Fleck & Schleipen GmbH
Im Reinfeld 10, 52428 Jülich, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingrid Betz seit 22.11.2002 | Geschäftsführer |
Bernd Schleipen seit 22.11.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fleck & Schleipen GmbHKirchbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 20101. Allgemeine Angaben 1. Gesellschaftskapital: 51.000,00 DM Stammkapital 3. Geschäftsführer: Herr Heinz Schleipen, Kaufmann Jülich-Kirchberg (verstorben 06.11.2010) Frau Ingrid Betz, Kauffrau Jülich-Kirchberg Herr Bernd Schleipen, Kaufmann Jülich-Kirchberg Herr Heinz Schleipen ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Frau Ingrid Betz und Herr Bernd Schleipen sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB in der Fassung des BilMoG (§§ 238 ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. 2. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. 3. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. 4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Bei Zugängen von beweglichen Anlagegegenständen wird grundsätzlich die zeitanteilige Abschreibung (pro rata temporis) verrechnet. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wird, wenn deren Anschaffungskosten oder Herstellungskosten netto mehr als 150,00 € bis 410,00 € betragen, eine Sofortabschreibung vorgenommen. Ein aus Vorjahren vorhandener steuerlicher Sammelposten wird fortgeführt. 5. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 150,00 € Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. 6. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzip angesetzt. 7. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. 8. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. 9. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Aufgliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind dem Anlagespiegel zu entnehmen. 2. Die Restlaufzeit der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände ergibt sich aus der Bilanz. 3. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen. 4. Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus der Bilanz. 5. Die Vorschriften des BilMoG wurden erstmals für das Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 angewendet. Es sind keine Ansatz- und Bewertungspositionen vorhanden, die zu einer zwingenden Aufstellung einer abweichenden Steuerbilanz führen. Es liegt eine sogenannte "Einheitsbilanz" vor. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Die Gewinn- und Verlustrechung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 5. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen: Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum Abschlußstichtag nicht. 2. Ergebnisverwendungsvorschlag: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 756,68 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Jülich, den 31. Mai 2011 für die Geschäftsführung Ingrid Betz Bernd Schleipen sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.06.2011 festgestellt. |
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