Wohnpark
Reichelt GmbH
Gößnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
51.035,00 |
62.241,00 |
| I.
Sachanlagen |
51.035,00 |
62.241,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
14.570,81 |
10.043,20 |
| I.
Vorräte |
1.736,63 |
1.976,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.639,50 |
6.999,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.194,68 |
1.067,15 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.358,50 |
10.022,10 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
36.982,09 |
23.824,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.946,40 |
118.630,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
90.000,00 |
80.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
140.866,41 |
92.173,27 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
11.115,68 |
36.651,22 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
36.982,09 |
23.824,49 |
| B.
Rückstellungen |
5.376,95 |
7.504,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
101.569,45 |
111.126,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.496,77 |
24.570,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.946,40 |
118.630,79 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der Wohnpark Reichelt GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen diesbezüglich nicht angepasst.
Die Zahlen des Vorjahres wurden in ihren
Wertansätzen unverändert übernommen.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den bei der
Entwicklung angefallenen Herstellungskosten bewertet. Diese
entsprechen den Vollkosten.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern
sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt
und pro rata temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
410,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Die Vorräte wurden hinsichtlich der Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe und der Waren zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen und
die Fertigerzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten. Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Bankguthaben wurden
zum Nennwert bewertet. Soweit bei den Forderungen
Einzelrisiken erkennbar waren, wurde diesen Risiken durch
Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das latente
Ausfallrisiko sowie das Zins- und Skontorisiko wurde durch
eine angemessene Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Forderungen in Fremdwährungen,
deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt,
wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen
wurden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder
dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen, deren
Restlaufzeit nicht mehr als einem Jahr beträgt, wurden
mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
bewertet. Alle übrigen
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem
Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen
Positionen des Anlagevermögens und ihre Entwicklung
sind dem Anlagespiegel zu entnehmen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR
0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
EUR 3.183,46 (Vorjahr: EUR 623,83). In den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen/Forderungen gegen verbundene
Unternehmen/sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.
In der Kapitalrücklage wird die atypisch stille
Beteiligung ausgewiesen.
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Ergebnisverwendung aufgestellt. In den
Bilanzgewinn/Bilanzverlust wurde ein
Verlustvortrag von EUR 89.119,01 einbezogen.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Geret Reichelt
Die Geschäftsführer waren wie folgt
vertretungsberechtigt:
Geret Reichelt, befreit von den Beschränkungen
des § 181 BGB, einzelvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.11.2011 festgestellt.
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