BCN360 GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Anstrichmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rene Casper Lieback seit 29.10.2024 | Prokura |
Valeri Rutsch seit 7.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Eltel Networks Infranet AB | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eltel Networks GmbH (vormals: Eltel Infranet GmbH)RecklinghausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ELTEL NETWORKS GMBH (VORMALS ELTEL INFRANET GMBH), RECKLINGHAUSEN1. Grundlagen des Unternehmens Geschäftsmodell des Unternehmens Die ELTEL Networks GmbH (ehemals ELTEL Infranet GmbH) ist ein Unternehmen der ELTEL-Gruppe. Diese ist ein nordeuropäischer Anbieter von technischen Dienstleistungen für Infrastrukturnetzwerke - Infranets - in den Bereichen Power, Communication und Other, mit Geschäftstätigkeiten überall in den nordischen Ländern sowie Polen und Deutschland. Bis Ende 2019 umfassten die Dienstleistungen den Bereich High Voltage, bei dem 100 und 380 kv Stromleitungen geplant und gebaut werden. Daneben gehörten die Ablesung und der Umbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern zu unserem Aufgabenbereich Smart Metering sowie der Bau und die Wartung von Mobilfunkanlagen und Glasfasernetzen zur Datenübertragung im Bereich Communications. Im Geschäftsjahr 2020 veränderte sich das Geschäftsmodell der ELTEL Infranet GmbH dahingehend, dass der Bereich Smart Metering mit bilanzieller Wirkung zum 1. Januar 2020 auf eine Schwestergesellschaft abgespalten und der Bereich Communications zum 30. April 2020 über einen Asset-Deal veräußert wurde. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2021 der verbleibende Geschäftsbereich High Voltage zum 30. April 2021 über einen Asset-Deal veräußert. Bis zum Veräußerungszeitpunkt abgeschlossene Verträge mit Kunden wurden noch durch die ELTEL Infranet GmbH erfüllt. Daher bestand das Geschäftsmodell der ELTEL Infranet GmbH ab dem 1. Mai 2021 in der Erfüllung der noch verbliebenen Aufträge. Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurden die letzten bestehenden Verträge erfüllt. Es wurde der Geschäftsbereich Smart Metering mit Verschmelzungsvertrag vom 23. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 von der ELTEL Networks GmbH auf die ELTEL Infranet GmbH verschmolzen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 23. März 2023 wurde die aufnehmende ELTEL Infranet GmbH in die ELTEL Networks GmbH umbenannt. Dementsprechend veränderte sich das Geschäftsmodell der Gesellschaft von der Erfüllung der noch verbliebenen Aufträge des Geschäftsbereiches High Voltage zum Betrieb des übernommenen Geschäftsbereiches Smart Metering. Die ELTEL Networks GmbH ist seit der Verschmelzung im Bereich der Dienstleistungen rund um den Energie- und Wasserzähler tätig und bedient in der ELTEL-Gruppe den Geschäftsbereich "Smart Metering". Von der ganzheitlichen Betreuung eines Zählerparks bis zu Einzeldienstleistungen wie manuelle Ablesung, Kundenselbstablesung, Sperrinkasso, Zählermontage und Gasanpassung stehen die Mitarbeiter der ELTEL Networks GmbH ihren Kunden deutschlandweit zur Verfügung. Durch eine selbstentwickelte Softwarelösung ist die Gesellschaft in der Lage, für alle Produkte optimierte Abläufe sowohl in den Außendienst- als auch Innendienstprozessen zu implementieren. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Nachfolgend wird allgemein auf die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen eingegangen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland". "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben nur eine bedingte Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Denn mit den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzen zur Energiewende stehen langfristig positive Rahmenbedingungen für den Rollout von intelligenten Messsystemen fest. Der Bedarf an neuen intelligenten Stromzählern wird dementsprechend bis mindestens 2032 für eine Nachfrage an Dienstleistungen im Bereich des Geschäftsfeldes Smart Metering sorgen. Es ist weiterhin festzuhalten, dass durch die aktive politische Entscheidung, langfristig die russische Ressourcen-Abhängigkeit zu reduzieren, weitere Infrastrukturprojekte entstehen werden. Die Umstellung auf mehr LNG ist entschieden und vorangetrieben worden, was für den gesamten Gasmarkt und die zughörige Marktraumumstellung Planbarkeit sowie Verbindlichkeit bedeutet. Eine weitere Möglichkeit ist die zunehmende Eigenproduktion von Wasserstoff, welcher dem Gasnetz beigemischt wird. Technisch führt auch diese Situation zu weiteren Infrastrukturprojekten. Aus den oben genannten Gründen ist für die Eltel Networks GmbH mit einem stabilen und nicht primär von der Konjunktur abhängigem Markt zu rechnen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind als positiv zu bezeichnen. 