Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 200049
Vorher
Fehn Management GmbH
Eingetragen
7.6.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenGüterbeförderung in der Hochsee- und KüstenschifffahrtBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Schiffahrtsgeschäfte aller Art und die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschaften in Kommanditgesellschaften

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Bergmann
seit 5.8.2024
Geschäftsführer
Matthias Hesse
seit 28.8.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Elbe-Ems Holding GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fehn Management GmbH

Leer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 250,00 250,00
I. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 33.602,16 34.010,75
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.418,82 34.010,75
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.183,34 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 33.852,16 34.260,75

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.288,94 27.920,85
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.920,85 1.486,78
III. Jahresüberschuss 1.368,09 1.434,07
B. Rückstellungen 1.251,71 1.332,04
C. Verbindlichkeiten 3.311,51 5.007,86
Bilanzsumme, Summe Passiva 33.852,16 34.260,75

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Fehn Management GmbH, Leer, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt.

Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S.4 HGB abgesehen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen enthalten sind Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 8.070,82. Die Forderungen enthalten weiterhin Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 24.300,00.

Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten

Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.

Sonstige Angaben

Komplementärstellung

Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Fehn Bereederungs GmbH & Co. KG.

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 4. Oktober 2011 festgestellt.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgt die Geschäftsführung durch den Geschäftsführer:

Herrn Manfred Müller, Leer.

Leer, den 26. September 2011

gez.
Manfred Müller
Geschäftsführer


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