KA/TE Events & Media UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schwendy seit 21.2.2012 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gemino Multimedia GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Erläuterungen 1. Gliederung Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251 und §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, der §§ 268 bis 274 a und §§ 275 bis 278 HGB erstellt. Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind im Jahresabschluss nicht enthalten. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND GEWINN - UND VERLUSTRECHNUNG 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um steuerlich zulässige Abschreibungen, bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden in der Regel planmäßig linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind im Jahresabschluss nicht enthalten. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von T€ 8 (im Vorjahr T€ 34). Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen. 3. Kassenbestände, Bankguthaben Kassenbestand und Bankguthaben werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. 4. Stammkapital Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Es ist in voller Höhe einbezahlt. 5. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen gem. § 6 Absatz 1 Nr. 3a EStG wurden nicht im wesentlichen Umfang vorgenommen. Von der Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit. 6. Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um sonstige Verbindlichkeiten. Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine wesentlichen Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten (Verbindlichkeitenspie-gel) sowie Vermerke über Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten nach § 285 Nr. 2 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich (§ 288 HGB). C. ERGÄNZENDE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Gewährleistungsverträgen. Eine Haftungsübernahme für fremde Verbindlichkeiten wurde nicht eingegangen, Sicherheiten dafür nicht verpfändet. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB befreit. 3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2010 beschäftigte die Gesellschaft 2 Mitarbeiter (zwei Geschäftsführer). 4. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen mit 20% oder mehr beteiligt.
Organmitglieder waren während des Geschäftsjahres neben der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführer Herr Christian Schwendy und Herr Stephan Bettzieche. Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane nach § 285 Nr. 9 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit. 6. Sonstige Pflichtangaben Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge haben das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst. München, 27. Juni 2012 _______________________ (Christian Schwendy) _______________________ (Stephan Bettzieche)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.06.2012 |
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