Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
LANDWEHR Wassertechnik GmbH
Schwarzer Weg 2A, 38170 Schöppenstedt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Germer seit 4.3.2024 | Geschäftsführer |
Torsten Kurtz seit 8.5.2020 | Prokura |
Kevin Schiffer seit 15.2.2018 | Prokura |
Andreas Walenczyk seit 30.7.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
1 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LANDWEHR Wassertechnik GmbHSchöppenstedtJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Wirtschaftliche RahmenbedingungenDie LANDWEHR Wassertechnik GmbH (LWT oder Gesellschaft) zählt zu den größten Fachfirmen im Bau von Schwimmbadwasseraufbereitungsanlagen im deutschen Markt. LWT bestätigt nachhaltig ihre Position im Anlagenbau für Medienversorgung und Wasseraufbereitungstechnik insbesondere im industriellen und kommunalen Segment sowie im Segment Tief- und Rohrleitungsbau. Unsere Kernkompetenzen umfassen insbesondere Wasseraufbereitung und Medienversorgung im Allgemeinen, Rohrleitungsbau, Wasserwerkstechnik und Brunnenwasser sowie als zertifizierter Schweißfachbetrieb den Stahlbau und Stahlkonstruktionen. LWT verfügt dabei über umfassende Ingenieurkompetenz zur Planung und Beratung und über Expertise in diversen Techniken der Filtrationsanlagen, in Dosier- und Steuerungssystemen, in zertifizierten Schweißverfahren für Stahl und Edelstahl sowie in umfangreichen Verfahren in der Kunststoffverarbeitung. Die Gesellschaft ist zertifizierter Fachbetrieb des DVGW auf den Gebieten Gas und Wasser und seit 2023 als Handwerksbetrieb Elektrotechnik eingetragen. Sowohl die Entwicklung der Weltwirtschaft als auch unser LWT-Umfeld und das Geschäftsjahr 2023 sind neben hoher Inflation und schleppender Konjunktur geprägt von den geopolitischen Risiken insbesondere durch andauernde Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. Weiterhin sind trotz vermeintlich überstandener Corona-Pandemie vielerorts die Krankenstände der Belegschaft auf hohem Niveau. Getrieben von Lieferengpässen und Knappheit an Energieträgern zeigte sich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in der Rezession. Die Inflation bewegt sich in Deutschland und Europa unverändert auf einem überhöhten Niveau. Nicht zuletzt können knappe Haushaltsmittel der Öffentlichen Hand und das in diesem Zusammenhang erfolgte Urteil des BVerfG zur fehlenden Verfassungsmäßigkeit zuvor eingeplanter Haushaltsmittel spürbare Auswirkungen auf die Investitionen auch unserer öffentlichen Auftraggeber und damit mittelbar auf unsere Beschäftigung haben. Die Gesellschaft richtet ihre Prozesse und Maßnahmen in ihren Geschäftsfeldern auf dieses Umfeld ein. Der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes Tief- und Rohrleitungsbau wird zielgerichtet fortgesetzt. Gleiches gilt im Kerngeschäft Badewassertechnik mit der Einschränkung, dass eine Vielzahl von Bauverzögerungen oder -verschiebungen eine rationale Planung deutlich erschwerte. Im Jahr 2023 hat sich die Anzahl als auch das Volumen abgeschlossener Großprojekte im Vorjahresvergleich deutlich verringert. Die Gesamtleistung des Segments blieb weitgehend konstant. Auf dem Gebiet der Badewassertechnik erkennen wir auch im abgelaufenen Geschäftsjahr eine hohe Nachfrage nach Bäderneubauten. Allerdings hat sich die Anzahl von öffentlichen Ausschreibungen, die wegen fehlender Mittel und der gestiegenen Beschaffungspreise aufgehoben werden, deutlich erhöht. Unverändert wird in den öffentlichen Medien im Zusammenhang mit dem vielerorts fehlenden Schwimmunterricht in den Schulen auf marode Schwimmbäder aufmerksam gemacht. LWT hat ihre Prozesse und Maßnahmen in ihren Geschäftsfeldern auf dieses Umfeld eingerichtet. Der weitere Ausbau des Geschäftsfeldes Tief- und Rohrleitungsbau (nachfolgend T-/RLB) an den Standorten Lüneburg, Springe und Schöningen wird zielgerichtet fortgesetzt. Gleiches gilt im Kerngeschäft Badewassertechnik mit der Einschränkung, dass eine Vielzahl von Bauverzögerungen oder -verschiebungen zu verzeichnen sind, die eine rationale Planung deutlich erschweren und auch bis ins Jahr 2024 hineinwirken. 