VIARDI
Interactive GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.921,00 |
13.068,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.240,00 |
1.500,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.681,00 |
11.568,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
21.319,95 |
1.948,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.627,76 |
939,75 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.692,19 |
1.008,51 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
75.869,86 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.110,81 |
15.016,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
204,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
24.795,08 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
76.074,78 |
24.795,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
75.869,86 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.140,00 |
440,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
110.970,81 |
14.276,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.757,54 |
14.276,28 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
95,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.110,81 |
15.016,26 |
Anhang
zum 31. Dezember 2010
Allgemein
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie unter Berücksichtigung der speziellen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt.
Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen
Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang
bereits für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.
Januar 2010 anzuwenden.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die Wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
könne, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
AKTIVSEITE
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige
Abschreibung, soweit es sich um abnutzbare
Vermögensgegenstände handelt, bewertet. Die
planmäßige Abschreibung wurde linear
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zur
einen höheren Jahresabschreibung führt.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter aus dem Jahr 2009 gem. § 6 Abs.
2a EStG wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser
Sammelposten wurde mit einem Fünftel gewinnmindernd
aufgelöst.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
PASSIVSEITE
Rückstellungen für alle erkennbaren
ungewissen Verbindlichkeiten, unterlassene Instandhaltung
und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind
gebildet worden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Aufschlüsselung der einzelnen Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnungspositionen befindet sich als
Kontennachweis im Anschluss an die Gewinn- und
Verlustrechnung.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2012 festgestellt.
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