Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 331112
Eingetragen
4.2.1976
Branche
Gewinnung von anderen Natursanden und KiesGewinnung von Kaolin und anderem kaolinhaltigen Ton und LehmGewinnung von Quarzsanden und kieselsauren Sanden
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Förderung, die Verarbeitung und der Vertrieb von Sand und Kies, die Unterhaltung eines Bagger- und Fuhrbetriebes, die Durchführung von Erdund Abbrucharbeiten, Containerdienst und Entsorgungstechnik. Einsammeln, Befördern, Umschlagen und Verwerten von Abfallstoffen, die Ausführung von branchenähnlichen Dienstleistungen, und alle Geschäfte, die damit zusammenhängen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

69469 Weinheim
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ernst Engelhorn GmbH i. I.

Leimen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 5.145,50 10.990,50
I. Sachanlagen 5.145,50 10.990,50
B. Umlaufvermögen 464.309,29 1.067.418,63
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 464.309,29 1.067.418,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 180.246,50 204.092,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.793,00 5.397,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 681.664,88 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.154.912,67 1.083.806,13

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 82.379,48
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 56.379,48 35.511,26
III. Jahresfehlbetrag 764.044,36 -20.868,22
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 681.664,88 0,00
B. Rückstellungen 268.885,45 201.698,20
C. Verbindlichkeiten 886.027,22 799.728,45
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 702.895,32 613.809,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.154.912,67 1.083.806,13

Anhang


  für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde beim Amtsgericht Heidelberg am 28. Februar 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Gordon Rapp, Heidelberg, ernannt. Von der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Annahme) kann nicht mehr ausgegangen werden. Insofern wurde im vorliegenden Jahresabschluss der Grundsatz der Ansatz- und Bewertungsstetigkeit gemäß § 246 Abs. 3 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB bei bestimmten Vermögensgegenständen und Schulden durchbrochen. Die daraus resultierenden Ansatz- und Bewertungsregeln werden im Abschnitt 2, die Auswirkungen auf die einzelnen Bilanz- und GuV-Posten im Abschnitt 3 erläutert.

Der Bilanz liegt das Gliederungsprinzip nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB zugrunde. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Nach den Größenklassen des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Wegfall der Going-Concern-Annahmen entsprechend berücksichtigt. 

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen gemindert. Planmäßige Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die bisherige Einschätzung der Nutzungsdauer wurde korrigiert und der Abschreibungsplan berichtigt. Soweit erforderlich, wurde der am Abschlussstichtag vorliegende niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert bzw. dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit diesen Schulden verrechnet worden.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten wurden Vorauszahlungen für künftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. Sofern die dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zugrunde liegenden Vereinbarungen aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebes der Gesellschaft nicht mehr erfüllt werden können, wurde der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgswirksam aufgelöst.

Das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB über den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Das Eigenkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren bewertet. Als Annahmen für künftige Gehalts- und Rententrends wurde eine Anpassung pro Jahr von 0 % angesetzt. Der Abzinsungssatz betrug unter Zugrundelegung eine pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 HGB 5,06 %.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veranlagten Steuern.

In den sonstigen Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt und in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei der Bemessung der Erfüllungsbeträge werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen bis zum voraussichtlichen Erfüllungszeitpunkt eingerechnet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
  

1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und die sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert ausgewiesen. Das Ausfallrisiko ist durch Abschreibungen und Pauschalwertberichtigungen in ausreichendem Umfang berücksichtigt worden.

Bei den Sonstigen Vermögensgegenständen handelt  es sich im Wesentlichen um Ansprüche aus dem nicht verpfändeten Teil einer Rückdeckungsversicherung für die Verpflichtungen aus der Altersversorgung und um Ansprüche aus Steuerguthaben.
 

2. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert EUR 26.000,00. Zum 31.12.2012 beträgt der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag EUR 681.664,88 (31.12.2011: EUR 0,00). 

3. Pensionsrückstellungen

Im Jahr 2009 ergab sich durch die Anpassung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von EUR 17.817. Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde von den Übergangsregelungen Gebrauch gemacht und der zusätzliche Rückstellungsbetrag jährlich zu 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt. Aufgrund des Wegfalls der Going-Concern-Annahme wurde der Restbetrag der Unterdeckung, der zum 31.12.2012 EUR 14.253 betrug, im Jahr 2012 vollständig den Pensionsrückstellungen zugeführt.

Die verpfändeten Rückdeckungsversicherungen wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen verrechnet.
  

4. Steuerrückstellungen

Hierin sind Rückstellungen für die Gewerbe- und Körperschaftsteuer für das Vorjahr enthalten.
  

5. Sonstige Rückstellungen

In den Sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Resturlaub, für Rechts- und Beratungskosten, für Kosten des Insolvenzverfahrens sowie für Jahresabschlusserstellung ausgewiesen.
  

6. Sonstige Verbindlichkeiten

In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere Umsatzsteuer- und Lohnsteuerverbindlichkeiten enthalten. Daneben bestehen auch Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt und Sozialversicherungsabgaben.

4. Sonstige Angaben

Unbeschränkte Haftung
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der M. Engelhorn GmbH & Co. KG, Leimen, über deren Vermögen durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom1. März 2014 ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Hieraus können sich erhöhte Haftungsrisiken für die Gesellschaft ergeben.

Geschäftsführung
Während des Geschäftsjahres 2012 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Rolf Engelhorn, Dipl.-Kaufmann, geführt.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft am 28. Februar 2014 wurde Herr Rechtsanwalt Gordon Rapp zum Insolvenzverwalter ernannt.
  

sonstige Berichtsbestandteile


Leimen, 23. Dezember 2014
gez. RA Gordon Rapp


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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