W + M 2000
GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.970,63 |
52.321,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
11.403,04 |
26.746,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
508.464,80 |
515.054,67 |
| I.
Vorräte |
54.000,00 |
12.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.247,18 |
79.953,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
435.217,62 |
423.100,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.423,24 |
4.589,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
547.858,67 |
571.965,73 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
210.104,79 |
189.814,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
154.249,90 |
104.099,06 |
| IV.
Jahresüberschuss |
20.290,30 |
50.150,84 |
| B.
Rückstellungen |
180.280,63 |
138.172,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
157.473,25 |
243.978,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
547.858,67 |
571.965,73 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Die Form der Darstellung im Jahresabschluss,
insbesondere die Gliederung der Bilanz entspricht den
Bestimmungen des Handelsrechtes in der Form des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes. Vom Ausweis latenter
Steuern gem. § 274 HGB wird unter Hinweis auf §
274a Nr. 4 HGB abgesehen.
Die in der Bilanz angegebenen Vorjahreszahlen sind
mit denen des Berichtsjahres vergleichbar, weil sie
entsprechend zusammengestellt sind.
Für steuerliche Zwecke wird eine gesonderte
Steuerbilanz erstellt.
II.
Erläuterungen der Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei den
Gegenständen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wird die lineare Abschreibungsmethode verwendet.
Von der Möglichkeit der Sonderabschreibung gem.
§ 7g EStG wird im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis zu EUR 410,00 werden voll
abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,00
und EUR 1.000,00 wurde in Vorjahren ein Sammelposten
gebildet, der linear auf 5 Jahre verteilt aufgelöst
wird.
Sämtliche Abschreibungen sind nach meiner
Auffassung auch steuerlich zulässig.
Die Aufträge in Arbeit werden zu
Leistungspreisen für die bereits erbrachten Arbeiten,
gekürzt um einen Abschlag für Gewinn, Steuern und
Verwaltungskosten bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, um die am Bilanzstichtag
erkennbaren Risiken abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich um
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht sowie um sonstige
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 27.782,93 mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, sowie um sonstige
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren in Höhe von EUR 129.690,32. Eine Sicherung ist
nicht vereinbart.
Die Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden
beibehalten.
III.
Sonstige Pflichtangaben
Die Firma W+M 2000 GmbH hat ihren Sitz in 04103
Leipzig. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Leipzig, HRB Nr. 13336, eingetragen.
Im Berichtsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich
13 Arbeitnehmer beschäftigt. Neben einem
Geschäftsführer gab es noch 12 Angestellte.
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Prof.
Heinrich Wiedemann, Diplom-Pädagoge in Eichstätt.
Gegenüber diesem besteht zum Bilanzstichtag eine
Darlehensverbindlichkeit in Höhe von EUR 129.690,32.
Die Verbindlichkeit wird mit 3,5% p.a. verzinst. Eine
besondere Absicherung der Verbindlichkeit erfolgt nicht.
Gemäß der Gesetzesänderung des §
253 Abs. 2 HGB, die am 17.03.2016 in Kraft getreten ist,
sind Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen in Jahresabschlüssen
für das nach dem 31.12.2015 endende Geschäftsjahr
mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren zu berechnen.
Gleichzeitig muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in
Form der Differenz zwischen der Rückstellung mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem bisherigen
7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt werden. Gewinne
dürfen gem. § 253 Abs. 6 HGB nur
ausgeschüttet werden, wenn die nach der
Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren
Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines
Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag
entsprechen. Der Unterschiedsbetrag beträgt EUR
49.534,00.
Leipzig, den 24. Juli 2018
gez. Prof. Heinrich Wiedemann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2018 festgestellt.
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