MERCATORZ Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Borucki seit 30.7.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Gejo Service GmbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lieblingsshop GmbHWiesbadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtLieblingsshop GmbHJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht A. Grundlagen des Unternehmens Die Lieblingsshop GmbH gehört zu den führenden Komplettausstattern für Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Das Unternehmen beliefert die KiTas insbesondere mit Hygieneartikeln, Bastelmaterial, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Möbel, Außenspielgeräten und KiTa-Fahrzeugen. Die Lieblingsshop GmbH ist zudem in Österreich und den deutschsprachigen Nachbarländern wie z.B. der Schweiz und Teilen von BENELUX aktiv. B. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Zwei wesentliche Faktoren hatten im Jahr 2023 Einfluss auf die Entwicklung des Marktes für Kindergartenbedarf. Das waren zum einen knappere Budgets bei KiTa-Trägern wie z.B. Kommunen und sozialen Trägern auf Grund der massiv gestiegenen Inflation mit hohen Kosten z.B. im Energiebereich und hoher Tarifabschlüsse für Mitarbeiter. Zum anderen aber auch auf kommunaler Ebene, wo eine Umverteilung von Budgets insbesondere in die Aufnahme und Migration von Flüchtlingen stattfand. Die bis Ende 2022 noch bestehenden Herausforderungen in den Lieferketten aus Asien aber auch dem osteuropäischen Ausland hatten hingegen kaum noch Einfluss auf die Geschäftsentwicklung. Für die Zukunft ist aber weiterhin mit einem Wachstum im Kita- und Bildungsmarkt zu rechnen, der sich durch den notwendigen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder in KiTas (U3 und Ü3) und dem rechtlich beschlossenen Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen bis 2026 ergibt. Geschäftsverlauf, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Für das gesamte Geschäftsjahr war die Geschäftsentwicklung insgesamt bei der Umsatz- und Ertragsentwicklung zufriedenstellend. Im Geschäftsjahr 2023 stieg der Umsatz der Lieblingsshop GmbH auf 18.465 T€ nach 16.498 T€ im Vorjahr, die Prognose konnte somit eingehalten werden. Der Materialaufwand ist bezogen auf die Umsatzerlöse von 66,6% leicht auf 65,0% gesunken. Der Personalaufwand konnte von 3.645 T€ auf 3.236 gesenkt werden. Dies ist bedingt durch eine personelle Verschlankung in verschiedenen Bereichen des Unternehmens. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 3.129 T€ nach 2.998 T€ im Vorjahr. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund der Inflation haben sich unsere gesteigerten Aktivitäten für Marketing und Mailingmaßnahmen aufwandserhöhend ausgewirkt. Unter Berücksichtigung aller Kosten inklusive Steuern ergibt sich so ein Jahresfehlbetrag von 282 T€ nach 802 T€ im Vorjahr. Das Betriebsergebnis war gegen der beschriebenen Entwicklungen entgegen de Prognose im Geschäftsjahr noch nicht positiv. Hauptaugenmerk für die Zukunft wird auch weiterhin auf ertragreichem Wachstum und Stärkung der Liquidität gelegt. Die Liquidität der Lieblingsshop Gmbh war und ist gesichert. Die Gesellschaft wird hierbei wesentlich durch Gesellschafterdarlehen finanziert. Weitere finanzielle Leistungsindikatoren Zusätzlich zu den oben genannten Kennzahlen und Auswertungen aus dem Jahresabschluss ist für die Geschäftsführung zur Steuerung der Gesellschaft vor allem die Anzahl Neu- und Bestandskunden, der Bestelleingang, Cross-Selling-Quote, der durchschnittliche Auftragswert, die Lieferleistung, Angebotsquote und die Reklamationsquote maßgeblich. Die einzelnen KPIs werden laufend überwacht und entwickeln sich in den letzten Jahren durchweg positiv. Gesamtaussage Die Geschäftsführung sieht die Entwicklung der Lieblingsshop GmbH trotz der allgemein schwierigen Marktsituation im Jahr 2023 insgesamt als positiv an. Das Umsatzwachstum war gut und die Verbesserung der Ertragslage seit dem Herbst 2022 hat sich auch Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt. C. Chancen- und Risikobericht Der Ausbau der Kinderbetreuung wird auch in der Folgejahren in Deutschland weitergehen. Zusätzlich fördert der Staat mit Fördergeldern bis zum Jahr 2026 die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen. Chancen ergeben sich aus dem weiteren Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland, vor allem im Kleinkindbereich, und aus gesetzlich finanziell geförderten Ausbau der Nachmittagsbetreuung. Weitere Chancen sieht die Geschäftsführung auch durch den möglichen Zukauf weiterer Wettbewerber und dem Gewinn neuer Kunden in Verbindung mit cross-Selling. Durch die Beteiligung der Klett Lernen und Information GmbH, Stuttgart, an der Lieblingsshop GmbH ergeben sich im Vertrieb an (Grund)Schulen von Lehr- und Lernmitteln und Möbeln neue