FSÖ
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
313.584,00 |
411.832,58 |
| I.
Sachanlagen |
313.584,00 |
411.832,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
867.882,17 |
774.412,80 |
| I.
Vorräte |
13.798,89 |
8.049,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
598.394,73 |
565.511,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
255.688,55 |
200.852,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
151,00 |
151,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
|
122.323,15 |
| Aktiva |
1.181.617,17 |
1.308.719,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.755,69 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
60.000,00 |
60.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
182.323,15 |
148.248,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
156.078,84 |
-34.074,29 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
|
122.323,15 |
| B.
Rückstellungen |
280.628,76 |
451.104,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
867.232,72 |
857.614,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
692.178,16 |
491.191,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
175.054,56 |
366.423,12 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
10.000,00 |
| Summe
Passiva |
1.181.617,17 |
1.308.719,53 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom
25. September 1996 gegründet. Sie ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der
Nr. HRB 61234 B eingetragen.
Die Firmierung der Gesellschaft wurde am 02.11.2020
von bisher "Fatih Servet Öncebe Produktions- und
Handels GmbH" in "FSÖ GmbH" geändert. Diese
Änderung wurde am 17.12.2020 im Handelsregister
eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung
der §§ 224 ff. HGB, 264 ff. HGB sowie der
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses (§ 288 HGB) wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
a) Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
b) Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert
um lineare Abschreibungen mit Nutzungsdauern zwischen 3 und
10 Jahren, angesetzt. Geringwertige
Vermögensgegenstände bis zu einem
Anschaffungswert von 800,00 € wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben. Von der Möglichkeit,
Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem
Anschaffungswert von mehr als 250,00 € bis
1.000,00 € in einen Sammelposten einzustellen,
der gleichmäßig über 5 Jahre abzuschreiben
ist, wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten
bilanziert.
Für alle ungewissen Verbindlichkeiten und
sonstigen Risiken wurden angemessene
Rückstellungen gebildet. Sie sind in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel
gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.
Ausgehend von den historischen Anschaffungskosten
sind die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres und
die gesamten bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen
Abschreibungen ausgewiesen. Das Anlagevermögen ist
durch Anlagenverzeichnisse nachgewiesen. Die Zugänge
sind durch Eingangsrechnungen belegt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von 598.394,73 € haben
eine Restlaufzeit mehr als einem Jahr.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit
einem Gesamtbetrag in Höhe von 569.120,33 € haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Gesamtbetrag
in Höhe von 297.967,97 € haben in Höhe
von 122.913,41 € eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr und in Höhe von 175.054,56 € eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sie bestehen in
Höhe von 52.498,56 € aus Steuern und in
Höhe von 20.356,33 € im Rahmen der sozialen
Sicherheit.
Es bestehen keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
4. Sonstige Angaben
Gegenstand des Unternehmens ist der Imbiss- und
Gaststättenbetrieb.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 36 Arbeitnehmer.
Im Geschäftsjahr 2023 und bis zur Unterzeichnung
des Jahresabschlusses war Herr Selcuk Öncebe
alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Berlin, den 24. März
2025
gez.
Selcuk Öncebe
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.03.2025
festgestellt.
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