REGIONALE
2016 - Agentur GmbH
Velen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
161,00 |
160,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
159,00 |
158,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
158.570,03 |
188.572,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.905,28 |
16.181,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
153.664,75 |
172.390,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
158.731,03 |
188.732,05 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
31.250,00 |
31.250,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
31.250,00 |
31.250,00 |
| B.
Rückstellungen |
26.250,00 |
32.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.231,03 |
125.232,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
158.731,03 |
188.732,05 |
Anhang
I.
Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der
Aufstellung des Jahresabschlusses
Bei der REGIONALE 2016 - Agentur GmbH, Velen
(Amtsgericht Coesfeld, HRB-Nr. 12175) - im Folgenden kurz
"Gesellschaft" genannt - handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da
keines der dort aufgeführten Größenmerkmale
überschritten wird. Gemäß § 23 Nr. 1
des Gesellschaftsvertrages sind Jahresabschluss und
Lagebericht der Gesellschaft in entsprechender Anwendung
der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und
gemäß § 317 HGB zu prüfen. Die
Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten
Vorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
Art. 75 EGHGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB,
ergänzt durch Regelungen des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist von der Körperschaftsteuer
und von der entsprechenden Gewerbesteuer befreit. Latente
Steuern sind daher nicht abzugrenzen.
Die Vorschriften des HGB nach BilRUG sind
vollständig angewendet. Änderung auf die
Bilanzierung ergeben sich hiebei nicht.
2. Gliederung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
Die gemäß § 42 GmbHG vorgesehenen
Angaben sind im Anhang enthalten.
II. Angewendete Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der
Gesellschaft wurde entsprechend den handelsrechtlichen
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres
wurden beibehalten.
Aus der geplanten Liquidation zum Ende des
Geschäftsjahres 2017 ergeben sich zum aktuellen
Bilanzstichtag keine Auswirkungen auf die Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden.
1. Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
gemäß § 255 HGB, vermindert um
Investitionszuschüsse des Landes NRW und der
Gesellschafter angesetzt. Die Investitionszuschüsse
umfassen die gesamten Anschaffungskosten. Dementsprechend
werden die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Erinnerungswert von je
€ 1,00 ausgewiesen. Abschreibungen wurden nicht
vorgenommen. Die Brutto-Anschaffungskosten betragen zum
Bilanzstichtag € 198.377,71 und die
Investitionszuschüsse € 198.216,71.
2. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
3. Passivseite
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, Risiken und
Verluste gebildet. Sie sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem
Erfüllungsbetrag bzw. sofern der Tageswert über
den Anschaffungskosten lag, mit diesem angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
1. Anlagevermögen
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
3. Umlaufvermögen
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Eigenkapital
Die Gesellschaft hat lt. Gesellschaftsvertrag ein
gezeichnetes Kapital in Höhe von € 31.250,00.
4. Rückstellungen
Die ausgewiesenen
sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (T€
15), Kosten für die Erstellung des
Geschäftsberichtes 2016 (T€ 5), Kosten
für die Aufbewahrung (T€ 1) sowie
Rückstellungen für Abschluss- und
Prüfungskosten (T€ 5).
5. Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung und Fälligkeiten der
Verbindlichkeiten sind dem folgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
|
|
|
bis
|
1 - 5
|
über
|
Gesamt
|
|
Gesamt
|
|
1 Jahr
|
Jahre
|
5 Jahre
|
31.12.2016
|
|
31.12.2015
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
|
|
|
|
|
|
|
Gesellschaftern
|
29
|
0
|
0
|
29
|
|
85
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
73
|
0
|
0
|
73
|
|
41
|
|
102
|
0
|
0
|
102
|
|
126
|
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betreffen ausschließlich abgegrenzte
Aufwandszuschüsse der Gesellschafter. Die
Zuschüsse wurden zur Abdeckung der laufenden
Aufwendungen der Gesellschaft gewährt. Zuschüsse,
die nach der Schlussabrechnung der REGIONALE 2016 noch
bestehen, sind an die Gesellschafter entsprechend
zurückzuzahlen. Die abgegrenzten Zuschüsse haben
daher Vorauszahlungscharakter.
Haftungsverhältnisse
Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus
Mietverträgen für Büroräume und ein
Lager, die sich auf eine vereinbarte monatliche Miete in
Höhe von € 1.870,68 zzgl. Nebenkosten von
€ 467,67 belaufen. Das Mietverhältnis ist am
dritten Werktag eines jeden Kalendervierteljahres zum
Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres
kündbar.
Darüber hinaus besteht seit 2014 ein
Pkw-Leasingvertrag mit einer monatlichen Belastung in
Höhe von € 539,68. Der Vertrag endet am
28.11.2017.
IV. Sonstige Angaben
1. Mitarbeiter im Durchschnitt des
Geschäftsjahres
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unter- nehmen
beschäftigt:
|
2016
|
|
2015
|
Geschäftsführerin
|
1
|
|
1
|
Angestellte
|
11
|
|
12
|
Aushilfen
|
4
|
|
3
|
|
16
|
|
16
|
2. Organe der Gesellschaft
Mitglieder des Aufsichtsrates
Mitglieder des
Aufsichtsrates der Gesellschaft waren:
Dr. Kai Zwicker, Landrat, Kreis Borken
Hubert Grothues, Kreisbaudirektor, Kreis Borken
Dr. Christian Schulze Pellengahr, Landrat, Kreis
Coesfeld
Dr. Josef Gochermann, Kreistagsabgeordneter,
Dülmen
Mechthild Schulze Hessing, Bürgermeisterin,
Stadt Borken
Dr. Christoph Holtwisch, Bürgermeister, Stadt
Vreden
Heinz Öhmann, Bürgermeister, Stadt Coesfeld
Wilhelm Sendermann, Bürgermeister, Stadt Olfen
Gerd Abelt, Bauamtsleiter, Gemeinde Schermbeck
Holger Lohse, Stadtbaurat, Stadt Dorsten
Mario Löhr, Bürgermeister, Stadt Selm
Karl Jasper, Regierungsbaurat, Düsseldorf, NRW
Dr. Raoul Wild, Vorstand Sparkasse
Westmünsterland, Dülmen
3. Angaben über die Bezüge der
Unternehmensorgane
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine
Bezüge.
Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von
der Gesellschaft erhält, wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe der
Bezüge verzichtet.
Velen, den 8. September 2017
gez. Uta Schneider
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2017 festgestellt.
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