Möglichkeiten für die Lieblingsshop GmbH. Zusätzlich wird die Steigerung der Geburtenrate und der Zuzug von Flüchtlingen mit Kindern zu einer weiterhin steigenden Nachfrage im Bildungs- und Betreuungsbereich führen. Mögliche Folgen aus dem Konflikt in der Ukraine scheinen sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiter verstärkt auf die Geschäftsentwicklung auszuwirken. Eine Beendigung des Krieges sollte sogar für weitere Entspannung der Marktentwicklung sorgen. Besondere Risiken, die über das allgemeine Unternehmerrisiko hinausgehen, waren zum Bilanzstichtag nicht erkennbar. Risiken ergeben sich aus der angespannten finanziellen Situation bei Kindergärtenträgern sowie in der breiten Produktpalette. D. Prognosebericht Wir gehen von einem Umsatzplus in Höhe von bis zu 10 % aus. Um weiterhin eine konstante Qualität im Service und der Lieferung sicher zu stellen, sind personelle wie strukturelle und prozessorientierte Optimierungen in Planung und Umsetzung. Die Personalkosten werden aufgrund des geplanten Wachstums absolut betrachtet weiter steigen, prozentual aber unter dem geplanten Umsatzplus liegen. Für das Geschäftsjahr wird 2024 positiv Ergebnis erwartet.
Wiesbaden, 9. Februar 2024 Martin Borucki, Geschäftsführer Oliver Hiller, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Lieblingsshop GmbH hat ihren Sitz in Wiesbaden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 24559 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 entspricht den im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches kodifizierten Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Gliederung. Die ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes werden berücksichtigt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Entsprechend besteht Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen gemäß dem Handelsgesetzbuch. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert. Der Posten enthält im Wesentlichen Kundenstämme, soweit diese vom Geschäfts- und Firmenwert der erworben Geschäftsfelder separierbar waren. Die Abschreibung erfolgt über den Zeitraum von fünf Jahren. Weiter ist in dem Posten EDV-Software enthalten, deren Nutzungsdauer drei Jahre beträgt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig. Die als Geschäfts- oder Firmenwerte ausgewiesen Posten werden über die erwartete Nutzungsdauer der erworbenen Geschäftsbereiche, aus denen diese entgeltlich erworbenen Werte resultieren, abgeschrieben. Die Gesellschaft hat diese Nutzungsdauern aufgrund der langfristigen Nutzbarkeit der Geschäftschancen und der wirtschaftlichen Dauerhaftigkeit der mit den Bereichen erworbenen Marken und Absatzmöglichkeiten mit einem Zeitraum von 15 Jahren bestimmt. Auf einen gesonderten Ansatz der Markenrechte wird wegen der Nähe dieser zu den Geschäfts- oder Firmenwerten verzichtet. Die abnutzbaren Sachanlagen werden zu den Anschaffungskoste abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen und erfolgen im Zugangsjahr zeitanteilig. Die Nutzungsdauern für Sachanlagen betragen drei bis zehn Jahre und orientieren sich an den amtlichen Abschreibungstabellen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 1.000,00 EUR (Vorjahr bis EUR 800,00; sogenannte geringwertige Anlagegüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Für Zugänge bis zum Geschäftsjahr 2019 wurde für diese Gegenstände ein Sammelposten gebildet, der über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben wird. Unter den Finanzanlagen sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Genossenschaftsanteile ausgewiesen. Sie sind mit den Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet Die Bewertung der Vorräte erfolgte gemäß § 255 HGB zu Einstandspreisen unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und dem Verbrauchsfolgeverfahren First-in First-out. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung nach § 253 Abs. 4 HGB wird berücksichtigt. Hierbei werden alle erkennbaren Risiken, die sich aus Gründen der Marktgängigkeit ergeben, durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Soweit auf die Warenlieferungen Anzahlungen geleistet wurden, werden sie mit dem Nennwert ausgewiesen. Soweit der Anschaffungswert der bestellten Waren zum Bilanzstichtag gesunken ist, erfolgt eine Bewertung mit dem niedrigeren Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Soweit keine Absicherung besteht, werden Einzelrisiken durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen notwendig ist. Sie tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Die Verbindlichkeiten sind jeweils mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. IV. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Aufgliederung der Abschreibungen gem. § 284 Abs. 3 HGB ist in dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel dargestellt.