2.2 Geschäftsverlauf Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft eine Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderung) von TEUR 36.609 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 1.745; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 34.124) erzielt. Es wurde ein Rohergebnis von TEUR 24.255 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 1.785); VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 22.807) und ein Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 1.955 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 529; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 2.316) erwirtschaftet. Diese im Vergleich zum Vorjahr ansteigende Entwicklung ist mit den schon genannten Effekten der Verschmelzung zu begründen. Für eine wirtschaftlich sinnvolle Beurteilung der Geschäftsentwicklung wird nachfolgend in der Regel der Pro-Forma-Wert 2022 (ELTEL Infranet GmbH + ELTEL Networks GmbH) mit dem Jahr 2023 der ELTEL Networks GmbH (neu; ehemals ELTEL Infranet GmbH) verglichen. Hierfür möchten wir auch auf die "Pro-Forma-Darstellungen" im Anhang des Jahresabschlusses verweisen.
Mit Blick auf die Geschäftsentwicklung lässt sich festhalten, dass sich die positive Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Geschäftsbereichs Smart Metering der Vergangenheit in diesem Geschäftsjahr zwar nicht vollumfänglich fortführen ließ, die Gesamtentwicklung im Wesentlichen trotzdem weiterhin als positiv zu betrachten ist. Nachdem die Einflüsse der Corona-Pandemie in 2023 vollständig abgeklungen sind, stellen uns die Folgen des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine vor weitere Herausforderungen. Direkte Einflüsse des Konflikts auf die Umsatzzahlen lassen sich nicht feststellen, da keine geschäftlichen Beziehungen in diese Länder bestehen. Jedoch konnten inflationsbedingte Kostensteigerungen nicht in vollem Ausmaß über die Erlösseite umgelegt werden. Diese Komponenten führen bei einer leicht steigenden Gesamtleistung zu einem leicht rückläufigen Ergebnis vor Ertragsteuern. Wie bereits im Vorjahr konnte die Gesellschaft mit alternativen Lösungen am Markt die bestehenden Marktanteile mehr als halten. Nach der Einführung des Produktes der Hybriden-Ablesung sowie der damit verbundenen Umstellung der manuellen Ableseprojekte auf die Selbst-, sowie Digitalablesung wurde dieses Geschäftsfeld auch in 2023 erfolgreich weiterentwickelt und verbessert. Zusammengefasst ist das Geschäftsjahr 2023 trotz des Einflusses der verschiedenen widrigen Umstände als zufriedenstellend zu bezeichnen. 2.3 Lage 2.3.1 Ertragslage Wie schon unter der Darstellung des Geschäftsverlaufes aufgeführt, konnte im Berichtsjahr eine Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderung) von TEUR 36.609 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 1.745; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 34.124), sowie ein Rohergebnis von TEUR 24.255 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 1.785; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 22.807) und ein Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 1.955 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 529; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 2.316) erwirtschaftet werden. Bei den Umsatzerlösen handelt es sich im Wesentlichen um Umsätze, welche im Inland erwirtschaftet werden. Hinsichtlich der dem Ertrag direkt gegenüberstehenden Aufwendungen ist festzustellen, dass im Jahresdurchschnitt das eigene Personal im Vergleich zum Vorjahr leicht aufgebaut wurde. Insgesamt ist der Personalaufwand überproportional um ca. 10,97 % gestiegen. Diese Entwicklung ist mit der allgemeinen inflationsbedingten Gehaltsentwicklung sowie die Umstellung auf eine leistungsbezogene Vergütung im Bereich der Zählerwechselmontage zu begründen. Der Aufwand für Subunternehmer hat sich gegenläufig um 9,86 % verringert. Er macht allerdings mit mehr als 50,26 % (VJ: 57,95 %) weiterhin den überwiegenden Teil der bezogenen Leistungen aus. Einen überproportionalen Anstieg haben im Geschäftsjahr 2023 die sonstigen Sachkosten, wie zum Beispiel die PKW-Kosten, verzeichnet. Dies ist ein weiterer wesentlicher Grund, warum der leichte Anstieg der Gesamtleistung nicht zu einer entsprechenden Ergebnissteigerung führte. 2.3.2 Finanzlage Das gestiegene Zinsergebnis ist auf einen Anstieg des für die Verzinsung maßgeblichen Basiszinses zurückzuführen. Berechnung vereinfachter Cash-Flow
