Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Fam. Bülow GmbH
Marktoberdorfer Straße 1, 93449 Waldmünchen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Franziska Diane Bülow seit 11.5.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fam. Bülow GmbHWaldmüchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang 2023
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Darüber hinaus wurden jedoch freiwillig, insbesondere im Hinblick auf die Gliederungsvorschriften, einzelne Regelungen für große Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB angewandt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung. Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die zugegangenen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten nicht. Der Warenbestand wurde am 16. Januar 2024 körperlich aufgenommen und - mit Ausnahme der zu Einkaufswerten aufgenommenen Bestände an Leergut und Transportmitteln â?? zunächst zu Verkaufswerten bewertet. Zur Ermittlung der Anschaffungskosten wurde ein pauschaler Abschlag von 29,20 % von den Verkaufswerten abgezogen. Der Warenbestand zum Bilanzstichtag wurde durch Rückrechnung ermittelt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Ausgaben, die Aufwand für künftige Zeiträume darstellen, wurden als Rechnungsabgrenzungsposten aktivisch abgegrenzt. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Einnahmen, die Ertrag für künftige Zeiträume darstellen, werden als Rechnungsabgrenzungsposten passivisch abgegrenzt. Aus Gründen der Bilanzklarheit wurden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur solche ausgewiesen, die aus Lieferungen von Handelswaren herrühren. Alle übrigen Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen wurden unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" passiviert. Der Bilanzverlust ergibt sich unter Einbeziehung des Jahresfehlbetrages für 2023. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Bilanzvermerken. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 62.139,33. Alleinige von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin ist Frau Franziska Bülow, Kauffrau, Waldmünchen-Geigant. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023, ohne Auszubildende durchschnittlich 18 Mitarbeiter. Der Gesellschafter, Herr Mario Bülow, hat der GmbH, im Geschäftsjahr ein Darlehen in Form eines Kontokorrentkredites gewährt, das sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelte:
Der Zinssatz betrug 4,62 %.
Waldmünchen, den 28. November 2024 ................................
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