehmen einen Konzernabschluss auf, in welchen die Finova Feinschneidtechnik GmbH als Tochterunternehmen einbezogen wird. 5. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Geschäftsführer schlägt vor, das sich aus dem Jahresfehlbetrag und dem Gewinnvortrag zusammensetzende Ergebnis von EUR -937.510,67 auf neue Rechnung vorzutragen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres Die Mendritzki Holding GmbH & Co. KG veräußerte mit Vertrag vom 31.05.2024 ihre einhundertprozentige Beteiligung an unserer Gesellschaft an die Callista Asset Management 19 GmbH mit Wirkung vom 01.07.2024.
Remscheid, den 05.09.2024 gez. Dirk Heers gez. Christian Sänger Nachrichtlich: Der Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 10.12.2024 festgestellt. Bei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Finova Feinschneidtechnik GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Finova Feinschneidtechnik GmbH, Remscheid, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Finova Feinschneidtechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhaltes Wir machen auf die Ausführungen der Geschäftsführer unter Ziffer 7. "Ausblick" des Lageberichtes aufmerksam. Die Geschäftsführer gehen davon aus, dass die neue Alleingesellschafterin einen operativen Verlust des Geschäftsjahres 2024 und den zum 31.12.2023 nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag voraussichtlich durch den Verzicht auf Forderungen gegenüber der Gesellschaft ausgleichen wird. Sollte ein derartiger Forderungsverzicht wider Erwarten durch die Alleingesellschafterin nicht ausgesprochen werden und sollte sich das operative Ergebnis der Gesellschaft nicht spätestens im Geschäftsjahr 2025 deutlich verbessern, wäre die Gesellschaft in ihrem Bestand gefährdet. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhaltes nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahrsab- abschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lüdenscheid, den 20.09.2024 Dr. Andrea Prinz, Wirtschaftsprüferin Dr. Klaus Prinz, Wirtschaftsprüfer |
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