Aufgrund von Sondereffekten (insbesondere aufgrund der Zahlung von Steuern für Vorjahre) weist der vereinfachte Cash-Flow lediglich einen nahezu ausgeglichenen Saldo aus. Die Entwicklung in den letzten Jahren macht jedoch deutlich, dass die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren. Da das Geschäft nicht anlagenintensiv und zudem keine Fremdfinanzierung zu bedienen ist, steht der operative Cash-Flow nahezu vollständig zur freien Verfügung der Gesellschaft. Im Berichtsjahr wurde weiterhin eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.700 vorgenommen, welche zu einem entsprechend negativen Effekt auf den Cash-Flow führte. Zudem wirkte sich der Rückgang der Rückstellungen sowie der Verbindlichkeiten negativ auf die Liquiditätssituation aus. Die Liquidität der Gesellschaft wird über den Cash-Pool der Eltel Group Corporation gesichert. Die Höhe der Kreditlinie wird laufend den Anforderungen der Gesellschaft angepasst. Zum 31. Dezember 2023 besteht eine Forderung aus dem Cash-Pool in Höhe von TEUR 9.504 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 4.823; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 8.693). Der Forderungsbestand aus dem Cash-Pool spiegelt den Effekt aus den positiven Cash-Flows der Vorjahre wider. Im Berichtsjahr wurde, aufgrund der oben genannten Gründe, ein negativer Cash-Flow erwirtschaftet. Da diese Entwicklung aus Sondereffekten resultiert, ist in Zukunft wieder von einem positiven Cash-Flow auszugehen. 2.3.3 Vermögenslage Das Anlagevermögen der Gesellschaft beläuft sich auf TEUR 755 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 130; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 392). Der Bestand des Anlagevermögens bewegt sich auf einem für das Geschäftsfeld "Smart Metering" normalen Niveau. Diese niedrige Anlagenintensität ist unter anderem auch damit zu begründen, dass die PKW-Flotte des Unternehmens geleast wird. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in das IT-Umfeld. Die Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe belaufen sich zum Jahresende auf TEUR 0 (VJ: TEUR 0). In der Regel werden hier nicht verbaute Düsen bilanziert. Jedoch waren im aktuellen Jahr sowie im Vorjahr keine nennenswerten Bestände zu verzeichnen. Die Unfertigen Leistungen bewegen mit TEUR 1.424 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 0; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 1.234) immer noch auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau, da die Gesellschaft viel Wert darauf legt, die erbrachten Leistungen zeitnah abzurechnen und damit das "Net-Working-Capital" möglichst gering zu halten. Der Bestand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewegt sich mit TEUR 5.249 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 277; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 5.138) wie bereits im Vorjahr auf einem weiterhin hohen Niveau. Dieses ist damit zu begründen, dass insbesondere zum Jahresende noch Umsätze realisiert wurden, für welche noch keine Rechnungsstellung erfolgt und entsprechend noch kein Zahlungseingang bis zum Bilanzstichtag zu verzeichnen ist. Wie im Rahmen der Analyse der Finanzlage dargestellt, resultieren die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 9.610 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 4.825; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 8.693) im Wesentlichen aus dem konzernweiten Cash-Pooling. Hinsichtlich der Entwicklung des Eigenkapitals bzw. der Kapitalrücklage verweisen wir auf die Angaben im Anhang. Die Eigenkapitalquote beträgt im Berichtsjahr 73,45 % und ist damit als auskömmlich anzusehen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betreffen hauptsächlich einen ehemaligen Geschäftsführer. Die Verpflichtungen sind im Wesentlichen durch eine entsprechende abgeschlossene Rückdeckungsversicherung abgesichert. Die Steuerrückstellungen sind mit TEUR 0 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 60; VJ ELTEL NetworksGmbH: TEUR 2.345) rückläufig, da im Berichtsjahr die in Vorjahren zurückgestellte Steuerlast gezahlt wurde. Weiterhin wurden die Steuervorauszahlungen angepasst, sodass für das aktuelle Jahr keine Steuerrückstellung zu bilden ist. Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit TEUR 1.911 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 734; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 1.726) im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unfertige Leistungen, Rückstellung für Gewährleistung, Rückstellungen für Bonuszahlungen sowie Rückstellungen für Urlaub und Überstunden. Die rückläufige Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus sinkenden Gewährleistungsrückstellungen in den eingestellten Bereichen High Voltage und Communications. Der Rückgang der Verbindlichkeiten auf 2.738 (VJ ELTEL Infranet GmbH: TEUR 1.057; VJ ELTEL Networks GmbH: TEUR 2.540) resultiert im Wesentlichen aus dem stichtagsbedingten Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten. 2.4 Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen Steuerungsgrößen der Gesellschaft sind die Gesamtleistung und das EBITA nach IFRS.
Die Differenzen zwischen den Werten nach HGB und IFRS resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Leistungsrealisierungen nach den beiden Rechnungslegungsmethoden. Nach IFRS wird die Gesamtleistung und die Gewinnmarge linear zeitraumbezogen erfasst. Hingegen erfolgt die Erfassung nach HGB bezogen auf den Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Abrechnung. Im Berichtsjahr ergab sich hieraus nach HGB eine um TEUR 98 niedrigere Gesamtleistung. Weiterhin sind auf der Aufwandsseite nach HGB höhere Projektaufwendungen in Höhe von TEUR 7 zu verzeichnen. Aufgrund dieser Effekte liegt ein nach HGB leicht schlechteres operatives Ergebnis als nach IFRS vor. 3. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir nach der aktuellen Hochrechnung einen Anstieg der Umsatzerlöse von rund 5 %. Dieser geplante Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem Mengen- sowie Preiszuwachs im Geschäftsbereich Zählerwechsel. Das Ergebnis vor Steuern wird sich nach der Prognose ebenfalls leicht verbessert entwickeln. Eine wesentliche Voraussetzung zur Erreichung der gesteckten Ziele ist weiterhin, dass das eigene Personal entsprechend weiter aufgebaut werden kann. Trotz der positiven Entwicklung dahingehend im Berichtsjahr, ist der Mangel an Arbeitskräften weiterhin als ein starker Einflussfaktor zu betrachten. Laut den Planungen wird das Eigenkapital sowie der Bestand aus den Forderungen im Rahmen des Cash-Poolings zum 31. Dezember 2024 weiterhin positiv sein. Für Aussagen bzgl. möglichen Folgen für das Unternehmen aufgrund des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine, verweisen wir auf den Anhang. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikobericht Die Liquidität der ELTEL Networks GmbH ist durch die Aufnahme in den Cash-Pool der ELTEL Group Corporation gesichert. Hier liegt aufgrund der langfristigen Finanzierung des ELTEL-Konzerns ein lediglich geringes Risiko vor. Weiterhin ist die Gesellschaft in der Lage, auch ohne eine externe Finanzierung auszukommen. Die Gesellschaft steht dem allgemeinen Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, betreibt die Gesellschaft ein konsequentes Cash-Management. Hier liegt auch aufgrund der Bonität unserer Auftraggeber ein geringes Risiko vor. Operativ unterstützt werden die Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zudem durch entsprechende Zahlungszielvereinbarungen mit Lieferanten und Kunden, die eine Minimierung der Risiken unterstützen. Aus dem Projektgeschäft von Eltel ergeben sich Risiken, wenn die Projekte nicht entsprechend der Bedeutung kalkuliert, kontrolliert und geleitet werden. Das Risiko ist hier grundsätzlich unverändert gegeben. Aufgrund der zeitnahen Abrechnung von vereinbarten Teilleistungen, ist es als niedrig einzuschätzen. Die Gesellschaft arbeitet im Wesentlichen mit Großkunden zusammen. Dies beinhaltet sowohl Chancen als auch Risiken. Zu den Chancen zählen die Kostendegression und