kwh
Elektronik GmbH
Mayen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.035,78 |
59.244,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.179,07 |
14.801,86 |
| III.
Finanzanlagen |
56.849,71 |
44.435,96 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
56.849,71 |
44.435,96 |
| B.
Umlaufvermögen |
341.901,53 |
311.525,06 |
| I.
Vorräte |
254.573,99 |
263.947,81 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
79.080,34 |
39.306,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.247,20 |
8.270,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.572,47 |
1.601,70 |
| Aktiva |
419.509,78 |
372.371,58 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
190.847,08 |
158.200,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
106.200,27 |
94.938,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
32.646,81 |
11.261,28 |
| B.
Rückstellungen |
10.202,19 |
13.959,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
218.460,51 |
200.212,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
171.492,55 |
152.674,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
46.967,96 |
47.538,01 |
| Passiva |
419.509,78 |
372.371,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
Firma kwh Elektronik GmbH wurde nach den
Vorschriften Handelsgesetzbuches und den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierung und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der entgeltlich von Dritten erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige
Abschreibung. Die Abschreibung erfolgt linear über die
voraussichtliche Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände, im Zugangsjahr
zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Zeitwerte einzelner
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden
zusätzlich außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert
um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die
Abschreibung auf Zugänge erfolgt grundsätzlich
zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Zeitwerte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter
erfolgt seit dem 1. Januar 2008 handelsrechtlich in
Anlehnung an die steuerrechtliche Regelung des § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG. Anschaffungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,
für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 150 nicht
übersteigen. Seit 1. Januar 2010 erfolgt
handelsrechtlich nur noch die Bilanzierung in Anlehnung an
die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG.
Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Jahr
des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben, wenn die
Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR
410 nicht übersteigen. Ab 01.01.2018 wurde die Grenze
bei Anschaffungen von über EUR 250 auf EUR 800
erhöht.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für bestehende
Risiken (geringe Umschlagshäufigkeit,
Sortimentsbereinigungen, Restanten) sowie für
Verkaufspreisrisiken sind individuelle Abschläge
gebildet worden.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Wert angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nennwert bzw. bei
Fremdwährungskonten zum Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet.
Die
aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der
abzugrenzenden Beträge ausgewiesen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind grundsätzlich mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Sie
berücksichtigen die bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und
Verpflichtungen in Höhe des erwarteten
Erfüllungsbetrags.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Vergleichszahlen des Vorjahres sind in den
Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
erkennbar.
III. Ergebnisverwendung und
Rücklagenentwicklung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 32.646,81 auf neue Rechnung
vorzutragen.
IV. Sonstige Angaben:
Die Ausleihungen beinhalten langfristige Forderungen
gegen den Gesellschafter in Höhe von EUR 56.849,71
(Vorjahr: EUR 44.435,96).
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten kurzfristige Forderungen gegen den
Gesellschafter in Höhe von EUR 1.084,49 (Vorjahr EUR
874,31).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
folgende Person geführt:
Alleiniger Geschäftsführer
Andreas Wagner, Nachtsheim
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Andreas Wagner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2023
festgestellt.
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