Stadtwerke Elmshorn
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sören Schuhknecht seit 14.2.2013 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke ElmshornElmshornJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Elmshorn1. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen Die Stadtwerke Elmshorn sind ein Eigenbetrieb der Stadt Elmshorn. Gemäß § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein haben die Stadtwerke als Eigenbetrieb keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellen ein ausgegliedertes Sondervermögen der Stadt Elmshorn dar. Es besteht eine Betriebssatzung in der Fassung vom 4. Dezember 2020. Die Stadtwerke sind im Handelsregister beim Amtsgericht Pinneberg unter der Nr. HR A 1404 EL eingetragen. Das Geschäftsjahr (Wirtschaftsjahr) ist das Kalenderjahr. Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt gemäß § 3 der Betriebssatzung EUR 10.226.000,00. Gegenstand des Eigenbetriebes einschließlich seiner Hilfs- und Nebenbetriebe sind die Erzeugung und Bereitstellung von Dienstleistungen und Produkten unter weitestgehender Schonung von Ressourcen. Es handelt sich im Wesentlichen um folgende Aufgaben: a) die Gewinnung, Bereitstellung und/oder Lieferung von Elektrizität, Gas, Wasser sowie Wärme in und außerhalb des Versorgungsgebietes, b) die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Ziel der sparsamen Verwendung von Energie und Wasser und c) den Ausbau, die Unterstützung und Verbreitung von Anlagen zur Nutzung und Speicherung regenerativer Energien und Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Weitere Aufgaben des Eigenbetriebes sind der Betrieb des Hallen- und Freibades sowie die Errichtung, die Unterhaltung, der technische Betrieb und die Vermietung von Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation und Breitbandversorgung im Versorgungsgebiet. In der Stromversorgung sind die Stadtwerke als Lieferant, Messstellen- und Verteilnetzbetreiber tätig. Über sieben Blockheizkraftwerke werden zudem Strom und Wärme erzeugt. Der nicht eigenerzeugte Strom wird im Wesentlichen über Vorlieferanten bezogen. In der Gasversorgung arbeiten die Stadtwerke ebenfalls als Lieferant und Verteilnetzbetreiber. Das Erdgas wird von Vorlieferanten bezogen. Vorgelagerter Netzbetreiber des Strom- und Gasnetzes ist die Schleswig-Holstein Netz AG. Das Wasser wird aus 17 Brunnen gewonnen und in den zwei firmeneigenen Wasserwerken aufbereitet. Die Belieferung der Kunden mit Energie (Strom, Erdgas, Wärme) und Wasser erfolgt im Grundversorgungsbereich zu den veröffentlichten Preisen unter Berücksichtigung der allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB Fernwärme, AVB Wasser) und den Grundversorgungsverordnungen für Strom und Gas (StromGVV bzw. GasGVV) nebst den ergänzenden Bedingungen des Eigenbetriebes. Die Erhebung von Baukostenzuschüssen und von Beiträgen für Hausanschlusskosten ist über die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) inkl. ergänzender Bedingungen des Eigenbetriebes sowie über die ergänzenden Bestimmungen zu den AVB Fernwärme und Wasser geregelt. 2. Politische Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war ein weiteres Jahr der Herausforderungen und Umbrüche für die Stadtwerke Elmshorn. Auch wenn das Risiko von niedrigen Speicherständen und Erdgas-Versorgungsengpässen in den Wintermonaten im Jahr 2023 gering gehalten werden konnte, war auch das Jahr 2023 im zweiten Jahr in Folge von deutlichen Verteuerungen in allen Lebensbereichen und zeitweiser hoher Volatilität an den Energiemärkten geprägt. Hinzu kamen Verunsicherungen durch Gesetzesentwürfe der Bundesregierung, welche die politische Diskussion 2023 bestimmten. Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 umfangreiche Gesetzesvorhaben verabschiedet oder auf den Weg gebracht, die strategische Entscheidungen der Stadtwerke Elmshorn für die zukünftige Ausrichtung der Netzinfrastruktur maßgeblich beeinflussen. Zu diesen Gesetzesvorhaben zählen u.a. das umgangssprachliche Heizungsgesetz, das Gesetz zur Wärmeplanung oder auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Darüber hinaus beeinflussten auch Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) den Regulierungsrahmen in einem erheblichen Maße. Hier zu nennen sind unter anderem Festlegungen zu verkürzten kalkulatorischen Abschreibungszeiträumen für Investitionen in das Gasnetz, einer veränderten Eigenkapitalverzinsung aber auch der Beginn der vierten Regulierungsperiode im Gas sowie die Vorbereitung der vierten Regulierungsperiode im Strom, die mit dem Jahr 2024 beginnt. Auf der vertrieblichen Seite mussten die Energiepreisbremsen in Umsetzung gebracht und laufend geprüft werden, wodurch eine Vielzahl an Mitarbeitern aus den unterschiedlichsten Bereichen wiederkehrend, über das Jahr verteilt, gebunden waren. Am 15. November 2023 hat das Bundesverfassungsgericht das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt und damit dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung insgesamt 60 Mrd. Euro entzogen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 führte dies zu großen Verwerfungen und notwendigen Einsparmaßnahmen. Hiervon sind auch die Stadtwerke Elmshorn und unsere Kunden direkt betroffen. Das Urteil hat zur Folge, dass die Energiepreisbremsen früher als geplant bereits zum 31. Dezember 2023 aufgehoben wurden, die Mehrwertsteuer im Gas frühzeitiger wieder auf das Vorkrisenniveau angehoben und ein Bundeszuschuss zu den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Mrd. Euro komplett gestrichen wurden. Die Streichung des Bundeszuschusses führte zu einer im Dezember notwendigen erneuten Kalkulation der Netzentgelte im Strom für das Jahr 2024 und einem damit verbundenen Anstieg. Für das Jahr 2023 lag der Anteil aus Erneuerbaren Energien an der gesamten erzeugten Strommenge bei 55,0 %. Dies entspricht einem Plus von 6,6 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr (48,4 %). Dabei hat vor allem die Wind-Onshore-Erzeugung mit 118,7 TWh zu der höheren Erzeugung aus Erneuerbaren Energien beigetragen (+18,0 %; 2022: 100,6 TWh). Die Einspeisung aus Solaranlagen blieb mit 55,2 TWh auf dem Niveau des Vorjahres (55,3 TWh). Die Erzeugung aus konventionellen Energieträgern betrug insgesamt 197,2 TWh und lag damit 27,7 % unter dem Wert aus 2022. Der durchschnittliche Day-Ahead-Strompreis an den Strommärkten belief sich 2023 auf 95,18 Euro/MWh und betrug damit weniger als die Hälfte des durchschnittlichen Preises in 2022 (235,45 Euro/MWh). Der Preis lag damit wieder auf dem Niveau des Jahres 2021. Die Netzlast sank 2023 um insgesamt 5,3 % auf 456,8 TWh (2022: 482,6 TWh). Dies lässt sich jedoch primär auf die konjunkturelle Schwäche in 2023 zurückführen. Das prägende Ereignis des Jahres 2022, der russische Angriff auf die Ukraine, beeinflusste auch im vergangenen Jahr weiter große Teile der Politik und Wirtschaft. Hinzu kam der Angriff auf Israel, der die bestehende Unsicherheit konstant hochgehalten hat. Die Inflation lag 2023 im Jahresdurchschnitt bei 5,9 % und damit weiterhin auf einem hohen Niveau (2022: 7,9 %). Aufgrund des konjunkturellen Abschwungs und der anhaltenden Kritik der Wirtschaft an den im europäischen Vergleich hohen Stromkosten, hat sich die Bundesregierung in 2023 verständigt, die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,5 Euro/MWh für Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu senken. Die entsprechenden Gesetze sollen Anfang 2024 im Bundestag verabschiedet werden. Darüber hinaus hat die BNetzA für das Frühjahr 2024 die Vorstellung eines Fahrplans für einen aktualisierten Regulierungsrahmen angekündigt, welcher unter anderem eine Festlegung zur Korrektur des, seit langem in der Kritik stehenden, Nord-Süd-Gefälles bei den Netzentgelten enthält. Ferner steht eine weitere Novelle des EnWG bevor, in welcher der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur im Fokus steht. Für die Stadtwerke Elmshorn ergeben sich damit in den folgenden Jahren die Herausforderungen, bestehende Pfadabhängigkeiten infolge einer aus der Vergangenheit erwachsenen Struktur zu reduzieren, neue Pfade und Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Energie (insb. Wärmewende) zu erschließen und so die Grundlage für den erfolgreichen Wandel hin zu einem modernen, nachhaltigen und weiterhin versorgungssicheren Infrastrukturdienstleister zu legen. 