REGIONALE 2016 - Agentur GmbHLiquidiert

Rekumer Straße 32, 45721 Haltern am See, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12175
Eingetragen
30.11.2009
Branche
Architekturbüros für Orts-, Regional- und LandesplanungBeteiligungsgesellschaftenErschließung von unbebauten Grundstücken
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die mit öffentlichen und privaten Akteuren gemeinsame Entwicklung und Umsetzung des regionalen Strukturprogramms "ZukunftsLAND, DIE REGIONALE IM MÜNSTERLAND", das mit Projekten, Ereignissen und Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Schärfung des regionalen Profils beiträgt.

Historie

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Management

NameRolle
Uta Schneider
seit 25.1.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

REGIONALE 2016 - Agentur GmbH

Velen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 161,00 160,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 159,00 158,00
B. Umlaufvermögen 158.570,03 188.572,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.905,28 16.181,11
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 153.664,75 172.390,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 158.731,03 188.732,05

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 31.250,00 31.250,00
I. Gezeichnetes Kapital 31.250,00 31.250,00
B. Rückstellungen 26.250,00 32.250,00
C. Verbindlichkeiten 101.231,03 125.232,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 158.731,03 188.732,05

Anhang


I. Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
  

1. Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Bei der REGIONALE 2016 - Agentur GmbH, Velen (Amtsgericht Coesfeld, HRB-Nr. 12175) - im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt - handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da keines der dort aufgeführten Größenmerkmale überschritten wird. Gemäß § 23 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages sind Jahresabschluss und Lagebericht der Gesellschaft in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und gemäß § 317 HGB zu prüfen. Die Aufstellung erfolgte unter Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Art. 75 EGHGB.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB, ergänzt durch Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist von der Körperschaftsteuer und von der entsprechenden Gewerbesteuer befreit. Latente Steuern sind daher nicht abzugrenzen.

Die Vorschriften des HGB nach BilRUG sind vollständig angewendet. Änderung auf die Bilanzierung ergeben sich hiebei nicht.
  

2.  Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Die gemäß § 42 GmbHG vorgesehenen Angaben sind im Anhang enthalten.
  

II.  Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.

Aus der geplanten Liquidation zum Ende des Geschäftsjahres 2017 ergeben sich zum aktuellen Bilanzstichtag keine Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
  

1.  Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB, vermindert um Investitionszuschüsse des Landes NRW und der Gesellschafter angesetzt. Die Investitionszuschüsse umfassen die gesamten Anschaffungskosten. Dementsprechend werden die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Erinnerungswert von je € 1,00 ausgewiesen. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Die Brutto-Anschaffungskosten betragen zum Bilanzstichtag € 198.377,71 und die Investitionszuschüsse € 198.216,71.
  

2. Umlaufvermögen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. 

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
  

3. Passivseite

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten, Risiken und Verluste gebildet. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag bzw. sofern der Tageswert über den Anschaffungskosten lag, mit diesem angesetzt.
  

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die historischen Werte angesetzt.
  

3. Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
  

3.  Eigenkapital

Die Gesellschaft hat lt. Gesellschaftsvertrag ein gezeichnetes Kapital in Höhe von € 31.250,00.
  

4. Rückstellungen

Die ausgewiesenen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen (T€ 15), Kosten für die Erstellung des Geschäftsberichtes 2016 (T€ 5), Kosten für die Aufbewahrung (T€ 1) sowie Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 5).
  

5. Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung und Fälligkeiten der Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
  

 
davon mit einer Restlaufzeit
 
 
 
 
bis
1 - 5
über
Gesamt
 
Gesamt
 
1 Jahr
Jahre
5 Jahre
31.12.2016
 
31.12.2015
 
T€
T€
T€
T€
 
T€
Verbindlichkeiten gegenüber
 
 
 
 
 
 
Gesellschaftern
29
0
0
29
 
85
Sonstige Verbindlichkeiten
73
0
0
73
 
41
 
102
0
0
102
 
126



Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen ausschließlich abgegrenzte Aufwandszuschüsse der Gesellschafter. Die Zuschüsse wurden zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen der Gesellschaft gewährt. Zuschüsse, die nach der Schlussabrechnung der REGIONALE 2016 noch bestehen, sind an die Gesellschafter entsprechend zurückzuzahlen. Die abgegrenzten Zuschüsse haben daher Vorauszahlungscharakter.

Haftungsverhältnisse

Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus Mietverträgen für Büroräume und ein Lager, die sich auf eine vereinbarte monatliche Miete in Höhe von € 1.870,68 zzgl. Nebenkosten von € 467,67 belaufen. Das Mietverhältnis ist am dritten Werktag eines jeden Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres kündbar.
Darüber hinaus besteht seit 2014 ein Pkw-Leasingvertrag mit einer monatlichen Belastung  in Höhe von € 539,68. Der Vertrag endet am 28.11.2017.

 
IV. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter im Durchschnitt des Geschäftsjahres

Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unter- nehmen beschäftigt:
  

 
2016
 
2015
Geschäftsführerin
1
 
1
Angestellte
11
 
12
Aushilfen
4
 
3
 
16
 
16


2.   Organe der Gesellschaft

Mitglieder des Aufsichtsrates

Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft waren:

Dr. Kai Zwicker, Landrat, Kreis Borken
Hubert Grothues, Kreisbaudirektor, Kreis Borken
Dr. Christian Schulze Pellengahr, Landrat, Kreis Coesfeld
Dr. Josef Gochermann, Kreistagsabgeordneter, Dülmen
Mechthild Schulze Hessing, Bürgermeisterin, Stadt Borken
Dr. Christoph Holtwisch, Bürgermeister, Stadt Vreden
Heinz Öhmann, Bürgermeister, Stadt Coesfeld
Wilhelm Sendermann, Bürgermeister, Stadt Olfen
Gerd Abelt, Bauamtsleiter, Gemeinde Schermbeck
Holger Lohse, Stadtbaurat, Stadt Dorsten
Mario Löhr, Bürgermeister, Stadt Selm
Karl Jasper, Regierungsbaurat, Düsseldorf, NRW
Dr. Raoul Wild, Vorstand Sparkasse Westmünsterland, Dülmen

3.   Angaben über die Bezüge der Unternehmensorgane

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten keine Bezüge.

Da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält, wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf eine Angabe der Bezüge verzichtet.

Velen, den 8. September 2017

gez. Uta Schneider  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2017 festgestellt.

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