iforc media
GmbH
Nordhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.207,00 |
5.054,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.844,00 |
4.396,00 |
| II.
Sachanlagen |
363,00 |
658,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
37.770,56 |
30.292,10 |
| I.
Vorräte |
3.137,72 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.316,04 |
7.275,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.316,80 |
23.016,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.977,56 |
35.346,10 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.937,20 |
28.293,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.293,45 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
643,75 |
3.293,45 |
| B.
Rückstellungen |
2.383,73 |
3.445,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.656,63 |
3.607,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.656,63 |
3.607,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.977,56 |
35.346,10 |
Anhang
zum 31. Dezember 2013
iforc media GmbH
Gerhart-Hauptmann-Straße 6 in 99734 Nordhausen
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der iforc media GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267
HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas nach § 266 und
§ 275 HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um die
planmäßigen nutzungsbedingte Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen; die Nutzungsdauer
beträgt bei technischen Anlagen, sowie bei anderen
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei
bis zehn Jahre. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 EUR wurden
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Im Jahresabschluss der iforc media GmbH sind auf den
31.12.2013 keine zusätzlichen steuerrechtlichen
Abschreibungen vorgenommen worden. Zuschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
waren nicht erforderlich.
Die Steuerforderungen- und Rückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch
nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
sind (§253Abs. 1 S.2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages bilanziert (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt (§253Abs. 1 S.2HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten
Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung
(Anfangsbestände, Zugänge, Abschreibungen,
Abgänge und Schlussbestände) sind in Anlage zur
Bilanz (Entwicklung des Anlagevermögens) dargestellt.
Die Zugänge des Sachanlagevermögens werden durch
die Absetzung für Abnutzung auf die Jahre der
voraussichtlichen Nutzung verteilt. Die Anwendung der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG entspricht
handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung
gemäß § 243 Abs. 1 in Verbindung mit §
253 HGB, als planmäßige Abschreibung.
Soweit in der Bilanz nicht angegeben, haben
sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten eine
Restlaufzeit von einem Jahr.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Für den Jahresabschluss wesentliche Erträge
und Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer
beschäftigt.
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB liegen nicht vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch die Geschäftsführer Herrn Torsten Stiller
und Herrn Jonas Wichmann.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Verwendung des Ergebnisses
Das Geschäftsjahr schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 643,75 EUR ab. Die
Geschäftsführer schlagen den Gesellschaftern vor,
den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Nordhausen, den 08. Juli 2014
Torsten Stiller
Jonas Wichmann
GGF der iforc media GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2014 festgestellt.
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