Ernst
Engelhorn GmbH i. I.
Leimen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.145,50 |
10.990,50 |
| I.
Sachanlagen |
5.145,50 |
10.990,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
464.309,29 |
1.067.418,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
464.309,29 |
1.067.418,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
180.246,50 |
204.092,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.793,00 |
5.397,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
681.664,88 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.154.912,67 |
1.083.806,13 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
82.379,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
56.379,48 |
35.511,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
764.044,36 |
-20.868,22 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
681.664,88 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
268.885,45 |
201.698,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
886.027,22 |
799.728,45 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
702.895,32 |
613.809,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.154.912,67 |
1.083.806,13 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2012
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Über das Vermögen der Gesellschaft wurde
beim Amtsgericht Heidelberg am 28. Februar 2014 das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter
wurde Herr Rechtsanwalt Gordon Rapp, Heidelberg, ernannt.
Von der Fortführung des Unternehmens
(Going-Concern-Annahme) kann nicht mehr ausgegangen werden.
Insofern wurde im vorliegenden Jahresabschluss der
Grundsatz der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB und §
252 Abs. 1 Nr. 6 HGB bei bestimmten
Vermögensgegenständen und Schulden durchbrochen.
Die daraus resultierenden Ansatz- und Bewertungsregeln
werden im Abschnitt 2, die Auswirkungen auf die einzelnen
Bilanz- und GuV-Posten im Abschnitt 3 erläutert.
Der Bilanz liegt das Gliederungsprinzip nach §
266 Abs. 2 und 3 HGB zugrunde. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Nach den Größenklassen des § 267 HGB
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde der Wegfall der Going-Concern-Annahmen
entsprechend berücksichtigt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen gemindert. Planmäßige
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Die bisherige Einschätzung der
Nutzungsdauer wurde korrigiert und der Abschreibungsplan
berichtigt. Soweit erforderlich, wurde der am
Abschlussstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw.
dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der
Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sind
gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen
Schulden verrechnet worden.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten wurden
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume
zeitanteilig abgegrenzt. Sofern die dem aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegenden
Vereinbarungen aufgrund der Einstellung des
Geschäftsbetriebes der Gesellschaft nicht mehr
erfüllt werden können, wurde der
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgswirksam aufgelöst.
Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz
2 HGB über den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde
in Anspruch genommen.
Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags nach dem
Anwartschaftsdeckungsverfahren bewertet. Als Annahmen
für künftige Gehalts- und Rententrends wurde eine
Anpassung pro Jahr von 0 % angesetzt. Der Abzinsungssatz
betrug unter Zugrundelegung eine pauschalen Restlaufzeit
von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB
5,06 %.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Ende des Geschäftsjahres noch nicht veranlagten
Steuern.
In den sonstigen Rückstellungen wurden alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt und in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der
Bemessung der Erfüllungsbeträge werden erwartete
Preis- und Kostensteigerungen bis zum voraussichtlichen
Erfüllungszeitpunkt eingerechnet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
1. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
ausgewiesen. Das Ausfallrisiko ist durch Abschreibungen und
Pauschalwertberichtigungen in ausreichendem Umfang
berücksichtigt worden.
Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen
handelt es sich im Wesentlichen um Ansprüche aus
dem nicht verpfändeten Teil einer
Rückdeckungsversicherung für die Verpflichtungen
aus der Altersversorgung und um Ansprüche aus
Steuerguthaben.
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert
EUR 26.000,00. Zum 31.12.2012 beträgt der nicht durch
Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag EUR 681.664,88
(31.12.2011: EUR 0,00).
3. Pensionsrückstellungen
Im Jahr 2009 ergab sich durch die Anpassung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von EUR 17.817. Gemäß Art. 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB wurde von den Übergangsregelungen
Gebrauch gemacht und der zusätzliche
Rückstellungsbetrag jährlich zu 1/15 den
Pensionsrückstellungen zugeführt. Aufgrund des
Wegfalls der Going-Concern-Annahme wurde der Restbetrag der
Unterdeckung, der zum 31.12.2012 EUR 14.253 betrug, im Jahr
2012 vollständig den Pensionsrückstellungen
zugeführt.
Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen
wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit
den Pensionsrückstellungen verrechnet.
4. Steuerrückstellungen
Hierin sind Rückstellungen für die Gewerbe-
und Körperschaftsteuer für das Vorjahr enthalten.
5. Sonstige Rückstellungen
In den Sonstigen Rückstellungen sind
insbesondere Rückstellungen für Resturlaub,
für Rechts- und Beratungskosten, für Kosten des
Insolvenzverfahrens sowie für
Jahresabschlusserstellung ausgewiesen.
6. Sonstige Verbindlichkeiten
In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere
Umsatzsteuer- und Lohnsteuerverbindlichkeiten enthalten.
Daneben bestehen auch Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
und Sozialversicherungsabgaben.
4.
Sonstige Angaben
Unbeschränkte Haftung
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter der M. Engelhorn GmbH & Co. KG, Leimen,
über deren Vermögen durch Beschluss des
Amtsgerichts Heidelberg vom1. März 2014 ebenfalls das
Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Hieraus können
sich erhöhte Haftungsrisiken für die Gesellschaft
ergeben.
Geschäftsführung
Während des Geschäftsjahres 2012 wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Rolf Engelhorn,
Dipl.-Kaufmann, geführt.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der Gesellschaft am 28. Februar 2014
wurde Herr Rechtsanwalt Gordon Rapp zum Insolvenzverwalter
ernannt.
sonstige Berichtsbestandteile
Leimen, 23. Dezember 2014
gez. RA Gordon Rapp
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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