die Möglichkeit, große Aufträge zu generieren. Zu den Risiken gehören die Abhängigkeit sowie die nicht fehlerfreie Abwicklung dieser Projekte. Hier besteht ein mittleres Risiko. Die Fluktuation im Bereich des Mitarbeiterstammes bleibt ein Risiko für den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit. Da die Gesellschaft sich jedoch weiter unabhängig von zentralen Dienstleistungen des Konzerns machen möchte und die Fluktuation in der Stammbelegschaft in Recklinghausen nicht gravierend ist, wird dieses Risiko als gering klassifiziert. Problematisch bleibt allerdings die Gewinnung von Mitarbeitern. Die aktuelle Situation im Zeitpunkt der Berichterstattung dieses Lageberichts aufgrund des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine stellt ein gewisses Risiko für die Gesellschaft dar. Hier betrachten wir im Wesentlichen die Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau sowie die korrespondierende Gehaltsentwicklung. Bei Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts lagen keine bestandsgefährdenden Risiken vor. 4.2 Chancenbericht Die wesentlichen Chancen ergeben sich aus den für unser Geschäftsfeld bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die ELTEL Networks GmbH befindet sich in einem Markt mit einer unverändert hohen Nachfrage. Um diese Nachfrage profitabel bedienen zu können, müssen die internen Prozesse weiterhin effizienter gestaltet werden. Der Fokus liegt neben dem Wachstum im Bereich der Umsatzerlöse auf der Effizienzsteigerung und Stabilisierung des bestehenden Geschäfts. Daran wird im Jahr 2024 weiter gearbeitet. Im Rahmen der Verselbstständigung des Geschäftsbereiches Smart Metering wurde auch beschlossen, gewisse Prozesse wieder in Recklinghausen anzusiedeln. Hier sind beispielsweise die Personalabrechnung als auch der Finance-Bereich zu nennen. Diese Entwicklung wird als Chance gesehen, da so ein transparenter und effizienter Informationsaustausch gewährleistet ist.
Recklinghausen, den 15. April 2024 Björn DeWever, Geschäftsführer Valeri Rutsch, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023ELTEL NETWORKS GMBH (VORMALS ELTEL INFRANET GMBH), RECKLINGHAUSENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023ELTEL NETWORKS GMBH (VORMALS ELTEL INFRANET GMBH), RECKLINGHAUSENI. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Die ELTEL Networks GmbH (vormals ELTEL Infranet GmbH) ist beim Amtsgericht Recklinghausen unter der Handelsregisternummer HRB 8905 gemeldet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 23. März 2023 wurde die ELTEL Infranet GmbH in die ELTEL Networks GmbH umbenannt. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von mittelgroßen Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zugrunde. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Bis Ende 2022 umfasste der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft lediglich die Abwicklung des ehemaligen Geschäftsbetriebs High Voltage. Es wurde der Geschäftsbereich Smart Metering mit Verschmelzungsvertrag vom 23. März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 von der ELTEL Networks GmbH auf die Gesellschaft verschmolzen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 23. März 2023 wurde die ELTEL Infranet GmbH in die ELTEL Networks GmbH umbenannt. Insgesamt haben sich die Werte der Gesellschaft in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung damit in 2023 deutlich erhöht. Zur besseren Vergleichbarkeit wird im Anhang zum Jahresabschluss die Vermögens- und Schuldensituation sowie die Ertragssituation zum 31.12.2022 durch "Pro-Forma-Angaben" so dargestellt, als hätte die Verschmelzung schon auf den 01. Januar 2022 stattgefunden.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Bilanzierungsmethoden Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, § 277 HGB erstellt. 2. Gliederung Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 3. Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB aufgestellt. Die Bewertungsmethoden bei den Vermögens- und Schuldposten sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert beibehalten worden. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme in der Regel über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Der entgeltlich erworbene Firmenwert wird - in Abwägung der auf der einen Seite bestehenden und durch Verträge unterlegten Kundenbindung einerseits und der niedrigen Markteintrittsbarriere andererseits - mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Sachanlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bzw. bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren und bei den technischen Anlagen i.d.R. 5 Jahre. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich analog die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand EUR 800 nicht übersteigen. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die ebenfalls hier ausgewiesene Rückdeckungsversicherung wird auf Basis der Mitteilung des Versicherers mit dem Aktivwert zum Bilanzstichtag bewertet. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ermittelt und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen wurde durch eine verlustfreie Bewertung Rechnung getragen, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die unfertigen Leistungen sind gemäß § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die Material- und Fertigungskosten und die zugehörigen Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert abzüglich angemessener Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung tragen, angesetzt. Fremdwährungsforderungen bestehen zum Stichtag nicht. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Sie werden mit dem Nennwert ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 1,5 % zugrunde gelegt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (1,82 %) zugrunde gelegt. Es ergibt sich ein Unterschiedsbetrag im Sinne von § 253 Abs. 6 HGB i. H. v. TEUR 10 (i. Vj. TEUR 10), welcher einer Ausschüttungssperre unterliegt. Darüber hinaus haben nach Ziffer 4 der "Betriebsvereinbarung über die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung der ALSTOM Energietechnik GmbH" vom 24. April 2003 bestimmte Personen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung im Rahmen einer beitragsorientierten Leistungszusage über die Allianz Pensionskasse. Die Anmeldung zur Pensionskasse ist jedoch nicht erfolgt. Bei der Ermittlung dieser Versorgungsverpflichtungen aufgrund von § 1 Abs. 1 Satz 3 Betriebsrentengesetz wurden Rentensteigerungen von jährlich 1,5 % zugrunde gelegt. Für die Abzinsung der Verpflichtung wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (1,82 %) zugrunde gelegt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht vorhanden. III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ 1. Anlagevermögen Die Gliederung zum 31. Dezember 2023 und die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 sind dem gesonderten Anlagengitter zu entnehmen. Dieser ist integraler Bestandteil des Anhangs. Im Finanzanlagevermögen wurden Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Diese betrafen die Eltel Infranet Production GmbH, Hannover, (Eigenkapital i. H. v. TEUR 1 (VJ TEUR 1), kein aktives Geschäft). Hier wurden die Anteile i. H. v. TEUR 50 aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung im Jahr 2013 auf EUR 1,00 abgewertet. Die Eltel Networks GmbH hält 100% der Anteile. Mit Gesellschafterbeschluss vom 16. Juli 2020 wurde die Liquidation der Gesellschaft zum 30. Juli 2020 beschlossen. Mit Beendigung der Liquidation im Jahr 2023 wurde der verbleibende Beteiligungsbuchwert von EUR 1,00 ausgebucht. 2. Vorräte Die Unfertigen Leistungen sind mit ihren Herstellungskosten bewertet, soweit keine Abwertung aus der "verlustfreien Bewertung" notwendig war. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben folgende Restlaufzeiten: Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 9.610 (Vj: TEUR 4.825) resultieren TEUR 106 (VJ: TEUR 0) aus Lieferungen und Leistungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen TEUR 166 (VJ: TEUR 0). 4. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von EUR 150.000,00 wird von der ELTEL Networks Infranet AB, Stockholm (Schweden) gehalten. Die Kapitalrücklage hat sich während des Geschäftsjahres wie folgt entwickelt:
5. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unfertige Leistungen, Rückstellung für Gewährleistung, Rückstellungen für Bonuszahlungen sowie Rückstellungen für Urlaub und Überstunden. 6. Verbindlichkeiten Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 191 (VJ:TEUR 2) resultieren TEUR 191 (VJ:TEUR 2) aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen nahezu vollständig auf den Bereich Smart Metering. Alle Umsätze wurden nahezu vollständig im Inland getätigt. Ein Betrag von TEUR 53 resultiert aus der Abrechnung von Altprojekten des veräußerten Geschäftsbereiches High Voltage. Bestandsveränderungen Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Erhöhung der unfertigen Erzeugnisse in Höhe von TEUR 190 (VJ: Verminderung um TEUR 3.172). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 451 (VJ: TEUR 225) und umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Es sind periodenfremde Aufwendungen im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 28 zu verzeichnen (VJ: TEUR 130). Diese sind im Wesentlichen auf Zuführungen zu Personalrückstellungen zurückzuführen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 777 (VJ: TEUR 16) und umfassen im Wesentlichen Erstattungen aufgrund eines Verlustrücktrags. V. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Im Vorjahr haftete die Gesellschaft nach § 133 UmwG für die Verbindlichkeiten des verbundenen Unternehmens ELTEL Networks GmbH, die vor dem Wirksamwerden der Spaltung zum 1. Januar 2020 begründet worden sind. Da die Gesellschaft zum 1. Januar 2023 wieder auf die ELTEL Infranet (umbenannt in die ELTEL Networks GmbH) verschmolzen wurde, besteht dieses Haftungsverhältnis nicht mehr. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden gemäß § 285 Nr. 3 HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:
Es handelt sich hierbei um Leasingverpflichtungen für PKW. Zudem handelt es sich um Mietverpflichtungen für Bürogebäude. 3. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss von TEUR 2.586 (VJ: Jahresüberschuss TEUR 545) soll, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafter, auf neue Rechnung vorgetragen werden. 4. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben. Bezüglich des aktuell herrschenden Konflikts zwischen Russland und der Ukraine ist anzunehmen, dass durch die aktive politische Entscheidung, langfristig die russische Ressourcen-Abhängigkeit zu reduzieren, weitere Infrastrukturprojekte entstehen werden. Die Umstellung auf mehr LNG ist entschieden und vorangetrieben worden, was für den gesamten Gasmarkt und die zughörige Marktraumumstellung Planbarkeit sowie Verbindlichkeit bedeutet. Eine weitere Möglichkeit ist die zunehmende Eigenproduktion von Wasserstoff, welcher dem Gasnetz beigemischt wird. Technisch führt auch diese Situation zu weiteren Infrastrukturprojekten. Folglich ist für die Gesellschaft der Ausblick in die Zukunft auch immer ein positiver. Sobald Infrastrukturprojekte initiiert werden, hat die Gesellschaft das Knowhow und vor allem die nötigen Ressourcen, um marktfähige Angebote abgeben zu können. 5. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach Gruppen während des Geschäftsjahres Die durchschnittliche Zahl der Arbeiter, Angestellten und kurzfristig Beschäftigten für 2023 betrug 158 , 162 und 101. 6. Organmitglieder Geschäftsführung
Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und mit Ausnahme von Frau Luusua nicht von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 7. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der ELTEL Networks Infranet AB, Stockholm (Schweden), die ihrerseits 100 %-ige Tochtergesellschaft der Eltel Group OY (Finnland) ist. Der Abschluss wird in den Konzernabschluss der ELTEL AB, Stockholm (Schweden) einbezogen, und kann im schwedischen Unternehmensregister eingesehen werden. Dieser basiert auf den Internationalen Financial Reporting Standards, wie sie in der EU angewandt werden. Der Konzernabschluss der ELTEL AB umfasst sowohl den kleinsten als auch den größten Kreis einbezogener Gesellschaften, in welchen die ELTEL Networks GmbH einbezogen wird.
Recklinghausen, 15. April 2024 Björn DeWever, Geschäftsführer Valeri Rutsch, Geschäftsführer Die Festellung des Jahresabschlusses ist am 31. August 2024 erfolgt.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ELTEL Networks GmbH, Recklinghausen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ELTEL Networks GmbH, Recklinghausen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ELTEL Networks GmbH, Recklinghausen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen
Minden, 16. April 2024 PAER
GmbH
Carsten Meyer, Wirtschaftsprüfer Kevin Basselmann, Wirtschaftsprüfer |
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