WEP Wagner Engineerring & Production GmbHLiquidiert

63579 Freigericht, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 12934
Eingetragen
31.7.2000
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und Service von Anlagen der Vakummverfahrenstechnik, Erstellung von Internetapplikationen und Prozeßautomatisierung zur Steuerung von Industrieanlagen, ferner die Beratung anderer Unternehmen und Institutionen auf diesen Gebieten.

Historie

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Management

NameRolle
Erich Rudolf Wagner
seit 18.10.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

WEP Wagner Engineering & Production GmbH

Freigericht

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 199.141,93 172.502,26
I. Sachanlagen 1.041,00 1.384,00
II. Finanzanlagen 198.100,93 171.118,26
B. Umlaufvermögen 13.675,11 52.641,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.824,75 1.726,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.850,36 50.914,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 212.817,04 225.143,41

Passiva

   
  31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 130.643,78 115.722,67
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 90.722,67 93.067,69
III. Jahresüberschuss 14.921,11 -2.345,02
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 80.000,00 99.846,00
C. Rückstellungen 1.000,00 1.500,00
D. Verbindlichkeiten 1.173,26 8.074,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 212.817,04 225.143,41

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der WEP Wagner Engineering & zum 31.12.2006 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Erich Wagner.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Freigericht, den 15..07.2008

Geschäftsführer

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