3. Geschäftsverlauf Ergebnis Im Geschäftsjahr 2023 konnte trotz der widrigen Umstände an die guten wirtschaftlichen Ergebnisse der Vorjahre angeknüpft werden. Mit EUR 2,5 Mio. liegt das Unternehmensergebnis 0,4 Mio. € über dem Vorjahreswert. Der Planansatz für das Geschäftsjahr 2023 (EUR 1,7 Mio.) wurde damit ebenfalls übertroffen. Die Ertragslage wurde in 2023 teilweise von negativen "außerordentlichen" Effekten beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem Zuführungen zu Rückstellungen für vertriebliche Risiken sowie Aufwendungen aus Forderungsabwertungen. Die realisierten positiven Sondereffekte, unter anderem aus der Auflösung von Rückstellungen insbesondere für steuerliche Risiken, können diese nur teilweise kompensieren. Absatz- und Erlösentwicklung Die vertriebliche Stromabgabe liegt mit 120.811 MWh (-5,3 %) unter dem Vorjahresniveau (127.620 MWh). Der Absatz des Vertriebes außerhalb des Netzgebietes liegt mit 13.557 MWh in 2023 um 21,0 % unter dem Vorjahreswert (17.152 MWh). Der Absatz im eigenen Netzgebiet stellt sich in 2023 mit 107.254 MWh (-2,9 %) ebenfalls rückläufig dar (Vorjahr: 110.468 MWh). Die Vertriebserlöse nach Stromsteuer liegen mit EUR 47,2 Mio. um 65,0 % über dem Vorjahreswert (EUR 28,6 Mio.). Die gesamte Stromabgabe im Netzgebiet (eigener und fremde Händler) liegt in 2023 bei 183.809 MWh (Vorjahr: 194.221 MWh). Die gegenüber fremden Händlern erzielten Netzerlöse betragen in 2023 EUR 7,9 Mio. (Vorjahr: EUR 7,1 Mio.). Im Stromnetzbetrieb sind in 2023 Mindererlöse erzielt worden, die sich zukünftig netzentgelterhöhend auswirken werden. Der vertriebliche Erdgasabsatz liegt in 2023 mit 351.603 MWh um 3,6 % unter dem Vorjahreswert (364.550 MWh). Außerhalb des Netzgebietes konnte ein Gasabsatz in Höhe von 32.174 MWh verzeichnet werden (Vorjahr: 32.405 MWh). Im eigenen Netzgebiet liegt der Gasabsatz mit 319.429 MWh um 3,8 % unter dem Vorjahresniveau (332.145 MWh). Die Umsatzerlöse aus vertrieblicher Erdgasabgabe nach Energiesteuer haben sich in 2023 mit EUR 37,4 Mio. (Vorjahr: EUR 20,9 Mio.) um 78,9 % verbessert. Die gesamte Gasabgabe im Netzgebiet (eigener und fremde Händler) ist mit 653.570 MWh in 2023 im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: 673.426 MWh) um 2,9 % zurückgegangen. Erlöse aus Netznutzung Dritter wurden in 2023 in Höhe von EUR 2,9 Mio. erzielt (Vorjahr: EUR 2,8 Mio.). Im Gasnetzbetrieb sind in 2023 Mindererlöse erzielt worden, die sich zukünftig netzentgelterhöhend auswirken werden. Die Wasserabgabe liegt mit 3.403 Tm 3 0,4 % unter dem Vorjahreswert von 3.417 Tm 3. Es wurden Umsatzerlöse aus Wasserabgabe in Höhe von EUR 7,4 Mio. (Vorjahr: EUR 6,5 Mio.) erzielt. Die Umsatzerlöse in der Sparte Wärme liegen mit EUR 3,2 Mio. um EUR 1,0 Mio. über dem Niveau des Vorjahres. Der Nutzungsgrad der sieben von den Stadtwerken betriebenen Blockheizkraftwerke lag in 2023 durchschnittlich bei über 80 %. Die Umsatzerlöse der Badeanlagen liegen 2023 bei EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.). In 2023 haben 200.251 Besucher (inkl. Schulen und Vereine) den Badepark in Elmshorn besucht (Vorjahr: 166.197). Übersicht 2022/2023
Aufwendungen Die Gesamtaufwendungen aller Betriebssparten ohne Steuern und Zinsen sind gegenüber dem Vorjahr (EUR 79,8 Mio.) um EUR 43,0 Mio. auf EUR 122,8 Mio. angestiegen. Die wertmäßig größten Veränderungen ergeben sich dabei beim Materialaufwand (+ EUR 41,1 Mio.), den Personalaufwendungen (+ EUR 1,4 Mio.) sowie den Abschreibungen (+ EUR 0,5 Mio.). Beim Materialaufwand ist der Anstieg insbesondere auf gestiegene Preise für den Bezug von Strom und Erdgas zurückzuführen. Der Anstieg der Personalaufwendungen resultiert zum einen aus Tarifsteigerungen sowie zum anderen aus im Geschäftsjahr vorgenommenen Neueinstellungen. Der Anstieg bei den Abschreibungen ist im Wesentlichen auf die Investitionen für den LWL-Netzausbau zurückzuführen. Investitionen Im Berichtsjahr wurden EUR 15,4 Mio. (Vorjahr: EUR 20,7 Mio.) investiert. Davon entfielen auf immaterielle Vermögensgegenstände EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.), auf Sachanlagen EUR 15,0 Mio. (Vorjahr: EUR 19,9 Mio.) sowie auf Finanzanlagen EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Für den weiteren Ausbau sowie die Verbesserung und Erneuerung der Energie- und Wasserversorgungsanlagen wurden in 2023 EUR 7,3 Mio. (Vorjahr: EUR 7,2 Mio.) investiert. Zudem erfolgten Investitionen in den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in Höhe von EUR 6,6 Mio. (Vorjahr: EUR 8,4 Mio.). Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich bei den einzelnen Sparten folgende Werte:
Die größten Zugänge in 2023 betreffen den Ausbau von LWL-Netzen, das BHKW am Hallenbad sowie sonstige Erweiterungen bzw. Erneuerungen der Strom-, Gas- und Wasserinfrastruktur. Im Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in Höhe von EUR 21,7 Mio. geplant. Die größten Zugänge betreffen dabei Infrastrukturmaßnahmen im Strom-, Gas- und Wasser- sowie LWL-Netz. 4. Ertragslage Die Veränderungen der Spartenergebnisse des Berichtsjahres im Vergleich zum Vorjahr stellen sich wie folgt dar:
Das Jahresergebnis in der Sparte Stromversorgung liegt bei EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). Der Stromvertrieb hat in 2023 einen Jahresüberschuss von EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.) erzielt. Im Stromnetz ist mit EUR -0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.) ein Jahresfehlbetrag zu verzeichnen. In der Sparte Erdgasversorgung ist in 2023 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -0,1 Mio. entstanden (Vorjahr: EUR 3,1 Mio.). Der Gasvertrieb hat in 2023 einen Jahresüberschuss von EUR 0,4 Mio. (Vorjahr: EUR 3,2 Mio.) erzielt. Das Gasnetz war mit einem Jahresfehlbetrag von EUR -0,5 Mio. (Vorjahr: EUR -0,1 Mio.) defizitär. Das Ergebnis der Sparte Nebengeschäfte (EUR 3,7 Mio.) ist in 2023 durch einmalige Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für steuerliche Risiken geprägt. 5. Vermögens- und Finanzlage Eigenkapital Das Stammkapital beträgt weiterhin EUR 10,2 Mio. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 2,1 Mio. wurde in 2023 gemäß Beschluss des Stadtverordnetenkollegiums der Stadt Elmshorn vollständig in die Gewinnrücklagen eingestellt. Danach stellt sich das Eigenkapital wie folgt dar:
Die Eigenkapitalquote an der um den Sonderposten aus Investitionszuschüssen und Kundenguthaben sowie den entgeltlich erworbenen Emissionsrechten gekürzten Bilanzsumme beträgt auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 26,2 % (Vorjahr: 28,5 %). Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:
Verschuldungsgrad gegenüber Banken Per 31. Dezember 2023 beträgt der Verschuldungsgrad gegenüber Banken 44,5 % (Vorjahr: 41,5 %) der handelsrechtlichen Bilanzsumme. Finanzierung Die Liquidität war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit sichergestellt. Dabei sind Darlehen in Höhe von EUR 3,2 Mio. getilgt worden. In 2023 waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von EUR 15,4 Mio. zu verzeichnen, die durch Eigenmittel sowie zwei neu aufgenommene Darlehen in Höhe von EUR 17,0 Mio. finanziert wurden. Die Bilanzstruktur sieht zum 31. Dezember 2023 wie folgt aus: Das um den Sonderposten für Investitionszuschüsse gekürzte Anlagevermögen in Höhe von EUR 110,2 Mio. ist durch das zur Verfügung stehende Eigenkapital in Höhe von EUR 37,4 Mio. sowie das Fremdkapital in Form von langfristigen Darlehen in Höhe von EUR 75,0 Mio. vollständig durch langfristige Mittel finanziert. 6. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 waren im Jahresdurchschnitt 237 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich Auszubildende im Unternehmen beschäftigt (Vorjahr: 222). Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2023 EUR 15,6 Mio. (Vorjahr: EUR 14,1 Mio.), wobei EUR 12,4 Mio. auf Gehälter (Vorjahr: EUR 11,2 Mio.) und EUR 3,1 Mio. auf soziale Abgaben (Vorjahr: EUR 2,9 Mio.) entfielen. Die Aufwendungen für die Altersversorgung betrugen in 2023 EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: EUR 0,7 Mio.). 