2. Das Geschäftsjahr 2023 im ÜberblickLWT hat im Geschäftsjahr 2023 die positive wirtschaftliche Entwicklung fortsetzen können. Die Gesamtleistung erhöhte sich um € 0,9 Mio. auf € 18,9 Mio., obwohl sich die Umsatzerlöse abrechnungsbedingt um € 9,6 Mio. auf € 15,5 Mio. verringerten. Der Bestand an unfertigen Projekten erhöhte sich hingegen um € 3,4 Mio. auf € 10,4 Mio. (Vj. € 7,0 Mio.). Das Jahresergebnis vor Ertragsteuern liegt mit € 0,6 Mio. auf dem Vorjahresniveau. LWT entwickelt ihre Organisation und zugehörige betriebliche Prozesse wie auch die zielgerichtete Kommunikation mit den Geschäftspartnern ständig fort. Im Berichtsjahr waren neben den Rezertifizierungen Kabelleitungstiefbau Gütezeichen RAL-GZ 962/2 und der DIN EN 1090 (Stahlbau) auch die Voraussetzungen für die Eintragung als Handwerksbetrieb Elektrotechnik geschaffen worden. Unsere Kernkompetenzen auf dem Gebiet der Wasseraufbereitungs- bzw. Medienversorgungsanlagen von der technischen Konzeption bis zur Endmontage konnten so weiter ausgebaut werden. Durch das finanzielle Engagement der Gesellschafterin Avacon Wasser GmbH wird LWT nachhaltig unterstützt. Die Liquidität der Gesellschaft ist durch Eigenmittel und eine bereitgestellte Kontokorrent-Kreditlinie umfassend sichergestellt und eröffnet LWT umfassende Optionen, auch Großprojekte im Anlagenbau zu begleiten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat LWT wiederholt umfassende Investitionen u.a. in den Maschinen- und Fuhrpark mit Eigenmitteln finanziert. 3. Marktsituation und GeschäftsverlaufLWT weist neben der Kernkompetenz der Ingenieure, qualifizierten Fachkräfte und Montageteams auf eine langjährige Erfahrung als Fachbetrieb hin. Im Geschäftsjahr 2023 wurden die regionalen Geschäftsbeziehungen im Rohrleitungsbau innerhalb des Avacon-Konzerns gezielt weiterentwickelt. Im Bereich der Schwimmbadtechnik verzeichnen wir eine nachhaltige Nachfrage sowohl für Neubauten als auch für Bädersanierungen und -attraktivierungen. Unverändert stellt sich LWT dem Wettbewerb auch mit ihren Eigenprodukten, insbesondere der bewährten Filtrationstechnik (Saugfilter) mit dem Kunststoff-Unterdruckfiltersystem "Formula". Die Gesellschaft ist Ausbildungsbetrieb sowohl im gewerblichen als auch im kaufmännischen Bereich. Dies wird bei Bedarf ergänzt um die Integration von Jungingenieuren durch die Betreuung von Bachelorarbeiten und mögliche anschließende Eingliederung der Hochschulabsolventen. Weitere Maßnahmen sind die frühzeitige Rekrutierung geeigneter Fachkräfte unter Engpassbetrachtung, deren Eingliederung und Fortbildung/Spezialisierung auf den Geschäftsfeldern der LWT sowie die Bindung und Weiterentwicklung der eigenen Ressourcen. Die Geschäftsführung der LWT setzt damit Ihren Kurs fort, die gefestigte gute Marktposition weiter auszubauen. Im Mittelpunkt stehen dabei weiterhin Kundenzufriedenheit, Kompetenz und Termintreue. 4. Umsatz- und ErtragslageSowohl die Geschäftsentwicklung insgesamt als auch das wiederholt gute Betriebsergebnis ist Ausdruck der nachhaltigen Prozessoptimierung und qualitäts- und kundenorientierter Arbeit, die die Planansätze und Einschätzungen der Gesellschaft bestätigen und übertreffen. Der Auftragsbestand und die erfolgreiche Akquisitionstätigkeit stellen wiederholt und trotz der oben genannten schwierigen Rahmenbedingungen eine belastbare Ausgangsgröße für eine Fortsetzung der positiven Geschäftsentwicklung dar. Das Geschäft der Gesellschaft wird im Wesentlichen mit Hilfe finanzieller Leistungsindikatoren gesteuert. Diese umfassen vor allem die Größen Gesamtleistung und Jahresergebnis vor Ertragsteuern. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einer Gesamtleistung von € 18,9 Mio. und einem Jahresergebnis vor Ertragsteuern von T€ 550 ab. Die Prognosen des Vorjahres, die eine Gesamtleistung und ein Jahresergebnis vor Ertragsteuern auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 vorsahen, wurden im Hinblick auf die Gesamtleistung um rund 5 % übertroffen und im Hinblick auf das Jahresergebnis vor Ertragsteuern erreicht. 5. Investitionen und FinanzierungIm Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft Investitionen in Höhe von € 0,8 Mio. getätigt (Vorjahr € 1,1 Mio.). Investitionen erfolgten vornehmlich in die Erneuerung und Beschaffung von Fahrzeugen, Werkzeugen und Maschinen bzw. in die IT-Ausstattung. Die Finanzierung erfolgte im Rahmen der Innenfinanzierung. 6. Chancen- und RisikoberichterstattungRisiken wurden insbesondere aufgrund folgender Sachverhalte identifiziert:
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten und Gewährleistungen wurden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Abwicklung bzw. Beendigung teilweise gerichtlich anhängiger Verfahren angemessen bewertet. Die Gesellschaft verfügt über geeignete Aufzeichnungen und Instrumente der Personaleinsatz- und Kapazitätsplanung sowie des Projektmanagements, um die Überwachung und Steuerung einzelner Projekte hinsichtlich der inhaltlichen Leistungserbringung und des Erreichens wirtschaftlicher Zielsetzungen sicherzustellen und frühzeitig auf Risiken reagieren zu können. Das Unternehmen berichtet der Gesellschafterin unter anderem in Form von Quartalsberichten und monatlichen Controlling-Reports sowie im Rahmen einer allgemeinen Richtlinie für Risikomanagement in regelmäßigen Zeiträumen. Es sind keine wesentlichen Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Die Gesellschaft sieht weiterhin Chancen in Ihren Geschäftsfeldern, sofern die positive Preisentwicklung im Verhältnis zu moderaten Projektrisiken weiter anhält. Gegenläufig steigen die Risiken auf unseren Beschaffungsmärkten, darunter neben signifikanten Preisrisiken auch grundsätzlich die Verfügbarkeit von Ressourcen, die zur Realisierung unserer Projekte erforderlich sind. 7. Forschung und EntwicklungAktivitäten der Forschung und Entwicklung werden im Rahmen der täglichen Arbeitsorganisation in unseren Werkstätten und in der Montage umgesetzt. LWT ist gemäß TÜV als Fachbetrieb nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) qualifiziert und somit in der Lage, den Behälterbau sowie die durchzuführenden Industriereparaturen mit der entsprechenden Fachkompetenz auszubauen. Die vorhandenen Qualifizierungen, darunter die Herstellerqualifikation nach DIN für Stahlbau und die Abnahme von Schweißerfachprüfungen im Metall- und Kunststoffbau, wurden im Jahr 2023 weiter ausgebaut und bei Bedarf in entsprechenden Prüfungen unterlegt. Im Berichtsjahr hat LWT die Kompetenzen eines Elektrofachbetriebs (IHK) erworben und eine entsprechende Zulassung erwirkt. 8. Ausblick 2024Auf Grundlage der Entwicklung des operativen Geschäfts der LWT im Geschäftsjahr 2023, den belastbaren Prognosen für den vorhandenen Auftragsbestand und der zufriedenstellenden Beschäftigungslage verbunden mit zu verzeichnenden Auftragseingängen auf unseren Kompetenzfeldern Schwimmbadtechnik und Rohrleitungsbau erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 ein erneut positives Ergebnis. Trotz zeitlichen Unsicherheiten bei einzelnen Projektverläufen rechnen wir mit einer Gesamtleistung und einem Jahresergebnis vor Ertragsteuern auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023. Im Rahmen der Kapazitätsplanung wird die Fragestellung "make or buy" nachhaltig unter der kritischen Analyse wirtschaftlicher Aspekte weiter optimiert. LWT wird gezielt im Jahr 2024 die Erschließung weiterer Märkte im näheren Umfeld des Avacon-Konzerns und darüber hinaus weiterverfolgen. Dazu zählen u.a. Aktivitäten für Kombihausanschlüsse und anderer Elektrodienstleistungen. Zur Erschließung weiterer Märkte im Drittkundengeschäft wird LWT weitere Mittel für Investitionen und die Rekrutierung geeigneter Fachkräfte bzw. die Fortbildung bereitstellen. Die Erreichung unternehmerischer Zielsetzungen setzt neben der Fachkompetenz eine hohe Motivation und Einsatzbereitschaft der Belegschaft voraus. Um dies nachhaltig zu gewährleisten, wird neben einer angemessenen Leistungsvergütung insbesondere die Optimierung interner Informations- und Kommunikationswege sowie die Fortbildung unserer Mitarbeiter intensiv gefördert.
