KM Classic GmbHLiquidiert
Heuerlingsstraße 73, 32257 Bünde, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Meyer seit 10.4.2017 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Jörg Meyer | 92.31% |
| 7.69% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KM Classic GmbHBündeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG zum 31.Dezember 2010I. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft. Für die Rechnungslegung sind deshalb die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) anzuwenden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß den §§ 264, 274a und 288 HGB teilweise Gebrauchgemacht. Sie hat bei der Offenlegung des Jahresabschlusses von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß den §§ 264 Abs. 1 S. 4, 266 Abs. 1 S. 3, 274a, 288 Abs. 1 und 326 HGB Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Nennenswerte Änderungen durch die Neuregelungen des BilMoG haben sich jedoch nicht ergeben. Es wird ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil in Höhe von EUR 527.421,01 ausgewiesen. Die sich dadurch ergebende rechnerische Überschuldung ist durch eine Garantieerklärung des Herrn Kurt Meyer, Bünde, vom 16. Dezember 2010 beseitigt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs werden über einen Zeitraum von vier Jahren abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden planmäßig in linearer Weise über die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Der Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd abgeschrieben. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden alle erkennbaren Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die Nettoforderungen ausreichend Rechnung getragen. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Steuerrückstellungen werden entsprechend dem Ergebnis nicht gebildet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. III. Angaben zur Bilanz Auf die Erstellung eines Anlagegitters wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 272.108,21. IV. Angaben zu den Gesellschaftsorganen Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Kurt Meyer, Bünde. Herr Meyer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bünde, 16. September 2011 Gez. Kurt Meyer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16.09.2011 |
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