7. Risiko- und Chancenbericht Die letzten Geschäftsjahre haben verstärkt gezeigt, dass volatile Beschaffungspreise im Strom- und Gasbereich sowie die entsprechende Gestaltung der Verkaufspreise eine dauerhafte Herausforderung darstellen. Mengen- und Preisrisiken beeinflussen das Ergebnis deutlich. Einen wesentlichen Einfluss darauf übt insbesondere der Witterungsverlauf in den Wintermonaten aus. Die Absatzmengen von Gas und Wärme können die Prognosen übertreffen, falls der Winter kälter ist als angenommen. Umgekehrt besteht das Risiko geringerer Absatzmengen, falls der Witterungsverlauf wärmer ist als üblich. Des Weiteren hat der zunehmende Wettbewerb, welcher mit einem Anstieg der Wechselbereitschaft der Kunden einhergeht, zusätzlich maßgeblichen Einfluss auf die Absatzmengen von Strom und Gas sowie auf die Preisgestaltung. Ein weiterer Einflussfaktor für Mengenschwankungen kann zudem durch ein verändertes Abnahmeverhalten aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen bedingt sein. Insoweit kommt der sorgfältigen Mengenplanung für die Beschaffung eine immer gewichtigere Rolle zu. Durch den Krieg in der Ukraine haben die Volatilität und die Preisausschläge an den Strom- und Gasbeschaffungsmärkten deutlich zugenommen. Die sich daraus ergebenden potentiellen Risiken werden als entwicklungsbeeinträchtigend, nicht aber als bestandsgefährdend eingestuft. Weitere Risikofaktoren des Unternehmens, neben den beschriebenen Risiken der Energiebeschaffung und des -absatzes, wie insbesondere organisatorische, personelle und rechtliche Risiken, haben sich in ihrer Struktur grundsätzlich nicht gegenüber den Vorjahren verändert. Bezüglich rechtlicher Risiken ist Folgendes hervorzuheben: Aufgrund aktueller Entwicklungen des europäischen Beihilferechts hat sich die Frage nach der Anerkennung des Querverbunds zwischen Versorgungs- und Bädersparten zunächst entschärft. Dennoch besteht weiterhin eine Unsicherheit. Die sich daraus ergebenden potentiellen Risiken werden als entwicklungsbeeinträchtigend, nicht aber als bestandsgefährdend eingestuft. Zur Risikovorsorge bestehen zum 31. Dezember 2023 Rückstellung für Steuerrisiken für die Jahre 2022 und 2023. Wesentliche vorhandene Finanzinstrumente sind insbesondere die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Risikobehaftete derivative Finanzinstrumente (Termingeschäfte, Optionsgeschäfte und Swaps) werden nicht abgeschlossen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist der potentielle Zahlungsausfall ein wesentliches Risiko. Hier sind funktionierende Systeme installiert, die gewährleisten, dass Forderungen fristgerecht beglichen werden. Der Anteil der überfälligen Forderungen, bei denen häufig auch mit einem Inkassounternehmen zusammengearbeitet wird, ist daher weiterhin überschaubar. Die zukünftigen Chancen für die Stadtwerke liegen insbesondere in möglichen Kooperationen insbesondere mit anderen Stadtwerken, aus denen sich Synergieeffekte sowie weitere positive Ergebnisbeiträge ergeben können. Weitere Chancen werden in der Ausweitung der Eigenerzeugung sowie im Aufbau neuer Geschäftsfelder gesehen. 8. Prognosebericht Im eigenen Netzgebiet werden die Stadtwerke im zunehmenden Wettbewerb mit einer stärker wachsenden Wechselbereitschaft der Kunden bestehen müssen. Eine Kompensation der Verluste ist mit entsprechenden Kundengewinnen im regionalen Umland möglich. Zudem ist weiterhin mit einem Anstieg der regulatorischen Eingriffe durch die Bundesnetzagentur zu rechnen. Diese Rahmenbedingungen stellen die Stadtwerke vor große Herausforderungen. Um weiterhin dauerhaft positive Ergebnisbeiträge zu erwirtschaften und damit die bestehende Wettbewerbsposition weiter erfolgreich zu behaupten, werden vielfältige Anstrengungen unternommen. Die konsequente Weiterentwicklung und Optimierung der Energiebeschaffung gewinnt bei den erwarteten Rahmenbedingungen immer mehr an Bedeutung. Ziel ist es, die vertrieblichen Ertragseinbußen aus dem weiterhin zunehmenden Wettbewerb zum einen mit Effizienzsteigerungen und zum anderen auch mit Ertragssteigerungen in anderen Geschäftsbereichen auszugleichen. Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein Ergebnis in Höhe von EUR 2,1 Mio. geplant. Die bisherige Entwicklung des Jahres 2024 deutet darauf hin, dass dieses Ergebnis voraussichtlich erzielt werden kann. Infolge des Krieges in der Ukraine und der sich daraus ergebenden Effekte auf die Beschaffungsmärkte können weitere negative Abweichungen aktuell jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die mittelfristige Planung 2025 bis 2027 geht von positiven Ergebnisbeiträgen aus.