Schöppenstedt, 15. Februar 2024 LANDWEHR Wassertechnik GmbH Andreas Walenczyk Florian Germer Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023A. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
B. Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die LANDWEHR Wassertechnik GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs wurden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir "davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung in den Anhang aufgenommen. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB) sowie die Angaben zur Mitzugehörigkeit (§ 265 Abs. 3 HGB) zu anderen Posten der Bilanz ebenfalls im Anhang gemacht. Der Jahresabschluss ist vor Ergebnisverwendung aufgestellt worden. C. Angaben zu Bilanzierung und BewertungBei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt worden: Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern linear pro rata temporis. Die Nutzungsdauern für wesentliche Anlagen werden nachfolgend dargestellt: Immaterielle Vermögensgegenstände 3 Jahre Sachanlagen
Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet. Im Bereich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurde ein Festwert gebildet. Dies betrifft Büromaterial und Schrauben. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt worden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, bewertet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zum Erfüllungsbetrag unter Verwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Die Abzinsung erfolgt pauschal (auf Basis der von der Deutschen Bundesbank zum 31.12.2023 veröffentlichten Zinssätze) für den durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB). Der Unterschiedsbetrag zwischen der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,83 %) und der Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen sieben Jahren (1,6 %) beträgt T€ 2 (Vorjahr T€ 13). Bei der Ermittlung wird eine Anwartschaftsdynamik von 2,95 % unterstellt. Die Rentendynamik wird mit 2,20 % angesetzt. Zugrunde gelegt werden die Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht. Die übrige n Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind ausreichend bemessen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellung für Garantieverpflichtungen wird unverändert in Höhe von 0,3 % des gewährleistungsbehafteten Umsatzes dotiert. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Einnahmen aus der Zeit nach dem Abschlussstichtag, die Erträge für Folgejahre darstellen, bewertet. Geschäftsvorfälle in fremden Währungen werden im Laufe des Geschäftsjahres mit aktuellen Kursen umgerechnet. Am Geschäftsjahresende werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. D. Erläuterungen zur Bilanz1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 6) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 74 (Vorjahr: T€ 113) enthalten. 3. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen von T€ 320 entfallen fast ausschließlich auf die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 1.291 (Vorjahr: T€ 1.357) beinhalten insbesondere Aufwendungen für Personalkosten von T€ 656 (Vorjahr: T€ 910), ausstehende Rechnungen von T€ 521 (Vorjahr: T€ 313) sowie Prozesskosten und Gewährleistungsrisiken von T€ 80 (Vorjahr: T€ 108). 4. Verbindlichkeiten Die erhaltenen Anzahlungen beinhalten die Geldeingänge auf die nach dem Baufortschritt eingeforderten Abschlagszahlungen für unfertige Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung1. Umsatzerlöse Umsatzerlöse wurden in Höhe von T€ 15.323 (im Vorjahr T€ 24.655) im Inland und in Höhe von T€ 191 (im Vorjahr T€ 458) im europäischen Ausland getätigt. 2. Sonstige betriebliche Erträge In diesem Posten sind periodenfremde Erträge aus Versicherungsentschädigungen (T€ 10; im Vorjahr T€ 28) und Erlöse aus dem Verkauf von Sachanlagen (T€ 1; im Vorjahr T€ 1) enthalten. Erträge aus der Währungsumrechnung fielen wie im Vorjahr nicht an. 3. Person alaufwand Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 6 (im Vorjahr T€ 6). 