RGV
Versorgungs GmbH
Feldafing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.491,00 |
5.191,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.033,04 |
71.311,65 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
492.311,96 |
491.026,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
537.836,00 |
567.529,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
537.836,00 |
567.529,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
537.836,00 |
567.529,00 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine rechtliche Verhältnisse
Firma: RGV
Versorgungs GmbH
Sitz: Feldafing
Gesellschaftsvertrag: vom 31.
Juli 2006
mit
Wirkung ab
01. August
2006
Handelsregister:
Amtsgericht München
HRB: 163 330
Gesellschafter: Herr
Rudolf Götz
EUR 25.000,00
Geschäftsjahr:
Kalenderjahr
Gegenstand des
Unternehmens:
Verwaltung von Pensions-
verpflichtungen und der
dazu
bestehenden Rück-
deckungen
Geschäftsführung:
Herr Rudolf Götz ist
einzelvertretungsberechtigter
Gesellschafter-Geschäfts-
führer.
Er ist von
den Beschränkungen
des §
181 BGB befreit.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss 2019 der Firma RGV Versorgungs
GmbH, Feldafing, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt, insbesondere der Bewertungsvorschrift
gemäß § 253 HGB.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerrechtlicher Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die ausgewiesene Pensionsrückstellung zugunsten
Herrn Rudolf Götz wurde entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften gem. § 253 HGB
ausgewiesen mit
2018 2019
Veränderungen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 HGB
€ 563.929,00 € 534.836,00 + €
29.093,00
Teilwert gem. § 6a EStG €
478.906,00 € 487.309,00
./. € 21.597,00
Korrekturbetrag gem. § 60
EStDV
+ € 7.496,00
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Innerhalb des Jahresabschlusses 2019 wurden
keine steuerlichen Sonderabschreibungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag waren keine Verbindlichkeiten
auszuweisen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden zum Bilanzstichtag keine.
Im Jahre 2015 wurde ein Gewinnabführungs- und
Verlustübernahmevertrag mit der Firma PASIT
Gesellschaft für Personal-Problemlösungen mbH,
Norderstedt geschlossen, verbunden mit einer steuerlichen
Wirksamkeit ab dem Jahre 2015.
Während des Geschäftsjahres 2019 wurden
Gewinnanteile über insgesamt € 37.000,00
vereinnahmt.
Erläuterungen der außerordentlichen
Erträge/Aufwendungen
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ergaben
sich keine außerordentlichen
Erträge/Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Der Jahresfehlbetrag 2019 resultiert
ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung des
vollständigen Verlustvortrages aufgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Gesellschafter nimmt den Vorschlag der
Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung in vollem
Umfang an.
Der Jahresfehlbetrag beträgt EUR 1.285,61,
welcher höchstmöglich vorgetragen wird.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
1.
Geschäftsführer:
Herr Rudolf Götz
weitere
Geschäftsführer:
keine
Der erste Geschäftsführer ist stets
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Beschäftigte Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres 2019 wurde ein
passiver Arbeitnehmer beschäftigt.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2020 festgestellt.
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