Herstellung von Wärmepumpen
Semmler Malerbetrieb GmbH
Friedrich-Ebert-Straße 63, 34266 Niestetal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Weinrich seit 6.8.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Semmler Malerbetrieb GmbHNiestetalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012Bilanz zum 31. Dezember 2012Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2012Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft hat nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) Bücher zu führen und Jahresabschlüsse zu erstellen. Bis zum Jahre 2009 wurden die steuerlichen Wahlrechte für Abschreibungen und Bewertungen über das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip in der Handelsbilanz übernommen. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in 2010 haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. i. V. m. § 264a HGB). Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungImmaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden in der Handelsbilanz nicht berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ergeben sich aus dem beigefügten Anlagespiegel. Finanzanlagen sind keine vorhanden. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind mit Materialkosten, Lohnkosten und Lohnzusatzkosten bewertet. Anhaltspunkt für die Bewertung sind die Abschlagsrechnungen an die Kunden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine Teilforderung einzelwertberichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko wurde aufgrund der Geringfügigkeit nicht gebildet. Laufzeitvermerke sind beim Kontonachweis angeben. Forderungen an Gesellschafter Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind 278.634,18 € Forderungen (Verrechnungskonto) an die Gesellschafterin Lore Semmler enthalten. (Vorjahr 262.501,82 €) Das Verrechnungskonto wurde als langfristiger Kredit verzinst. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt und stimmen mit denen der Kreditinstitute überein. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind angesetzt die Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen sowie Versicherungsbeiträge, die Aufwand des Folgejahres sind. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Verbindlichkeiten an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert passiviert und stimmen mit den Kontoauszügen der Kreditinstitute überein. Laufzeitvermerke sind im Kontennachweis angegeben. Die erhaltenen Anzahlungen von Kunden sind mit dem Nettorechnungsbetrag angesetzt. Die angeforderten Abschläge entsprechen den erbrachten Leistungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sonstige Angaben zum JahresabschlussAnteilsbesitz Beteiligungen an anderen Unternehmen sind keine vorhanden. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden die folgenden finanziellen Verpflichtungen: Geschäftsraummietvertrag über mtl. 600,00 € netto bzw. Lager über 300,00 € netto; beide unbefristet. Daneben bestehen zwei Kfz.-Leasingverträge mit mtl. 210,00 € bzw. 361,00 €. Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Der Personalaufwand gem. § 285 Ziffer 8 b HGB in Verbindung § 275 Abs. 2 Nr. 5 ist aus dem Kontennachweis zur Gewinn- und Verlustrechnung zu ersehen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Lore Semmler, Raiffeisenplatz 3, 34266 Niestetal Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang oder die Bilanz keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Niestetal , den 08. Mai 2013 Lore Semmler, Geschäftsführerin |
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