Elmshorn, 8. März 2024 gez. Sören Schuhknecht BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das am 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahrder Stadtwerke ElmshornAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Stadtwerke Elmshorn (Handelsregister: Amtsgericht Pinneberg, Nr. HRA 1404 EL) für das Wirtschaftsjahr 2023 wurde gemäß § 6b Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Jahr 2023 sind aus dem Anlagennachweis ersichtlich. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten - vermindert um lineare Abschreibungen - bewertet worden. Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen bewertet. Dabei sind die Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Gemeinkostenzuschläge angesetzt worden. Dem Wertverzehr des abnutzbaren Anlagevermögens wurde durch planmäßige Abschreibungen nach Maßgabe der steuerlichen Abschreibungstabellen Rechnung getragen. Im Bereich der Verteilungsnetze kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung: Strom 25-33 Jahre, Gas 30 Jahre, Wasser 30 Jahre, Wärme 25 Jahre, Glasfaserinfrastruktur 10-40 Jahre. Die bei den Finanzanlagen ausgewiesenen Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren wurden zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurde ein Altersabschlag (10 %) vorgenommen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert oder dem ggf. niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das Ausfallrisiko durch aktivisch abgesetzte Einzel- sowie durch eine Pauschalwertberichtigung (insgesamt TEUR 844) berücksichtigt. In den Forderungen ist die Verbrauchsabgrenzung für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme mit TEUR 6.174 enthalten. Die erhaltenen Anzahlungen sind von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.819 abgesetzt worden. Forderungen an die Stadt Elmshorn in Höhe von EUR 638.630,04 (Vj. EUR 102.296,74) davon aus Lieferungen und Leistungen EUR 405.964,24 (Vj. EUR -4.281,35), sonstige Vermögensgegenstände EUR 232.665,77 (Vj. EUR 106.578,09) und aus Steuern EUR 57.827,08 (Vj. EUR 0,00). Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Nennwerten in Ansatz gebracht. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Posten in Höhe von TEUR 692 ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Forderungen aus Netzumlagen sowie aus EEG-Einspeisung, die in 2024 per Wirtschaftsprüfertestat nachgewiesen werden. Weiterhin beinhalten die sonstigen Vermögensgegenstände Forderungen aus Umsatzsteuer für im Folgejahr abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von TEUR 720 sowie Forderungen aus Umsatzsteuer aufgrund der Ist-Versteuerung von Guthaben in Höhe von TEUR 411. Der Bestand an flüssigen Mitteln wird in Form von Guthaben bei drei Kreditinstituten und in Form von vier Kassen gehalten. Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Zwischen den Ansätzen der Handels- und der Steuerbilanz bestehen im Bereich der Rückstellungen (u.a. Drohverlust-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen) Differenzen, die per Saldo zu aktiven latenten Steuern führen. Es wurde jedoch vom Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Bildung einer aktiven Steuerabgrenzung verzichtet. Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2022 in Höhe von TEUR 2.062 wurde gemäß der Beschlussfassung des Stadtverordneten-Kollegiums vollständig in die Gewinnrücklagen der Stadtwerke Elmshorn eingestellt. Unter dem Passivposten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" werden Baukostenzuschüsse (Netzkostenbeiträge und Hausanschlusskosten) gezeigt. Soweit eine Vereinnahmung bis 2002 erfolgte, werden die Zuschüsse jährlich mit 5 % ertragswirksam aufgelöst. Seit dem Jahr 2003 sind die Zuschüsse über die Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen aufzulösen (Folge der geänderten steuerlichen Verwaltungsauffassung). In den Jahren 2003 und 2004 wurden die Zuschüsse direkt von den Anlagegütern abgesetzt. Seit 2005 erfolgt wieder der passivische Ausweis. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abschreibung des bezuschussten Anlagegegenstandes. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (TEUR 2.478; im Vorjahr: TEUR 3.479), Personalkostenrückstellungen (TEUR 2.614; im Vorjahr: TEUR 2.574), Drohverlustrückstellungen (TEUR 6.571; im Vorjahr: TEUR 1.174) sowie sonstige Rückstellungen (TEUR 1.203; im Vorjahr: TEUR 1.338). Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Restlaufzeiten auf:
Die Verbindlichkeiten aus Emissionsrechten enthalten die im Jahr 2024 abzugebenden Emissionsberechtigungen gemäß § 7 Abs. 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, die den verursachten Emissionen für das Jahr 2023 entsprechen. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, davon EUR 3.873.170,20 (Vj. EUR 1.995.080,17) aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt. In nachstehenden Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind folgende wesentliche außergewöhnliche bzw. periodenfremde Aufwendungen (-) und Erträge (+) enthalten:
Beteiligungsbesitz
* Die Daten für die ISG Abrechnungsmanagement GmbH beziehen sich auf den 30.6.2023, da bei der Gesellschaft ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt. ** Die Daten der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (Aachen) betreffen den Jahresabschluss zum 31.12.2022, da der Jahresabschluss zum 31.12.2023 noch nicht vorliegt. ErgebnisverwendungsvorschlagEs wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von TEUR 2.526 vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch das Stadtverordneten-Kollegium der Stadt Elmshorn muss noch herbeigeführt werden. Außerbilanzielle Geschäfte Die Stadtwerke Elmshorn haben die Funktion "Kundenabrechnung" auf die ISG Abrechnungsmanagement GmbH, Elmshorn (ISG), ausgelagert, an der eine Stammeinlage von 25 % gehalten wird. Die von der ISG berechneten Abrechnungsentgelte für 2023 betrugen TEUR 554. Die ISG wurde in 2007 zusammen mit benachbarten Stadt- und Gemeindewerken sowie einem weiteren professionellen Gesellschafter aus der Abrechnungsbranche gegründet. Zweck ist die Bündelung von Abrechnungsroutinen vergleichbarer Gesellschaften in einer Abrechnungsgesellschaft. Chancen werden in der wirtschaftlicheren Verrichtung von Gemeinkostenfunktionen gesehen, ohne die Identität der Stadtwerke Elmshorn gegenüber der Kundschaft aufzugeben. Risiken ergeben sich insbesondere in den Bereichen Abrechnungssoftware und Mitarbeiterfluktuation. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 ergeben sich folgende wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Energieeinkaufskontrakten:
Da zwischen diesen Energieeinkaufsgeschäften und den daraus resultierenden Absatzgeschäften ein sehr enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, wird grundsätzlich auf die Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes gem. § 252 Abs. 2 HGB verzichtet. Insofern ist in der Regel nicht zu beurteilen, ob bei isolierter Betrachtung der Beschaffungsgeschäfte ggf. die Notwendigkeit besteht, Drohverlustrückstellungen zu passivieren. Im Geschäftsjahr 2023 wurde für die Strom- und Gasbeschaffung des Jahres 2024 eine Drohverlustrückstellung aufgrund gesunkener Beschaffungspreise in Höhe von TEUR 6.571 gebildet. Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Mit der Stadtwerke Uetersen GmbH, Uetersen, an der die Stadtwerke Elmshorn mit einer Stammeinlage von 49 % beteiligt sind, ist ein Betriebsführungsvertrag geschlossen. Das vereinnahmte Betriebsführungsentgelt betrug in 2023 TEUR 220. Die Stadtwerke Elmshorn beliefern die Stadtwerke Uetersen GmbH mit Strom und Gas zu Handelszwecken. Insgesamt sind der Stadtwerke Uetersen GmbH in 2023 TEUR 4.403 für Strom- und Gaslieferungen von den Stadtwerken Elmshorn berechnet worden. Organe
Stadtwerkeausschuss - Vorsitzender Andreas Moskwa (Fachinformatiker) ab 29.6.2023 (bis 29.6. stellv. Vors.) Steffen Strünke (Dipl. Wirtschaftsinformatiker) bis 29.6.2023 - stellv. Vorsitzende Karla Fock (Geschäftsführerin) ab 29.6.2023 - Mitglieder Jutta Burkhart (Dipl. Betriebswirtin) ab 29.6.2023 Hinrich Höft (Rentner) Martin Läu (Beamter) ab 29.6.2023 Thorsten Mann-Raudies (Pensionär) ab 29.6.2023 Hans-Ewald Mertens (Buchhalter) Claudia Mohr (Rechtsanwältin) ab 29.6.2023 Morris Mohrin (IT-Systemkaufmann) ab 29.6.2023 Stephanie Pieper (Bankkauffrau) ab 29.6.2023 Martin Schippmann (Rentner) Kole Gjoka (Unternehmer) bis 29.6.2023 Andreas Kienzle (IT-Sicherheitsbeauftragter/Berufssoldat) bis 29.6.2023 Frank Lenk (Bankkaufmann) bis 29.6.2023 Immo Neufeldt (Dipl. Kaufmann) bis 