Iltis Investment GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Timo Bernd Dr. Bender seit 12.6.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.00% | |
| 4.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 27.50% | |
| 22.50% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
b.e.imaging GmbH (vormals: be imaging GmbH)Baden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023der b.e.imaging GmbH, Baden-BadenAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar - 31. Dezember 2023der b.e.imaging GmbH, Baden-Baden
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der b.e.imaging GmbH
A. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt und nach der für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß §§ 266 und 275 HGB vorgeschriebenen Form gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt; es ist der Struktur des Unternehmens angemessen. I. Gliederungsgrundsätze/Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit in der Bilanz wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den Sachanlagen erfolgt die Aktivierung der Zugänge zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten. Die Abschreibungen werden planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Methode mit steuerlich höchstzulässigen Sätzen vorgenommen. Zugänge im Jahr 2023 werden pro rata temporis abgeschrieben. Für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurde in Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von 5 Jahren planmäßig abgeschrieben wird. Ab 2018 werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,00 EUR bis 800,00 EUR sofort abgeschrieben. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- und Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf den Nettoforderungsbestand Rechnung getragen. Übrige Forderungen und flüssige Mittel sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind nach unseren Feststellungen ausreichend bemessen und nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig. Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz a) Die gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Abschreibungen des Geschäftsjahres sowie die kumulierten Abschreibungen je einzelnem Posten des Anlagevermögens ergeben sich aus nachstehendem Anlagengitter (Anlage 3/12). b) Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu 1 Jahr. c) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Verpflichtungen für nicht genommenen Urlaub, für Überstunden, für Beiträge zur Berufsgenossenschaft, für Jahresabschluss- und Prüfungskosten, für Provisionen, für ausstehende Rechnungen sowie für Archivierungs- und Aufbewahrungskosten. d) Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen in üblichem Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. e) Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). f) Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 5.902.194,99 (Vorjahr: EUR 2.811.525,81); davon entfallen auf Steuerverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.272.107,88 (Vorjahr: EUR 331.045,76) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 8.828,39 (Vorjahr: EUR 8.969,77 Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. C. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge enthalten i.H.v. EUR 21.978,13 (Vorjahr: EUR 12.281,85). Die außerordentlichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 60.210,70). In der Position "Löhne und Gehälter" sind für Altersversorgung und Unterstützung EUR 19.644,15 (Vorjahr: EUR 21.874,28) enthalten. In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten (Vorjahr: EUR 0,00). Die "Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten" betragen EUR 2,00 (Vorjahr: EUR 297.503,25). Es handelt sich um Wertberichtigungen zweier Darlehensforderungen. Die periodenfremden Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 6.394,09 (Vorjahr: EUR 450,42). In den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind keine außerordentlichen Aufwendungen (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen zu 100 % auf das ordentliche Ergebnis. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind unter folgenden Positionen Erträge bzw. Aufwendungen von Unternehmen enthalten, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
D. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Frau Veronika Eckhardt (bis: 15.02.2023) Herr Dr. Timo Bender Herr Dr. Jürgen Feuerstein Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2. Das gezeichnete Kapital von EUR 500.000,00 wird am 31.12.2023 wie folgt gehalten:
3. Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) 46 (Vorjahr: 44) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon entfallen auf:
4. Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
wie folgt zu verwenden:
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. 5. Das Unternehmen ist an folgenden Unternehmen beteiligt:
* Die Bilanz für das Geschäftsjahr 2022 liegt noch nicht vor. E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 1. Es bestehen Leasingverpflichtungen in Höhe von insgesamt EUR 61.344,66. Die Leasingverträge reichen bis in das Kalenderjahr 2026. Sie wurden für vier betriebliche Kraftfahrzeuge und acht betriebliche E-Bikes abgeschlossen. 2. Es bestehen monatliche Mietverpflichtungen für Geschäftsräumlichkeiten in Höhe von derzeit EUR 4.582,00. 3. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB als gesetzlicher Vertreter:
Baden-Baden, den 27. Juni 2024 Dr. Timo Bender, Geschäftsführer Dr. Jürgen Feuerstein, Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31.12.2023
Fortsetzung Anlagenspiegel
Lagebericht zum 31.12.2023Unser Unternehmen erfuhr in 2023 einen Umsatzrückgang von 2,5 % auf rund 35,1 Mio. Euro. Das unverändert rückläufige Preisniveau in einem generischen Marktumfeld ist die Hauptursache für diese Entwicklung. Durch einen weiteren Ausbau des Anteils an Produkten, die wir selbst in unserer Beteiligungsgesellschaft Sanochemia produzieren, konnten wir unsere Marge mit 49,7 % auf Vorjahresniveau halten. Unsere Profitabilität (EBT = Gewinn vor Steuern) konnte erfreulicherweise von 11,7 Mio. Euro in 2022 auf 12,1 Mio. Euro in 2023 um 2,7 % gesteigert werden. Eine deutliche Verbesserung unseres Finanzergebnisses aufgrund einer erhöhten Dividendenausschüttung von unserer Schweizer Tochtergesellschaft hat diese Steigerung verursacht. Auch in den nächsten Jahren soll unser Finanzergebnis weiter auf hohem Niveau bleiben. Unsere weiteren Beteiligungsgesellschaften HS Strahlenschutz GmbH, deren Beteiligungsquote wir in 2024 auf 90 % aufgestockt haben, und unsere Beteiligung an einer in 2023 gegründeten französischen Niederlassung namens laboratoire.cabanes.imaging (vormals: ACCUDIS Pharma SAS), an der wir aktuell 70 % der Anteile halten, werden unser Finanzergebnis in Zukunft weiter stärken. Die Markteinführung des eisenhaltigen MRT-Kontrastmittels Resotran® zeigte in 2023 erste Erfolge. Die Herausforderungen im Vertrieb von Resotran® liegen vor allem in der notwendigen Überzeugungsarbeit bei Radiologen, ihre langjährigen etablierten Befundungalgorhythmen zu verändern, da Resotran® sowohl ein T1- als auch ein T2-Kontrastmittel ist, wohingegen die etablierten gadoliniumhaltigen MRT-Kontrastmittel nur T1-Eigenschaften besitzen. Mit Resotran® haben wir ein Alleinstellungsmerkmal, welches uns eine neue, zusätzliche Kundengruppe eröffnet, nämlich die der klinischen Leberzentren. Unsere Umsätze in Kliniken haben sich bereits erhöht und unsere weiteren klinischen Kontrastmittel (Gastrolux, Urolux und DotaVision) profitieren von unserer Marktbearbeitung der Kliniken. Der unternehmerische Fokus wird im Jahr 2024 darauf liegen, unsere bestehenden Kunden zu halten und uns weiter in der Belieferung von radiologischen Großverbünden zu etablieren. Mit Resotran® wollen wir uns in der klinischen Radiologie weiter positionieren und weitere, neue Umsätze gewinnen. Eine Internationalisierung von Resotran® ist bereits in Umsetzung befindlich, und zwar über eine Lizenzvereinbarung mit der Sanochemia GmbH, die eine 50 % Beteiligungsgesellschaft von uns ist, und Resotran® in ihrem etablierten Kontrastmittel-Vertriebspartnernetzwerk vermarktet. Hieraus rechnen wir ab 2025 mit den ersten Erträgen. Das in der Vergangenheit postulierte Risiko von Kontrastmittelausschreibungen ist mittlerweile eingetreten. Bislang können wir mit diesen Risiken gut umgehen. Darüber hinaus befindliche Risiken sehen wir nicht. Eine Stabilisierung und sogar Verbesserung unserer Profitabilität ist in der Zukunft jedoch nur mit neuen Kontrastmitteln möglich, in deren Entwicklung unser Unternehmen seit Jahren investiert hat. Resotran® ist der erste Baustein hierbei. Unser niederländisches Beteiligungsunternehmen SPL Medical, an der wir in 2023 mit rd. 53 % die Mehrheit erworben haben, wird die klinische Phase III für ein weiteres eisenhaltiges MRT-Kontrastmittel in 2024 finalisieren. Das in Entwicklung befindliche Produkt Ferrotran® soll ab 2026 durch unser Unternehmen in DACH exklusiv vermarktet werden. Eine weitere Lizenzvereinbarung der SPL Medical mit Sanochemia sieht vor, dass die Internationale Vermarktung von Ferrotran® genau wie bei Resotran® durch Sanochemia erfolgen wird. Die Geschäftsführung ist mit dem operativen Verlauf unseres vergangenen Geschäftsjahres zufrieden. Mit der Chance zur Positionierung unseres Unternehmens als radiologischer Nischenanbieter mit eigenen eisenhaltigen MRT-Kontrastmitteln und eigenem generischen Standardsortiments sehen wir zuversichtlich in die nächsten Jahre. Die Internationalisierung unseres Geschäftes in Frankreich und über das internationale Vertriebspartnermodell der Sanochemia ist die große unternehmerische Herausforderung für uns in der nahen Zukunft.
Baden-Baden, den 27. Juni 2024 Dr. Timo Bender Bestätigungsvermerk zum 31.12.2023An die b.e.imaging GmbH, Baden-Baden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der b.e.imaging GmbH, Baden-Baden - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der b.e.imaging GmbH, Baden-Baden, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Baden-Baden, den 08. Juli 2024 JU-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Huber, Wirtschaftsprüfer Kuhlmann, Wirtschaftsprüfer |
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