SKT Metallbearbeitung GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 52795
Eingetragen
20.1.1992
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Die Herstellung und der Betrieb von Produktionsvorrichtungen, insbesondere die Bearbeitung von Serien-Metallteilen für Maschinen und Anlagen. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

SKT Metallbearbeitung GmbH

Langenhagen

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2006

AKTIVA

Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.471,50 46.708,50
II. Sachanlagen 1.482.299,89 535.948,39
III. Finanzanlagen 54.766,00 36.474,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 215.732,78 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.301.850,06 763.262,45
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.065.721,16 1.503.246,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 358,56 387,36
4.151.199,95 2.886.026,88

PASSIVA

Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnvortrag 873.789,99 642.012,74
III. Jahresüberschuss 346.738,84 231.777,25
B. Rückstellungen 423.961,22 289.043,62
C. Verbindlichkeiten 2.251.063,96 1.467.547,33
4.151.199,95 2.886.026,88

ANHANG

1. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss der SKT Metallbearbeitung GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242, 264 HGB und nach § 42 GmbHG aufgestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Immateriellen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um steuerlich zulässige planmäßige Abschreibungen, bilanziert.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare oder degressive Abschreibungen - mit Übergang zur linearen Methode - entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Angesetzt wurden die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze.

Geringwertige Anlagegüter werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen (Rückdeckungsversicherung) erfolgt zum Barwert.

Die Bewertung der fertigen Erzeugnisse und Waren erfolgt zu Herstellungskosten bzw. nach der verlustfreien Methode. (Das Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB wurde beachtet.)

Der Ansatz der Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel erfolgte zu Nennwerten.

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Der Teilwert der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem versicherungsmathematischen Gutachten vom 16.12.2006 der Kölner spezial Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung, Köln, gemäß § 6a EStG ermittelt. Dem Gutachten liegen die steuerlich anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Zinsfuß von 6 % p. a. zugrunde. Der Unterschiedsbetrag aus 2005 beim Übergang von den Richttafeln 1998 auf die Richttafeln 2005 G wurde auf drei Jahre verteilt.

Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und Ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden jeweils mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zusammen aus dem Gezeichneten Kapital mit Euro 255.645,94, dem Gewinnvortrag mit Euro 873.789,99 und dem Jahresüberschuss mit Euro 346.738,84.

4. Verbindlichkeiten gem. SS 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB

Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

5. Weitere Angaben

Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Dr. oec. Christiane Hackerodt.

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 68 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Langenhagen, den 28. Juni 2007

Geschäftsführerin

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:

An die SKT Metallbearbeitung GmbH

Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der SKT Metallbearbeitung GmbH, Langenhagen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Goslar, den 29. Juni 2007

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