Autozentrum
Bonnemann GmbH
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
125.531,00 |
165.383,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.513,00 |
8.181,00 |
| II.
Sachanlagen |
119.018,00 |
157.202,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
342.886,08 |
303.866,67 |
| I.
Vorräte |
285.088,34 |
242.639,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.599,14 |
59.233,55 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.732,92 |
28,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.198,60 |
1.993,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
65,02 |
0,00 |
| D.
Aktive latente Steuern |
115.406,28 |
107.393,88 |
| E.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
186.511,72 |
170.904,87 |
| Aktiva |
770.400,10 |
747.548,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
195.904,87 |
242.605,60 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
15.606,85 |
-46.700,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
186.511,72 |
170.904,87 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
0,00 |
179,46 |
| C.
Rückstellungen |
10.000,00 |
5.500,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
758.900,10 |
741.868,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
685.457,45 |
741.868,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
380.000,00 |
380.000,00 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.500,00 |
|
| Passiva |
770.400,10 |
747.548,42 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Autozentrum Bonnemann GmbH hat ihren Sitz in
Dortmund. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Dortmund unter HRB 18676 eingetragen.
II.
A
llgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Der Anhang enthält
die vom Gesetz geforderten Pflichtangaben für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Erleichterung für Angaben
im Anhang gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von EUR 186.511,72 aus.
Der Fortbestand der Gesellschaft hängt von der
finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin
ab. Da davon ausgegangen wird, dass die finanzielle
Unterstützung auch künftig zur Verfügung
stehen wird, erfolgt die Aufstellung des Jahresabschlusses
unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit.
Ferner hat die Gesellschafterin EUR 380.000,00 als
Darlehen der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Zur
Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen
Insolvenzgrundes der Darlehensnehmerin ist die
Darlehensgeberin mit den Ansprüchen aus diesem
Darlehensvertrag einschließlich Tilgung bzw.
Rückzahlung im Rang hinter die Forderungen aller
bestehenden und künftiger Gläubiger der
Darlehensnehmerin mit der vorgenannten Darlehensforderung
zum jeweiligen Tagessaldo, zurückgetreten. Die
Forderung kann nur aus künftigen Gewinnen, einem
etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die
sonstigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin
übersteigendem freien Vermögen beglichen werden,
und zwar nach Befriedigung sämtlicher
Gesellschaftsgläubiger i.S. d. § 39 II InsO und
im gleichen Range mit den
Einlagerückgewähransprüchen der
Gesellschafter.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibung. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert abzüglich angemessener Wertberichtigungen
ausgewiesen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Von der Möglichkeit, einen Posten für
aktive latente Steuern zu bilden, wurde Gebrauch gemacht.
Die aktiven latenten Steuern wurden in Höhe der
voraussichtlichen Nutzung der steuerlichen
Verlustvorträge in den nächsten 5 Jahren gem.
§ 274 Abs. 1 HGB gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
V.
Sonstige Angaben
Zum 31. Dezember 2023 war Frau Tanja Bonnemann
Geschäftsführerin der Gesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigt durchschnittlich 2
Arbeitnehmer.
Dortmund, den 28. Juni 2024
Tanja Bonnemann
Autozentrum Bonnemann GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2024
festgestellt.
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