E & E Automobile GmbHLiquidiert

Alexander-Moksel-Straße 1, 86807 Buchloe, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 8001
Eingetragen
22.11.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Der Betrieb einer Kfz-Werkstatt, Handel mit Fahrzeugen aller Art und Kfz-Zubehörteilen.

Historie

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Management

NameRolle
Engin Yolyaran
seit 27.1.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

E+E Automobile GmbH

Buchloe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 4.499,00 6.315,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4.498,00 6.314,00
B. Umlaufvermögen 51.071,11 22.594,46
I. Vorräte 13.140,00 12.520,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.987,66 9.309,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.943,45 765,41
C. Rechnungsabgrenzungsposten 209,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 55.779,11 28.909,46

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.187,23 22.095,82
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 20.450,18 -265,25
III. Jahresfehlbetrag 3.362,59 3.169,43
B. Rückstellungen 18.546,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 36.045,88 5.813,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 55.779,11 28.909,46

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma E+E Automobile GmbH ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluß wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 (8) 1 HGB). Die Vorjahreszahlen waren entsprechend Art. 67 (8) 2 EGHGB nicht anzupassen. Es ergab sich aufgrund des Übergangs zum 01.01.2010 auf die Rechnungslegungsvorschriften des BilMoG kein außerordentliches Ergebnis.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.



II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss derE+E Automobile GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgten die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.12.2010 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen wurden für Nachzahlungen für die Jahre 2007 bis 2009 gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.


Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.


Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.


Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
§ 264 (2) S. 2 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine besonderen Umstände im Geschäftsjahr vorlagen.


Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen
§ 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB

Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.


Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.



III. Erläuterungen zur Bilanz


Anlagevermögen:

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB

Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen.


Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB

Angaben hierzu entfallen, da das gezeichnete Kapital auf Euro lautet.


Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.


Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.


An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse
§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 (3) GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter sind zum Bilanzstichtag erhaltene Gesellschafter-Darlehen in Höhe von EUR 14.526,22 passiviert.


Haftungsverhältnisse:
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.



IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
§ 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen.


Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.


Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
§ 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.



V. Sonstige Angaben:


Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Als alleiniger Gesellschafter ist Herr Engin Yolyaran zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft bestellt.


Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen


Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.



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