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DISTLER Media-Abrechnungssysteme GmbHLiquidiert
50996 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Distler seit 10.1.2019 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DISTLER Media-Abrechnungssysteme GmbH i.L.KölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BilanzAktiva
AnhangRechtliche Verhältnisse der Gesellschaft Firma: DISTLER Media-Abrechnungssysteme GmbH i.L. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sitz: Köln Geschäftsräume: Schillingsrotter Str. 55, 50996 Köln Gesellschaftsvertrag: UR.Nr. 3085/1992 Ad des Notars Konrad Adenauer, Köln, vom 22. Dezember 1992; geändert durch Gesellschafterbeschluss vom 01.12.2006; UR.Nr. 2787 für 2006 AD des Notars Konrad Adenauer, Köln Handelsregister: Amtsgericht Köln, HR B 23697 Liquidation: Auflösung der Gesellschaft zum 31.12.2018 durch Gesellschafterbeschluss vom 06.12.2018 Liquidator: Werner Distler, Köln Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Angebot innovativer Lösungen für den Einsatz und die Abrechnung von digitalen und sonstigen elektronischen Medien- und Kommunikationssystemen in Unternehmen, Krankenhäusern, Kurkliniken und sonstigen Einrichtungen durch Herstellung, Vertrieb, Unterhaltung, Vermietung und Wartung insbesondere von TV-, Telefon-, Internet- und Wertfachsystemen und -anlagen sowie sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln und Geräten. Geschäftsjahr: Kalenderjahr Stammkapital: EUR 26.000,00 Finanzamt: Köln-Süd Steuernummer 219/5856/0232 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der DISTLER Media-Abrechnungssysteme GmbH i.L. zum 31. Dezember 2018 wurde auf der Grundlage der §§ 242 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und der ergänzenden Regelungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses folgt den Anforderungen für große Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde im Übrigen Gebrauch gemacht. Die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB waren erstmals im Geschäftsjahr 2016 angewandt worden. Die Änderungen der Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden dabei umgesetzt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Abweichend zur Vorjahresdarstellung wurde der Anlagenspiegel in die ungekürzte Fassung des Anhangs aufgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich steuerlicher Maßnahmen Im Einzelnen wurde nach folgenden Grundsätzen und Methoden verfahren: Die Gegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und - da abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der im Vorjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden im Geschäftsjahr in den Abgang gestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angesetzt und mit ihrem voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Fortführungsgesichtspunkten. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Rückstellungen Die "sonstigen Rückstellungen" betreffen Aufwendungen für Gewährleistungen, Restarbeiten zu bereits abgerechneten Aufträgen, ausstehende Kosten der Jahresabschlusserstellung einschließlich der Jahressteuererklärungen und sonstige ausstehende Rechnungen sowie die Kosten der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ergebnisverwendung (nicht enthalten gem. § 326 HGB) Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Dipl.-Ing. Werner Distler, Köln als alleinigem Geschäftsführer geführt. Kredite an den Geschäftsführer wurden nicht vergeben. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Angaben zu den während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmern Während des Geschäftsjahres waren neben dem Geschäftsführer keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Köln, den 01. Juli 2019 DISTLER Media-Abrechnungssysteme GmbH i.L. gez. Werner Distler, Liquidator sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2019 festgestellt. |
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