Dachbau
Hendrich GmbH
Klostermansfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
341.440,00 |
303.197,00 |
| I.
Sachanlagen |
341.390,00 |
303.147,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
667.206,92 |
407.467,18 |
| I.
Vorräte |
39.247,54 |
54.460,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
231.211,69 |
352.204,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
396.747,69 |
802,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.723,47 |
18.740,87 |
| Aktiva |
1.030.370,39 |
729.405,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
487.985,98 |
159.366,34 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
462.985,98 |
134.366,34 |
| davon
Gewinnvortrag |
134.366,34 |
88.964,20 |
| B.
Rückstellungen |
355.023,40 |
199.895,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
187.361,01 |
370.142,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
115.975,46 |
286.187,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
71.385,55 |
83.955,80 |
| Summe
Passiva |
1.030.370,39 |
729.405,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Dachbau Hendrich GmbH ist eine Körperschaft in
der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht Stendal
unter der Nummer HRB 26498 eingetragen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie nach den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurden aus
Vereinfachungsgründen in Anlehnung an § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Unfertige Leistungen werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 Abs.
2 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Das
Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31.
Dezember 2023 rund 488 TEUR (Vorjahr: 159 TEUR). Das
gezeichnete Kapital beträgt 25,0 TEUR und ist zum
Bilanzstichtag in voller Höhe eingezahlt.
Die Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 S. 1, 285
Nr.1 HGB) ergibt sich wie folgt:
bis 1 Jahr: 129 TEUR | von 1 Jahr bis 5 Jahre: 45
TEUR | von mehr als 5 Jahre: 13 TEUR
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verpflichtungen aus Steuern in Höhe von 15 TEUR
(Vorjahr: 9 TEUR) und Verbindlichkeiten im Rahmen sozialer
Sicherheit in Höhe von 29 TEUR (Vorjahr: 8 TEUR).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 Abs. 7 HGB).
Aufgrund steuerlicher (nicht handelsrechtlicher)
Bilanzierungswahlrechte wurde eine gesonderte Steuerbilanz
erstellt. Die daraus resultierende latente Steuer wurde in
der Handelsbilanz mit dem individuellen Steuersatz von rund
28 % in Höhe von 98 TEUR (Vorjahr: 97,5 TEUR)
passiviert.
Sonstige Pflichtangaben
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft
mehr als zehn Arbeitnehmer.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Herrn Alexander
Hendrich, Meister des Zimmerei- und Dachdeckerhandwerks.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (§ 181
BGB).
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind
keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Alexander Hendrich
Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2025
festgestellt.
|