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Forderungsbewertung in Höhe von T€ 40 (im Vorjahr T€ 40) enthalten. Des Weiteren fallen unter diesen Posten insbesondere Reisekosten von T€ 528 (im Vorjahr T€ 566), Fuhrparkkosten von T€ 460 (im Vorjahr T€ 423), Aufwendungen für Kraft- und Betriebsstoffe von T€ 176 (im Vorjahr T€ 184), Mieten von T€ 175 (im Vorjahr T€ 103), Reparatur- und Instandhaltungskosten von T€ 133 (im Vorjahr T€ 115), Aufwendungen für Werkzeuge und Kleingeräte von T€ 112 (im Vorjahr T€ 123) sowie die Aufwendungen für das Honorar des Abschlussprüfers (Abschlussprüfungsleistungen) von T€ 12. 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Ausweis beinhaltet Zinsaufwendungen an die Gesellschafterin in Höhe von T€ 43 (im Vorjahr T€ 11) und Aufwendungen aus Aufzinsungen von Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 3 (im Vorjahr T€ 8). F. Sonstige AngabenGesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen mit folgenden geschätzten Belastungen:
Wesentliche Verpflichtungen aus dem Bestellobligo liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Geschäftsführung Als Geschäftsführer sind bestellt:
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Gemäß § 286 Abs. 4 HGB erfolgt keine Angabe. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entfallen vollständig auf die Pensionsanwartschaft eines früheren Geschäftsführers. Mutterunternehmen/ Konzernabschluss Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis einbezogener Unternehmen aufstellt, ist die E.ON SE, Essen. Der Konzernabschluss der E.ON SE wird beim Unternehmensregister eingereicht. Die LANDWEHR Wassertechnik GmbH wird nicht in den Konzernabschluss der E.ON SE einbezogen. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis vollständig auszuschütten. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ereignet.
Schöppenstedt, 15. Februar 2024 LANDWEHR Wassertechnik GmbH Andreas Walenczyk Florian Germer Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der LANDWEHR Wassertechnik GmbH für das Geschäftsjahr 2023 Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Tätigkeitsbereiche nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 Erläuterungen zu den Tätigkeitsabschlüssen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023GrundlagenMit den Festlegungsbeschlüssen der Beschlusskammer 8 (Az. BK8-19/00002-A) und der Beschlusskammer 9 (BK9-19/613-1) zu Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern" vom 25. November 2019 hat sich die Prüfungspflicht für Unternehmen, die eine energiespezifische Dienstleistung gegenüber einem verbundenen, vertikal integrierten Netzbetreiber direkt oder indirekt erbringen, erweitert. Sofern ein verpflichtetes Unternehmen (mit Ausnahme von rechtlich selbstständigen Netzbetreibern) energiespezifische Dienstleistungen auch an einen mit diesem Unternehmen verbundenen, vertikal integrierten Netzbetreiber direkt oder indirekt erbringt, welcher nicht durch diese Festlegung verpflichtet ist, oder gegenüber diesem auch eine Verpachtungstätigkeit nach § 6b Abs. 3 S. 2 EnWG ausübt, gilt die Prüfungspflicht nach Tenorziffer 2, die Zuordnung von energiespezifischen Dienstleistungen nach Tenorziffer 3 sowie die Erweiterung des Prüfungsauftrages nach Tenorziffer 4 nur für energiespezifische Dienstleistungen bzw. Verpachtung gegenüber verbundenen, vertikal integrierten Netzbetreibern, welche durch diese Festlegung verpflichtet werden. Nach den Festlegungen der BNetzA sind energiespezifische Dienstleistungen, die ein nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG verpflichtetes Unternehmen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung bzw. Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 EnWG eines verbundenen, vertikal integrierten Unternehmens erbringt, demzufolge auch beim Erbringer diesem Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Die Kernkompetenzen der LANDWEHR Wassertechnik GmbH (LWT) umfassen insbesondere den Bau von Schwimmbadwasseraufbereitungsanlagen. Neben den Tätigkeiten im Anlagenbau für Medienversorgung und Wasseraufbereitungstechnik insbesondere im industriellen und kommunalen Segment hat die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2021 ihr Geschäftsfeld Tief- und Rohrleitungsbau weiter ausgebaut. In dem Zusammenhang hat die LWT im Geschäftsjahr 2021 erstmalig energiespezifische Dienstleistungen gegenüber dem Netzbetreiber Avacon Netz GmbH, Helmstedt, erbracht und vor diesem Hintergrund erstmalig Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung aufgestellt. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der LWT zum 31. Dezember 2023. Die Gesellschaft hat geeignete Zuordnungsregeln bzw. Schlüsselungen für die Tätigkeitsabschlüsse festgeschrieben. Erläuterungen zur BilanzAusgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Die Vorräte umfassen am Bilanzstichtag direkt zugeordnete unfertige Leistungen, die sich in entsprechender Höhe in der Bestandsveränderung widerspiegeln. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind entsprechend dem Umsatzanteil den Tätigkeiten zugeordnet. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr enthalten:
Die Guthaben bei Kreditinstituten werden den Tätigkeiten außerhalb der Elektrizitäts- und Gasverteilung zugeordnet, da sich aus der Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung am Bilanzstichtag Finanzierungsunterdeckungen ergeben. Das gezeichnete Kapitalunddie Kapitalrücklage können keiner Tätigkeit direkt zugeordnet werden. Diese Bilanzposten wurden im Vorjahr durch den verursachungsgerechten Schlüssel Gesamtleistung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. In der Größenordnung des Vorjahres ist den Tätigkeiten mangels Sachbezugs im Berichtsjahr ein anteiliges gezeichnetes Kapital zugeordnet worden (Elektrizitätsverteilung T€ 10, Gasverteilung T€ 30). Die Rückstellungenwerden weitestgehend direkt zugeordnet. Eine Schlüsselung auf die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung ist unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten unterblieben. Die Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten spiegelt sich die Finanzierungsunterdeckung am Bilanzstichtag in den Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung wider. Sonstige finanzielle VerpflichtungenEs bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen für die Tätigkeiten Elektrizitäts- und Gasverteilung. Erläuterungen der Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse werden den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verteilung nach sachgerechten Schlüsselungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet. Der Materialaufwand, der Personalaufwand, der sonstige betriebliche Aufwand sowie die Ertragsteuern sind durch den verursachungsgerechten Schlüssel Gesamtleistung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet.
Schöppenstedt, 15. Februar 2024 LANDWEHR Wassertechnik GmbH Andreas Walenczyk Florian Germer Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023 Tätigkeiten ElektrizitätsverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Tätigkeit Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023 Tätigkeiten GasverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 Tätigkeit Gasverteilung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LANDWEHR Wassertechnik GmbH, Schöppenstedt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurtei le Wir haben den Jahresabschluss der LANDWEHR Wassertechnik GmbH, Schöppenstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LANDWEHR Wassertechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. G rundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter f ür den Jahres abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres abschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hannover, den 2. April 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Moritz Meyer, Wirtschaftsprüfer ppa. Jörg Gropengießer, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 22. Mai 2024 festgestellt. |
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