Finanzanlagen Es bestehen folgende Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne von § 271 HGB:
* Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Lieblingsshop GmbH, so dass das Jahresergebnis übernommen wurde. Soweit dennoch ein Jahresergebnis ausgewiesen ist, handelt es sich um die gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich eines vororganschaftlichen Fehlbetrags. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Salden aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit diesen Unternehmen und den Umsatzsteuerverrechnungen, die mit den Gesellschaften bestehen, die zum umsatzsteuerlichen Organkreis gehören. Sonstige Rückstellungen Zu den sonstigen Rückstellungen werden nachstehende Erläuterungen gegeben:
Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 2.540.966,98 (Vorjahr EUR 3.396.468,60) haben EUR 1.322.696,01 (Vorjahr EUR 2.086.346,61) eine Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren und EUR 145.833,27 (Vorjahr EUR 700.000) eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren. Der Restbetrag von EUR 1.072.437,10 (Vorjahr EUR 610.121,99) ist innerhalb eines Jahres fällig. Mit einem Teilbetrag von EUR 925.000 (Vorjahr EUR 400.000,00) sind die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern zwischen einem und fünf Jahren, in Höhe von EUR 3.150.000,00 (Vorjahr EUR 0,00) nach mehr als fünf Jahren und mit EUR 803.256,82 (Vorjahr EUR 33.043,37) innerhalb eines Jahres fällig. Sämtliche weiteren Verpflichtungen sind - unverändert zum Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten solche aus Steuern in Höhe von EUR 225.541,81 (Vorjahr EUR 83.265,70) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 13.886,66 (Vorjahr EUR 22.344,11). V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 33.762,98 (/Vorjahr EUR 39.006,30) enthalten. Beteiligungsergebnis Die Erträge aufgrund von Gewinnabführungsverträgen betreffen - wie im Vorjahr - in voller Höhe verbundene Unternehmen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen - wie im Vorjahr - in voller Höhe verbundene Unternehmen. VI. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGB stellen sich wie folgt dar:
Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft hat keine außerbilanziellen Geschäfte abgeschlossen. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr: • Herr Martin Borucki, Mainz, Dipl. Kaufmann und • Herr Oliver Hiller, Wiesbaden, Dipl. Betriebswirt Auf die Angabe von Geschäftsführungsbezügen wird aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Arbeitnehmer Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren neben den beiden Geschäftsführern im Durchschnitt 73 Arbeitnehmer (Vorjahr: 60) beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Die Lieblingsshop GmbH ist verbundenes Unternehmen der Ernst Klett Aktiengesellschaft, Stuttgart. Die Gesellschaft wird in den Konzernschluss dieses Mutterunternehmens einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlich. Die Lieblingsshop GmbH ist nach den Größenmerkmalen des Handelsgesetzbuches im Sinne des § 293 selbst nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Wiesbaden, den 09.Februar 2024 Martin Borucki, Geschäftsführer Oliver Hiller, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkBei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurden Erleichterungen nach §327 HGB in Anspruch genommen. Dem ungekürzten Jahresabschluss hat der gesetzliche Abschlussprüfer nachfolgend abgedruckten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Lieblingsshop GmbH, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lieblingsshop GmbH, Wiesbaden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lieblingsshop GmbH, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 9. Februar 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Christian Fuchs, Wirtschaftsprüfer Ingo Reinelt, Wirtschaftsprüfer |
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