Ausbau
Herzig GmbH
Bad
Langensalza
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.172,50 |
18.728,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
15.172,00 |
18.728,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.890,63 |
56.740,42 |
| I.
Vorräte |
1.051,03 |
3.814,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.095,91 |
13.037,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.743,69 |
39.889,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
178,36 |
178,36 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.988,98 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
62.230,47 |
75.647,28 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
31.527,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.150,00 |
51.150,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
17.728,61 |
13.003,61 |
| III.
Verlustvortrag |
32.625,86 |
-14.208,30 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
40.241,73 |
46.834,16 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.988,98 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
44.898,74 |
36.883,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.977,31 |
7.236,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.977,31 |
7.236,24 |
| D.
Passive latente Steuern |
8.354,42 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
62.230,47 |
75.647,28 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Ausbau Herzig GmbH wird auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
i.d.F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Eine Anpassung der Vorjahreswerte wurde nicht
vorgenommen; die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen
ist eingeschränkt. Eine Anpassung an die
Bilanzgliederung nach § 266 HGB ist jedoch erfolgt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Es wurde von dem Fortführungswahlrecht
gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB Gebrauch
gemacht.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt
(strenges Niederstwertprinzip).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch
eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
anzusetzen ist. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
a.) Bilanz
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte ist
aus der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen
(Anlage VII).
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestanden zum Jahresende nicht.
Das Stammkapital in Höhe von EUR 51.150,00 ist
voll eingezahlt.
Rückstellungen für latente Steuern wurden
gemäß § 249 Abs. 1 S.1 HGB i.V.m. §
274 HGB für die Abweichungen zwischen den handels- und
steuerrechtlichen Wertansätzen für die
Archivierungs- und Gewährleistungsrückstellungen
sowie für die Pensionsrückstellung gebildet.
Die Rückstellungen für
Gewährleistungen in Höhe von EUR 177,39 und
Rückstellungen für die Aufbewahrungspflicht in
Höhe von EUR 690,00 wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Aufgrund der
gemäß BilMoG geänderten Bewertung der
Pensionsverpflichtungen (versicherungsmathematisches
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit
Credit-Methode); der Restlaufzeit der Rückstellungen
entsprechender Marktzins, welcher von der Deutschen
Bundesbank bekanntgemacht wurde; geschätzte
Rentensteigerungen von 1,6 % und Sterbetafeln nach Prof.
Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G") ergibt sich zum 1.
Januar 2010 ein Steigerungsbetrag in Höhe von EUR
23.627,00. Zum 31. Dezember 2011 betragen die
Rückstellungen für Pensionen insgesamt EUR
93.329,00. Die im Vorjahr unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen und mit den
Aktivwert bewerteten
Rückdeckungsversicherungsansprüche (EUR
50.932,65) wurden gemäß BilMoG mit den
Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Der Betrag der Unterdeckung (zur Anpassung per
01.01.2010) zum 31.12.2011 für die
Pensionsrückstellung beläuft sich auf EUR
14.176,20. Er ergibt sich aus der Differenz des
erforderlichen Zuführungsbetrages (EUR 23.627,00) und
der tatsächlich vorgenommenen Zuführung (jeweils
1/5 EUR 4.725,40 in 2010 und 2011).
Der aus dem Geschäftsjahr 2010 stammende
Jahresfehlbetrag wird vorgetragen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus der Bilanz und aus dem folgenden
Verbindlichkeitenspiegel.
Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden in Höhe
von EUR 25,11 gezahlt.
Latente Steuern wurden in Höhe von 8.354,42
€ gebildet.
davon für: RS
Aufbewahrungspflicht 166,22 €
RS
Gewährleistung
6,49 €
RS Pensionszusagen 8.181,71 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr bestehen per
31.12.2011 nicht.
Bei dem nichtgedeckten Fehlbetrag handelt es sich um
eine bilanzielle Überschuldung, welche durch die
vorhandenen stillen Reserven ausgeglichen wird. Eine
Insolvenzantragpflicht besteht insoweit nicht.
b.) Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf EUR ./.
40.241,73.
IV. Sonstige Angaben
Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 waren in der
Gesellschaft 4 Arbeitnehmer beschäftigt.
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Dieter Herzig bestellt.
Der Geschäftsführer ist vom Verbot der
Selbstkontrahierung gemäß § 181 BGB befreit
Angaben über die Gesamtbezüge des
Geschäftsführers unterbleiben gemäß
§ 288 HGB.
V. Unterschrift
Erfurt, 05. Dezember 2012
Geschäftsführer
Dieter Herzig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2012 festgestellt.
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