Martin Eder
Sport + Freizeit GmbH
Göppingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.962,00 |
11.454,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.962,00 |
11.454,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
128.979,16 |
128.585,60 |
| I.
Vorräte |
5.215,50 |
2.295,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
104.009,08 |
106.370,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
19.754,58 |
19.919,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
285,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
135.941,16 |
140.324,61 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
860,17 |
30.637,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.072,51 |
83.556,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
29.776,93 |
78.483,70 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
12.008,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.280,99 |
97.679,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
132.280,99 |
97.679,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
135.941,16 |
140.324,61 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Eine Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 nach
dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, welches am 29. Mai
2009 in Kraft getreten ist, wurde nicht aufgestellt.
Nach den Größenmerkmalen des § 264a
Abs. 1 i.V. mit § 267 Abs. 1 HGB ist unsere
Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-,
Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurde angewendet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) angewendet.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert waren.
Die angewandten Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.03.2012 festgestellt.
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