Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 6696
Eingetragen
12.9.2005
Branche
ElektroinstallationHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Elektroinstalltion, Elektroanlagenbau und Vertrieb und Installation von Photovoltaikanlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Huber
seit 12.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Michael HuberHuber Holding GmbH
74.00%
Xaver HuberHuber Holding GmbH
26.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro Huber GmbH

Pfeffenhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 35.633,00 30.260,00
I. Sachanlagen 35.633,00 30.260,00
B. Umlaufvermögen 1.122.042,86 1.262.894,33
I. Vorräte 664.888,00 952.732,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 334.343,67 293.687,07
davon gegen Gesellschafter 13.662,59  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 122.811,19 16.475,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.290,45  
Aktiva 1.166.966,31 1.293.154,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 928.314,86 626.879,81
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 187.427,09 187.427,09
III. Gewinnvortrag 414.452,72 310.501,05
IV. Jahresüberschuss 301.435,05 103.951,67
B. Rückstellungen 126.645,27 40.330,00
C. Verbindlichkeiten 112.006,18 625.944,52
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 112.006,18 625.944,52
Summe Passiva 1.166.966,31 1.293.154,33

Anhang

Allgemeine Angaben

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Elektro Huber GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Pfeffenhausen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Landshut
Register-Nr.: HRB 6696
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufge­stellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in An­spruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Zugänge zu den Sachanlagen werden zu An­schaffungskosten bzw. Herstellungskosten ange­setzt. Bei der Folgebewertung werden die Anschaffungs- bzw. Herstel­lungskosten des abnutzba­ren Sachanlagevermö­gens vermindert um planmäßige lineare Ab­schreibungen gemäß der vor­aussichtlichen Nut­zungs­dau­er ange­setzt. Bei der Bestimmung der Ab­schrei­bungsmethode wird der tatsächliche Wert­verzehr des Anlage­ver­mö­gens beachtet. Die Abschreibungen er­folgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden im Zugangsjahr voll ab­ge­schrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bi­lanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem niedrige­ren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das all­ge­meine Kreditrisi­ko durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Ab­schlussstichtag, die Aufwendungen für Folgejahre darstellen, bewertet.

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beur­teilung notwendigen Er­fül­lungsbe­trages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ange­setzt. Da­bei werden die vor­aussichtli­chen Kostenstei­ge­rungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksich­tigt. So­weit die Restlaufzeit von Rück­stellungen am Bi­lanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt, erfolgte eine Ab­zin­sung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzin­sung des Er­fül­lungsbetrages werden die von der Deut­schen Bun­desbank veröf­fentlichten Abzinsungszinssät­ze verwen­det.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Sämtliche Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert

Abweichung von bisherigen Bilan­zierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im We­sentli­chen beibehalten werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ge­genüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7,75.



 

Pfeffenhausen, den 28.03.2025

gez. Michael Huber, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025 festgestellt.

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