SSM Rhein-Ruhr GmbHLiquidiert
Langes Feld 15, 38444 Wolfsburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Benjamin Bargende seit 12.11.2015 | Geschäftsführer |
Jens Gruse seit 14.3.2012 | Prokura |
Reinhold Werner Spallek seit 24.7.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SSM Rhein-Ruhr GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. In die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse wurden die Fremdkapitalzinsen sowie die Aufwendungen nicht einbezogen. Die bisher nach einem pauschalen Verfahren ermittelte Garantierückstellung wurde beibehalten. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben dem Material die Fertigungseinzelkosten. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten am Abschlussstichtag bewertet. Hierbei handelt es sich um den Erwerb eigener Anteile. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt. Die betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts beträgt 5 Jahre. Die zugrunde gelegte Nutzungsdauer ergibt sich aus der Art und der voraussichtlichen Bestandsdauer des erworbenen Rechts. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0,00 (Vorjahr € 0,00) ausgewiesen. Aktive latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf der Differenz der Bewertung der entgeltlich erworbenen Firmenwerte. Dem handelsrechtlichen Ansatz in Höhe von € 2,00 (Vorjahr € 2,00) steht ein steuerrechtlicher Ansatz in Höhe von € 108.315,00 (Vorjahr € 125.645,00) gegenüber. Für die Bewertung der aktiven latenten Steuer auf den Unterschiedsbetrag in Höhe von € 108.313,00 (Vorjahr € 125.643,00) wurde ein Steuersatz von 30% zugrunde gelegt. Eigenkapital Das Stammkapital von € 400.000,00 wurde um den Nennbetrag der im Jahr 2012 erworbenen, eigenen Anteile in Höhe von € 8.000,00 vermindert und beträgt danach € 392.000,00. Die Gewinnrücklage setzt sich unverändert wie folgt zusammen:
Andere Gewinnrücklagen zum 31.12.2012, 2013 und 2014€ 438.000,00. Die Gewinnrücklagen betragen demnach:
GEWINNRÜCKLAGEN€ 508.000,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen, Kosten der Bilanzerstellung sowie für sonstige betriebliche Aufwendungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 0,00 (Vorjahr € 0,00) ausgewiesen. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungAußerordentliche Aufwendungen Für Umstrukturierungsmaßnahmen sind im abgelaufenen Wirtschaftsjahr Aufwendungen entstanden, die das operative Ergebnis außerordentlich belastet haben. Der Aufwand setzt sich zusammen aus:
Sonstige AngabenGeschäftsführung
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Bildung von Bewertungseinheiten Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheiten gebildet. Ausschüttungssperre Der zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Köln, den 20. Mai 2015 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.5.2015. |
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