29.6.2023 Kirstin Schiebuhr (Lehrerin) bis 29.6.2023 Kai-Olaf von Wolff (Unternehmer) bis 29.6.2023 Sonstige Angaben In 2023 wurden im Jahresdurchschnitt 218 Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter (im Vorjahr: 205) sowie 19 Auszubildende (im Vorjahr: 17) beschäftigt. Die Gesamtbezüge der Werkleitung betrugen im Geschäftsjahr 2023 EUR 278.341,00 (davon EUR 50.998,84 aus erfolgsabhängigen Bezügen). Im Geschäftsjahr wurde für die Honorare des Abschlussprüfers folgender Aufwand erfasst: Jahresabschlussprüfung TEUR 24. Weitere Leistungen wurden vom Abschlussprüfer nicht erbracht. Es bestehen mittelbare Verpflichtungen aus Unterdeckungen der umlagenfinanzierten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), auf deren Bilanzierung bis zum 31. Dezember 2016 gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB verzichtet wurde. Im Geschäftsjahr 2017 wurde erstmals von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, eine Rückstellung für Unterdeckungen der VBL zu bilden. Diese beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert EUR 1,3 Mio., wobei der gesamte zum Stichtag bestehende Barwert mittelbarer Versorgungsverpflichtungen rd. EUR 21 Mio. beträgt. Nachtragsbericht Infolge des Krieges in der Ukraine und der dadurch verstärkten Unsicherheiten sowie der Volatilität auf den Energiebeschaffungsmärkten können negative Auswirkungen auf das Jahresergebnis 2024 aktuell nicht ausgeschlossen werden. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Elmshorn, 8. März 2024 gez. Sören Schuhknecht Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023der Stadtwerke Elmshorn
sonstige BerichtsbestandteileTätigkeitsabschluss Bilanz der Sadtwerke Elmshorn nach Aktivitäten zum 31. Dezember 2023AKTIVA
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Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Elmshorn nach Aktivitäten für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023
Angaben zum Unterzeichner:
gez. Sören Schuhknecht, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024 festgestellt. Ergebnisverwendung: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.525.938,60 wird vollständig in die Gewinnrücklagen der Stadtwerke Elmshorn eingestellt. BestätigungsvermerkDie offengelegten Tätigkeitsabschlüsse gem. § 6b EnWG und § 3 Abs.4 MsbG beziehen sich ausschließlich auf die Netzbetriebe und Messstellenbetrieb. Der nachstehende Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wurde hingegen für die vollständigen Tätigkeitsabschlüsse 2023 erteilt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Elmshorn, Elmshorn VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Stadtwerke Elmshorn - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Stadtwerke Elmshorn für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebs abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6B ABS. 3 ENWG UND § 3 ABS. 4 SATZ 2 MSBG Prüfungsurteile Ich habe geprüft, ob die Stadtwerke Elmshorn ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten haben. Darüber hinaus habe ich die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Stromnetzbetrieb, Gasnetzbetrieb, Messstellenbetrieb im Bereich moderner Messeinrichtungen/intelligenter Messsysteme und Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach meiner Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards "Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))" durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Eigenbetrieb unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich wende als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Werkausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Werkausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten des Eigenbetriebs nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, • ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und • ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst meine Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der meine Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Meine Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass ich für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen kann.
Rendsburg, den 22. Juni 2024 gez. Harm Lorenzen, Wirtschaftsprüfer |
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