ProthetikKA GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
137.736,00 |
| I. Sachanlagen |
112.736,00 |
| II. Finanzanlagen |
25.000,00 |
| davon Ausleihungen an Gesellschafter |
25.000,00 |
| B. Umlaufvermögen |
236.442,73 |
| I. Vorräte |
30.669,62 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
8.238,82 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
197.534,29 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
1.566,38 |
| davon Disagio |
1.566,38 |
| Aktiva |
375.745,11
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Passiva
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31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
18.738,03 |
| I. eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| II. Jahresüberschuss |
6.238,03 |
| B. Rückstellungen |
12.564,95 |
| C. Verbindlichkeiten |
344.442,13 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
26.267,83 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
318.174,30 |
| Summe Passiva |
375.745,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht:
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ProthetikKA GmbH
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Firmensitz laut Registergericht:
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76189 Karlsruhe
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Registereintrag:
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Handelsregister
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Registergericht:
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Mannheim
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Registernummer:
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746023
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Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn-
und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Anwendung der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der
Bilanz ist nach dem handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß § 266 HGB vorgenommen,
die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 HGB in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt worden. Der Abschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Die Berichtsperiode
der Gesellschaft ist das Kalenderjahr Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend
ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze
degressiv oder linear abgeschrieben. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet
und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Bei den beweglichen Gegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt die Jahresabschreibung
unter der Beachtung des Grundsatzes pro rata temporis nach § 7 EStG. Zugänge bis zu
einem Wert von 800,00 Euro werden nach § 6 (2) EStG im Jahr des Zuganges in voller
Höhe abgeschrieben. Gebildete Sammelposten werden nach § 6 (2a) EStG abgeschrieben. Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - Sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden, unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken, einzeln bewertet und mit ihrem Nennwert nach § 253 HGB
angesetzt. Geleistete Sonderzahlungen sowie andere abzugrenzende Posten werden mit ihrem Restwert
nach § 250 HGB unter den Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Steuerrückstellungen die sich aufgrund eines Jahresüberschusses ergeben, werden nach
§ 249 HGB in zutreffender Höhe gebildet und betreffen die noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet (§ 249 HGB). Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt (§252 HGB).
Die erforderlichen Angaben der Geschäftsführung sowie die notwendigen Berechnungsgrundlagen
liegen vor. Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 HGB). Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, werden die Verbindlichkeiten zum
höheren Tageswert angesetzt. Angaben zur Bilanz
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt 300.000,00 Euro. Zum Bilanzstichtag existierten keine Bilanzposten für die eine Ausschüttungssperre
nach § 268 HGB gilt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Jürgen
Klaas und Herrn Willi-Paul Unger. Den Geschäftsführern war stets alleinvertretungsberechtigt.
Auf den Ausweis der Gesamtbezüge der in § 285 HGB bezeichneten Personen wurde nach
§ 288 HGB verzichtet. Nach § 285 HGB ist das Jahresergebnis für 2023 durch Steuern vom Einkommen und Ertrag
in Höhe von insgesamt 0,00 Euro belastet worden. Die Gesellschaft hatte zum Bilanzstichtag folgende sonstigen finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB: Mietverträgen in Höhe von 8.727,00 Euro.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Ergangene Bescheide der Finanzbehörden und der Gemeindeverwaltungen sind berücksichtigt. Buchungsvorgänge in ausländischer Währung werden mit dem aktuellen, im Bundessteuerblatt
veröffentlichten, Umrechnungskurs bewertet und in Euro gebucht. Das Stichtagprinzip
wurde beachtet.
Ansonsten verweist die Gesellschaft auf die weiteren größenabhängigen Erleichterungen
nach § 288 HGB. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB
betreffende Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Stutensee, den 16. Juli 2024
Jürgen Klaas
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Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2024 festgestellt.
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