Däsch
Datenservice GmbH
Langen
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144,13 |
38.045,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
92,00 |
207,50 |
| III.
Finanzanlagen |
51,13 |
37.837,04 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.600,35 |
11.501,04 |
| I.
Vorräte |
6.491,26 |
7.644,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.990,20 |
3.653,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.391,72 |
1.391,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
118,89 |
203,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
29,60 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
445.898,07 |
422.951,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
456.642,55 |
472.527,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
448.516,15 |
420.718,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
22.946,51 |
27.797,77 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
445.898,07 |
422.951,56 |
| B.
Rückstellungen |
43.067,81 |
75.405,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
413.574,74 |
397.122,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
50.101,30 |
42.168,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
456.642,55 |
472.527,74 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Däsch Datenservice GmbH wurde mit
notariellem Vertrag vom 4. Februar 1992 gegründet. Der
Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Software
und EDV-Zubehör sowie Erbringen von Serviceleistungen
im Bereich der Datenverarbeitung.
Sitz der Gesellschaft ist Langen (Hessen);
Abschlussstichtag ist der 31. Dezember.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft, die nach den in
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen als
"kleine" Kapitalgesellschaft einzustufen ist, wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Als immaterielle Vermögensgegenstände ist
die Software für das eigene EDV-System aktiviert und
soweit sie der Abnutzung unterlag, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
grundsätzlich linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zum Nettokaufpreis von 150 € werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Bei Beträgen bis 410
€ wird jährlich neu entschieden; soweit
steuerlich ein Sammelposten zu bilden ist, kann dieser
wegen Geringfügigkeit auch handelsrechtlich
berücksichtigt werden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, um alle am
Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Sie sind sämtlich mit
den am Bilanzstichtag maßgebenden Werten bewertet, da
der Erfüllungsbetrag in keinem Fall von diesem
abweicht. Da die Laufzeit durchgängig nicht mehr als
12 Monate beträgt, ist keine Abzinsung vorzunehmen.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um den
Geschäftsanteil an der Volksbank Dreieich. Der bisher
ebenfalls hier ausgewiesene Aktivwert aus der
Rückdeckungsversicherung zur gewährten
Pensionszusage ist nach § 246 Abs. 2 HGB n.F. mit dem
Rückstellungsbetrag saldiert, was beim Vergleich mit
den Vorjahreszahlen zu berücksichtigen ist.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen
sich auf 71,50 € bei den Sachanlagen. Die
Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
beläuft sich auf 155,75 €, die Abschreibung des
Sammelpostens auf 44,00 €.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten neben den
Kundenforderungen verschiedene kleinere Forderungen, die
beim Vermieter und den Stadtwerken hinterlegten Kautionen
und den Steuererstattungsanspruch für den
Berichtszeitraum.
Rückstellungen wurden gebildet für die
voraussichtlichen Kosten der Erstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses für den Berichtszeitraum und
für Garantiearbeiten und die zu erwartenden
Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Bei der Anpassung
der bestehenden Rückstellung für die
gewährte Pensionszusage wurde von dem Wahlrecht nach
Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB Gebrauch gemacht. Im
Geschäftsjahr wurden aufgrund der geänderten
Rückstellungsbewertung 6.258,00 zugeführt
(womit der Ansatz dem steuerrechtlich relevanten Wert
entspricht); bis 2024 werden weitere 17.954,00 €
zugeführt. Der Wertansatz von 80.096,00 €
reduziert sich durch die nach § 246 Abs. 2 HGB
vorzunehmende Saldierung mit dem vorhandenen
Rückdeckungsanspruch um 38.535,19 € auf 41.560,81
€, was beim Vergleich mit den Vorjahreszahlen zu
berücksichtigen ist.
In den Verbindlichkeiten sind neben den
Lieferantenschulden und den sich aus der Lohnabrechnung
ergebenden Verpflichtungen vor allem die der Gesellschaft
gewährten langfristigen Darlehen enthalten. Der
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag
202.822,97 €.
4. Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane
(Geschäftsführer)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch
Herrn Wolfgang Däsch, Organisationsprogrammierer,
Dreieich.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen zum
Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Gestalt der
Gesellschaft gewährter Darlehen in Höhe von
insgesamt 131.693,78 € zuzüglich 56.257,19 €
geschuldeter Zinsen sowie des Verrechnungskontos mit einem
Saldo von 37.130,44 €.
Langen, den 24. Februar 2012
der Geschäftsführer (gez.
Wolfgang Däsch)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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