Villaruspa
GmbH
Delitzsch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.444,09 |
9.435,65 |
| I.
Vorräte |
4.312,75 |
4.312,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.131,78 |
2.152,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.999,56 |
2.970,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.446,09 |
9.437,65 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.603,51 |
1.077,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.000,00 |
-12.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.887,02 |
11.702,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
490,53 |
-219,52 |
| B.
Rückstellungen |
741,79 |
650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.100,79 |
7.709,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.100,79 |
2.709,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.446,09 |
9.437,65 |
Anhang
Villaruspa GmbH 04509 Delitzsch
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde am 14.02.2006 durch
Bargründung errichtet.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Wirtschaftsjahr 2011 wurden die einschlägigen
Rechungslegungs-Vorschriften des Handelsgesetzbuches
angewendet.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch
im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265
Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Gesetzliche
Wahlrechte hinsichtlich ergänzender Angaben in
der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung wurden
dahingehend ausgeübt, als die Angaben i.d.R. in der
Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen.
Angaben zu Restlaufzeiten bei Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten
erfolgen im Anhang.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt. So genannte
Leerposten gem. § 265 Abs. 8 HGB sind nicht
aufgeführt.
Die
Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung orientiert sich i.w. an den Vorschriften
der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Kapital-Gesellschaft i.S. von § 267 HGB.
Die Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB wurden in
Anspruch genommen.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der
handelsrechtlichen Vorschriften, ergänzend die
Regelungen des GmbH-Gesetzes, angewandt.
Die
immateriellen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
gemindert um die lineare Abschreibung unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (z.B.
Software) werden aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die zu den
Sachanlagen gehören, werden zu Anschaffungs-
oder Herstellkosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung (linear oder degressiv) angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. von §
6 Abs. 2 EStG werden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang ausgewiesen.
Wirtschaftsgüter i.S. § 6 Abs. 2a EStG,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut 150,- aber nicht 1.000,- EUR
übersteigen, werden entsprechend der steuerrechtlichen
Vorschriften als Sammelposten erfasst und im Jahr der
Bildung und in den vier darauf folgenden Jahren mit jeweils
einem Fünftel gewinnmindernd abgeschrieben.
Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens, die zu den
Vorräten gehören, werden
grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet. Ältere Vorräte werden entsprechend der
Lagerdauer mittels Abschlägen abgewertet.
Die
Finanzanlagen werden zu den Anschaffungskosten
bewertet.
Unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen werden
entsprechend dem Realisationsprinzip lediglich zu
Herstellungskosten bewertet.
Die
Inventur und die Bewertung der Vorräte erfolgte
durch die Gesellschaft.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem
(strengen) Niederstwertprinzip (niedriger beizulegender
Wert).
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nennwert abzüglich Einzel- bzw.
Pauschalwertberichtigung bewertet.
(Aktive)
Rechnungsabgrenzungsposten müssen
entsprechend dem BFH-Beschluss vom 18.3.2010 ( X R20/09, NV
) nicht (mehr) gebildet werden, sofern der Wert des
einzelnen
Abgrenzungsposten 410 € nicht übersteigt.
Diese Vereinfachungsregelung wird auch im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften des HGB zur Handelsbilanz als mit
dem Gesetz vereinbar gehalten (ua
Adler/Düring/Schmalz, Rechnungslegung und Prüfung
der Unternehmen, HGB, § 250 Rz. 44, 6. Auflage).
Demzufolge unterblieben entsprechende Aktivierungen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit der Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätze verwendet.
Ausgewiesene
Steuer-Rückstellungen betreffen Steuern
für das jeweilige Berichtsjahr, die noch nicht
veranlagt sind.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein eventuelles
Disagio wird aktiv abgegrenzt. Die Auflösung
erfolgt mittels der digitalen Methode auf die Laufzeit des
Darlehens.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III. Entwicklung des Anlagevermögens
Auf die Aufstellung eines Anlagespiegels wurde
verzichtet.
IV. Erläuterungen zur B i l a n z
Die Wertansätze der (Schluss-) Bilanz zum
31.12.2010 wurden unverändert übernommen
(formelle Bilanzkontinuität).
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden
Einlagen von 12.000 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden
vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.
Die in nachstehender Gliederung aufgeführten
Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte bzw.
Laufzeiten gem. § 285 Nr. 1b HGB bestanden zum
Bilanzstichtag.
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
| Verbindlichkeiten
gegenüber |
bis zu 1 Jahr
|
bis zu 1-5 Jahren
|
mehr als 5 Jahre
|
Gesellschafter-Darlehen
(K)
|
|
5.000,00 €
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten (K)
|
3.100,79 €
|
|
|
Legende/Erläuterung
K = keine Sicherheiten
Für die beiden Gesellschafter werden im Laufe
des Geschäftsjahres Zahlungen geleistet bzw.
Beträge vereinnahmt. Die Verbuchung erfolgt über
ein nicht zu verzinsendes
Verrechnungskonto. Der insgesamte Saldo zum
31.12.2011 beträgt € 2.600,79 zugunsten der
Gesellschafter.
V. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
HGB aufgestellt.
Die in Position 2 der GuV ausgewiesene
Bestandsveränderung enthält aus
Vereinfachungsgründen auch die
Bestandsveränderung bei den Waren bzw. bei den Hilfs-
und Betriebsstoffen.
Der Ausweis von Pos. 5: "
sonstige betriebliche Erträge" erfolgt entgegen
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Materialaufwand in analoger
Anwendungen von § 265 Abs. 6 HGB, um ein Rohergebnis
ausweisen zu können, welches nicht von den sonstigen
betrieblichen Erträgen beeinflußt ist.
Insoweit ergibt sich ein wesentlich besserer
Vergleich mit den Vorjahreswerten.
In der Pos.
Personalaufwand des Berichtsjahres sind
gesetzeskonform die Bezüge des
Gesellschafter-Geschäftsführers enthalten.
Der Ausweis der Position
"Abschreibungen, Zuweisungen" enthält auch
Erhöhungen / Minderungen von Rückstellungen
für Gewährleistung, Veränderungen von
Pauschal-Wertberichtigungen etc. Diese gem. § 265 Abs.
6 HGB zulässige Abweichung von § 275 Abs. 2 HGB
führt zu einer klaren Aussagekraft der GuV.
VI. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer:
Frau Daniela Prünstner
Die
Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Hinweis gem. § 328 HGB:
Der Jahresabschluss der oben benannten Firma wurde in
der Gesellschafterversammlung, die am Tag der
Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den (die)
Geschäftsführer stattfand, rechtlich
festgestellt.
Delitzsch, den14.06.2012
Villaruspa GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2012 festgestellt.
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